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IPPC-Genehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Bewertung von Geräuschimmissionen. Klaus-Dieter Warnatz ehem. Landesumweltamt Brandenburg E-mail: kawarnatz@t-online.de Tel. 0049 355 535434. Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung. Rechtsgrundlagen:
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IPPC-Genehmigung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Bewertung von Geräuschimmissionen Klaus-Dieter Warnatz ehem. Landesumweltamt Brandenburg E-mail: kawarnatz@t-online.de Tel. 0049 355 535434
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung • Rechtsgrundlagen: • RICHTLINIE DES RATES 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (Inkraftgetreten am 25.6.2003) • RICHTLINIE 2003/35/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES • RATES vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der • Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur • Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug • auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten • RICHTLINIE 2001/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES • RATES vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen • bestimmter Pläne und Programme
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung • Rechtsgrundlagen Rumänien: • Richtlinie 2001/42/EG über die Bewertung der Auswirkungen bestimmter Pläne und Programme auf die Umwelt umgesetzt von GD 1076/2004 zur Festlegung der Modalitäten für die Umweltverträglichkeitsprüfung für Pläne und Programme; • Regierungsbeschluss Nr: 1213/2006 zur Festlegung der Modalitäten für die Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt und für bestimmten öffentlichen und privaten Projekten; • Verordnung Nr: 864/2002 für die Zulassung des Verfahren der grenzübeerschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren, im Falle von Projekten mit grenzüberschretende Auswirkungen; • Verordnung Nr: 860/2002 für die Zulassungsverfahren für Umweltverträglichkeitsprüfung und Ausgabe von Umwelt-Abkommen mit späteren Änderungen und Ergänzungen;
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme Beispiel Aufstellung eines Bebauungsplan für eine Industrie/Gewerbegebiet mit: - Festlegungen welchen Tätigkeiten ausgeschlossen werden - Festlegungen von Bauanforderungen - Festlegungen von Geräuschkontingentierungen
Bebauungsplan „Sonne“ Geräuschkontingentierung Ziel: Die betroffene Nachbarschaft wird vor unzulässigem Lärm geschützt. Planer von Anlagen müssen den flächenbezogenen Schalleistungspegel berücksichtigen. Wohnhäuser
UVP für ein Industriegebiet Chemiepark Geräuschkontingentierung Geräuschkontingentierung für die Flächen des Standortes Ziel: Die betroffene Nachbarschaft wird vor unzulässigem Lärm geschützt. Planer von Anlagen müssen den flächenbezogenen Schalleistungspegel berücksichtigen.
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Projekte Projekte nach Anhang I der UVP-Richtlinie: - UVP-Pflicht besteht für die IPPC-Anlage, wenn die Anlage dort aufgeführte ist und/oder die Kapazitätsschwelle erreicht oder überschritten wird Beispiel: Nr. 2 Wärmekraftwerke mit einer Wärmeleistung > 300 MW Projekte nach Anhang II der UVP-Richtlinie: - UVP-Pflicht besteht für die IPPC-Anlage, wenn a) einer Einzelfalluntersuchung es so ergibt oder b) der von den Mitgliedstaaten festgelegten Schwellenwerte bzw. Kriterien erreicht oder überschritten werden Beispiel: Nr. 3a) Erzeugung von Strom, Dampf und Warmwasser < 300 MW Wärmeleistung
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Beispiel : Projekt Anhang II Galvanik, Nr. 2.6 Anhang I - keine Eintragung Anhang II Nr. 4 e) Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren (ohne Kapazität) Einzelfalluntersuchung ob eine UVP-Pflicht besteht Deutschland: Oberflächenbehandlung (Nr. 2.6 IPPC-RL) ab 30 m3 = Einzelfallprüfung 1 m3 bis < 30 m3 = Standort Vorprüfung
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Projekt Anhang II, Beispiel Vorhaben ist UVP-pflichtig im Einzelfall: Durch eine Einzelfallprüfung (UVP-Screening) wird von der Genehmi- gungsbehörde entschieden, ob das Vorhaben UVP-pflichtig ist Ergebnis der Vorprüfung: • Von der Genehmigungsbehörde ist ein Protokoll zu erstellen • Das Ergebnis ist dem Antragsteller sowie der Öffentlichkeit bekannt zu machen • Amtsblatt • Örtlichen Tageszeitung • Nr. 4 c) Eisenmetallgießerei
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Projekte nach Anhang I der UVP-Richtlinie: Nr. 9. Abfallbeseitigungsanlagen zur Verbrennung Ersatzbrennstoff (ESB): Behandelter gemischter Siedlungsabfall Altholz mit schädlichen Verunreinigungen Umrüstung des Industriekraftwerkes „Sonne“ zur Ersatzbrennstoffanlage Es waren somit die Anforderungen der Abfallverbrennungsrichtlinie (2000/76/G) anzuwenden Ursprüngliche Nutzung: Braunkohlekraftwerk zur Erzeugung von - Strom - Prozessdampf - Wärme
Bestehende Industrieanlagen Industriegebiet „Sonne“ Legende: 1 Kraftwerk (Nr. 1.1) 2 Abfallbehandlung (Nr. 5.1) 3 Mechanische Werkstätten 2 1 3 Wohnhäuser
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung • Ablauf des IPPC – Genehmigungsverfahrens „Sonne“ • Vorgespräche (Wesentliche Änderung des Kraftwerkes) • Scopingtermin bei UVP-Pflicht (mit der Öffentlichkeit) • Antragstellung • Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen zum Antrag • Beteiligung der Fachbehörden zur Stellungnahme • Öffentliche Bekanntmachung des Antrags und Auslegung • Prüfung der Stellungnahmen der Fachbehörden • Auswertung der Einwendungen • Durchführung des Erörterungstermins • Behördliche Entscheidung über den Antrag • Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung
„Scoping“ Unterrichtung über den voraussichtlichen Untersuchungsrahmen zur UVP (vor Antragstellung)
Genehmigung und Umweltverträglichkeitsprüfung Ist für die die Genehmigung einer IPPC-Anlage die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich (UVP-pflichtige Anlage), so ist die Umweltverträglichkeitsprüfung jeweils unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahren. Siehe hierzu Artikel 2 (1), (2), (2a) und 6 (2) RL 85/337/EWG
Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Umfangreiche Beratung des Antragstellers; (Scoping-Termin) • Erstellung „zusätzlicher“ Antragsunterlagen (UVU/UVS) • Einbeziehung der Öffentlichkeit • Anhörungsverfahren • grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung (nicht erforderlich) • Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen • Bewertung der Umweltauswirkungen • Berücksichtigung der Ergebnisse bei der abschließenden Entscheidung
Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens • Pflicht der Genehmigungsbehörde vor der Antragstellung: Unterrichtung über die voraussichtlich beizubringende Unterlagen • Beratungsgespräch (Scoping-Termin) (In der Stadt Großräschen) • Inhalt und Umfang der Unterlagen • Neben dem Antragsteller sind alle am Verfahren beteiligte Behörden, Gemeinden, Nachbargemeinden, Sachverständige, anerkannte Naturschutzbehörden zu beteiligen (Möglichkeit auf Verzicht des Scoping-Termines besteht)
Immissionsprognose Luftschadstoffe: Staub, NOx, SO2 6,5 km Beurteilungsradius Schornsteinhöhe 130 m Bewertung der Immission mit den europäischen Immissionsgrenzwerten
Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Vorgespräch/Skoping-Termin: Immissionsorte (IO) auf die sich die Lärmprognose richten soll
Immissionsprognose Lärm Legende: 1 Kraftwerk (Nr. 1.1) 2 Abfallbehandlung (Nr. 5.1) 3 Mechanische Werkstätten 2 1 3 Wohnhäuser Bermannstraße
Immissionsprognose Lärm Abfall- Zwischenlager Berücksichtigung der Lärmkontingentiertung und der bestehenden Emissionsquellen und der noch möglichen neunen Anlagen Biologische Abfallbehandlungsanlage (Vergärung von Siedlungsabfall) Abfallbehandlungsanlage Altholzausbereitung
Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU)-Unterlagen: Erstellung „zusätzlicher“ Antragsunterlagen • „Vorlage entscheidungserheblicher Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens • Inhalt und Umfang der Unterlagen bestimmen sich nach den Rechtsvorschriften, die für die abschließende Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens maßgebend sind • Kein „Mammutwerk“, sondern kurze Darstellung der vorhandenen Situation (Vorbelastung) und der möglichen Auswirkungen, d. h. knappe Zusammenfassung der Gutachten z. B. Lärm, Luft, Gerüche
Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Nach Feststellung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen Unterlagen zum Genehmigungsantrag und der Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) • Öffentliche Bekanntmachung • Amtsblatt und den örtlichen Tageszeitungen • Einleitung der Behördenbeteiligung • Auslegung der Antragsunterlagen (incl. UVU) • Genehmigungsbehörde (Landesumweltamt Brandenburg) • Standortgemeinde (Großräschen) • In den Gemeinde, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt (war nicht erforderlich)
Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Abschließende Entscheidung Bewertung der Umweltauswirkungen Die Genehmigungsbehörde bewertet die Umweltauswirkungen auf der Grundlage der zusammenfassenden Darstellung. Die Bewertung ist bei der abschließenden Genehmigungsentscheidung zu berücksichtigen. Entscheidungskriterien: • geltenden Gesetze und Verordnungen • Verwaltungsvorschriften (z.B. TA Lärm, TA Luft, TA Abfall)
FFH-Verträglichkeitsprüfung • Projekte und Pläne sind vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Ablauf: • Vorprüfung, ob das Vorhaben „Projekt“ in Sinne der FFH-Richtlinie ist • Wenn ja, dann Durchführung der Verträglichkeitsprüfung • Das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung hat bindende Rechtswirkung Von der Anlage „Sonne“ werden keine Natura-2000-Gebiete beeinflusst
Ablauf des UVP-Genehmigungsverfahrens Genehmigung • Tenor • Begründung/Sachverhaltsdarstellung • Zusammenfassende Darstellung der UVP - Bewertung der Umweltauswirkungen • Rechtliche Gründe • Verfahrensfragen • Fachgesetzliche Prüfung • Genehmigungsauflagen • Auflagen • Bedingungen • Rechtsbehelfsbelehrung (Fristen!)
Nacht Genehmigung für die wesentlichen Änderung der Kraftwerksanlage begannen die Arbeiten zum Umbau der des Braunkohlekraftwerkes zum ESB-KW „Sonne“
ESB-KW „Sonne“ Abfallanlieferbereich
ESB-KW „Sonne“ Abfallbunker Schaumlöschanlage
Ersatzberennstoffe (EBS) Brennstoff (flugfähig) Agglomerat
ESB-KW „Sonne“ ESB-KW „Sonne“ Lager für - Ammoniak - Kalkhydrat - Aktivkohle - Flugasche Umfüllstelle Asche
ESB-KW „Sonne“ Luft-Kühlturm
ESB-KW „Sonne“ Technische Daten: - Verbrennungskapazität: ca. 240.000 t/a - thermische Leistung; 102 MW - max. Stromerzeugung: 26 MW - ein Vier-Zug-Horizontalkessel /40 bar / 400°C) Dampfturbine Generator