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Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien. Aufgaben der Steuergruppe. Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien. Ein klar formulierter und zeitlich begrenzter Auftrag mit Mandat der Gesamtkonferenz steckt die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Steuergruppe.
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Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Aufgaben der Steuergruppe M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Ein klar formulierter und zeitlich begrenzter Auftrag mit Mandat der Gesamtkonferenz steckt die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Steuergruppe. • Die Aufgaben, die das Kollegium an die Steuergruppe überträgt sollen genau festgelegt werden. • Beispiel: • 1.Einleitung und Durchführung einer • Bestandsaufnahme an der Schule • 2.Koordinierung der Erstellung eines • Schulprogramms Klare Definition des Auftrags durch das Kollegium
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Vorschläge für erfolgreiches Sitzungsmanagement • Vorbereitung der Sitzung • Begrüßung • Zweck der Sitzung klären • Angestrebte Ergebnisse/Ziele klären • Rahmenbedingungen (Zeit, Räume, Pausen, …) • Protokoll, evtl. Rednerliste, Moderation und Zeitwacht vergeben • Vorschläge zur Vorgehensweise sammeln • Erstellung einer gemeinsamen Tagesordnung bzw. Vergewisserung über vorgelegte Tagesordnung (Änderungswünsche, Ergänzungen) • Visualisierungen wo nötig (Flip, Metaplanwand, Tafel, OHP, …) • Zeitüberschreitungen nur im Konsens mit der Gruppe • Rückmelderunde am Ende bzgl. Ergebnis, Prozess, etc. M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Transparenz der Arbeit gegenüber dem Kollegium und anderen beteiligten Gruppen • Die STG muss eine Informations- und Rechenschaftspflicht erfüllen. Information ist entscheidend für Transparenz!! • d. h. sie muss regelmäßig über den Stand ihrer Arbeit, über ihre Entscheidungen und geplante Maßnahmen informieren (betreibt sozusagen die Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Schule) • in schriftlicher Form, z. B. durch Protokolle • in mündlicher Form, z. B. durch Berichte auf der Lehrerkonferenz • und diese zur Diskussion stellen. • Gegenüber Eltern und Schülern besteht ebenfalls Berichtspflicht M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Freiwilligkeit • Wichtig, da die Mitglieder einer STG ein hohes Maß an zusätzlichem Engagement, Motivation, Zeit und Kraft investieren. • Dafür kann oft kein oder kaum Stundenausgleich geschaffen werden M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Repräsentanz der wichtigsten Gruppierungen • die Steuergruppe sollte die wichtigsten Gruppierungen an der Schule vertreten (z.B. aus verschiedenen Fächerverbünden, Altersstruktur, Mitglied des Personalrats) M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Übernahme von Verantwortung durch alle Beteiligten • Keine Verselbstständigung der Steuergruppe • sondern Unterstützung des Kollegiums bei der Planung und Entwicklung von Projekten • ein Großteil der praktischen Umsetzung soll im Kollegium laufen (Weiterentwicklung des Unterrichts kann z.B. nicht allein durch die STG geschehen) • STG nicht verantwortlich für SE an sich! M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Steuergruppenarbeit - Grundprinzipien M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff
Geklärtes Verhältnis zur Schulleitung • SL sollte, wenn möglich in STG sein, muss aber nicht (Gesamtverantwortung für SE-Prozess liegt letztendlich bei SL) • SL sollte möglichst nicht die/der Vorsitzende der STG sein (LehrerIn als Sprecher) • Rolle der SL für die Arbeit der Steuergruppe sehr bedeutsam: muss die Konzepte bzw. Arbeitsergebnisse der STG auf Realisierungschancen hin prüfen, die Umsetzung ermöglichen und die Arbeit der STG unterstützen. • D. h. SL muss hinter der STG stehen. • Muss für STG entsprechende Arbeitsbedingungen und Entlastung schaffen, ihre Arbeit „honorieren“ (und sei es nur durch Anerkennung Motivation) • Rolle der SL in der STG ist generell schwierig: „nur“ gewöhnliches Mitglied ohne besondere Rechte (nichthierarchische Beziehungen in der STG) • -> Daher muss das Verhältnis der Schulleitung zur STG und umgekehrt im Vorfeld von beiden Seiten aus genau geklärt werden! M. Fischer 2010, nach H.G. Rolff