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Finanzrecht Vorlesung für Juristen WS 2007/08 Teil I. Univ.-Doz. Dr. Tina Ehrke-Rabel. Bedeutung des Abgabenrechts. Abgaben Überbegriff für Steuern Beiträge Gebühren. Bedeutung des Abgabenrechts. Verfassungsrechtliche Grundlagen Art 13 B-VG
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FinanzrechtVorlesung für JuristenWS 2007/08Teil I Univ.-Doz. Dr. Tina Ehrke-Rabel
Bedeutung des Abgabenrechts • Abgaben • Überbegriff für • Steuern • Beiträge • Gebühren Tina Ehrke-Rabel
Bedeutung des Abgabenrechts • Verfassungsrechtliche Grundlagen • Art 13 B-VG • Kompetenzverteilung Abgabenwesen in eigenem Verfassungsgesetz => Finanz-Verfassungsgesetz (F-VG) • Zuweisung konkreter Besteuerungsrechte und Aufteilung der Abgabenerträge durch einfaches Gesetz => Finanzausgleichsgesetz (FAG) Tina Ehrke-Rabel
Bedeutung des Abgabenrechts • Abgabenbegriff • Geldleistungen, die • die Gebietskörperschaften • kraft öffentlichen Rechts • zur Deckung ihres Finanzbedarfs erheben • Nicht-fiskalische Zwecke in Grenzen erlaubt Tina Ehrke-Rabel
Bedeutung der Steuern • Wichtigste Einnahmequelle d Gebietskörperschaften • Steuerstaat • Abgabenquote • Anteil des Bruttoinlandsproduktes, der zur Finanzierung der Staatsaufgaben verwendet wird Tina Ehrke-Rabel
Bedeutung der Steuern • Besteuerung • Rechtsstaatlich zulässiger Eingriff in die Eigentums- und Vermögenssphäre • Einfluss auf die wirtschaftlichen und persönlichen Dispositionen der Bürger • Massenphänomen Tina Ehrke-Rabel
Standort des Steuerrechts • Steuern dürfen nur auf Grund von Gesetzen erhoben werden • Legalitätsprinzip (Art 18 B-VG, § 5 F-VG) • In Österreich eine Vielzahl von Einzelgesetzen • Bundesrecht, Landesrecht, Gemeinderecht nebeneinander Tina Ehrke-Rabel
Standort des Steuerrechts • Finanzrecht • Steuerrecht • Finanzverfassungs- und Finanzausgleichsrecht • Haushaltsrecht (Budgetrecht) • Rechtsvorschriften über Kassenwesen • Vermögens- und Schuldengebarung • Monopolrecht • Rechtsvorschriften über Finanzwirtschaft ö-r Körperschaften, die nicht Gebietskörperschaften Tina Ehrke-Rabel
Standort des Steuerrechts • Steuerrecht • Teil des öffentlichen Rechts • Organisatorisch und verfahrensrechtlich verselbständigt • Daher eigener Rechtsbereich • Eng verflochten mit anderen Rechtsdisziplinen • Zivilrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht Tina Ehrke-Rabel
Aufbau und innere Ordnung des Steuerrechts • öffentlich-rechtliches Steuerschuldverhältnis • Entsteht durch Verwirklichung eines gesetzlichen Tatbestandes • Besonderes Steuerrecht • Einzelne Materiengesetze (zB EStG, UStG, KStG) • Allgemeines Steuerrecht • Ergänzt besonderes Steuerrecht • Verfahrensrecht; Verwaltungsorganisationsstruktur • Abgabenexekutionsrecht • Finanzstrafrecht Tina Ehrke-Rabel
Systematisierung der Steuern • Finanzverfassungsrechtlich • Abgabenhoheit • Ertragshoheit • Verwaltungshoheit • Entrichtungsart • Veranlagung • Selbstbemessung • Abfuhr für Rechnung eines Dritten Tina Ehrke-Rabel
Systematisierung der Steuern • Häufigkeit der Entrichtung • Abschnittsteuern • Einmalige Steuern • Verhältnis Steuerschuldner – Steuerträger • Direkte Steuern • Indirekte Steuern • Verhältnis Steuerobjekt zu Steuerschuldner • Personensteuern • Sachsteuern Tina Ehrke-Rabel
Systematisierung der Steuern • Volkswirtschaftliche Anknüpfung • Einkommensentstehung • Einkommensverwendung • Vermögen • Steuergegenstand • Ertragsteuern • Substanzsteuern • Verkehrsteuern • Verbrauchsteuern Tina Ehrke-Rabel
Systematisierung der Steuern • Aufkommensverwendung • Allgemeine Abgaben • Zweckgebundene Abgaben • Tarif • Lineare Steuern • Progressive Steuern • Regressive Steuern Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Gesetze im formellen Sinn • Legalitätsprinzip • Gesetzgebung nach B-VG • Ausnahme: Landesgesetze über Abgaben unterliegen suspensivem Vetorecht der BReg (§ 9 F-VG) • Verordnungen • Art 18 Abs 2 B-VG: nur auf Grund der Gesetze • Ausnahme: Gesetzesvertretende Verordnungen gem § 7 Abs 5 F-VG Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Völkerrecht • Gem Art 9 B-VG Teil des Bundesrechts • Bilaterale Staatsverträge: Doppelbesteuerungsabkommen • Europäisches Steuerrecht • Primäres Gemeinschaftsrecht • Sekundäres Gemeinschaftsrecht Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Europäisches Steuerrecht • Verhältnis Gemeinschaftsrecht – nationales Recht • Grundsatz der gemeinschaftsrechtskonformen Interpretation • Grundsatz der unmittelbaren Anwendbarkeit • Grundsatz des Anwendungsvorranges des Gemeinschaftsrechts • Zweifel hinsichtlich Übereinstimmung des innerstaatlichen Rechts mit Gemeinschaftsrecht Vorabentscheidungsverfahren bei EuGH Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Europäisches Steuerrecht • Zollunion • Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen sowie von Abgaben gleicher Wirkung zwischen Mitgliedstaaten • Gemeinsamer Zolltarif gegenüber Drittländern • Zollkodex • Indirekte Steuern • Diskriminierungsverbot in Art 90 EG • Harmonisierungsgebot in Art 93 EG • Mehrwertsteuerrichtlinien • Verbrauchsteuerrichtlinie Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Europäisches Steuerrecht • Direkte Steuern • Auf Grund von Art 94 EG • Mutter-Tochter-Richlinie • Fusionsrichtlinie • Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie • Aus EG-Grundfreiheiten abgeleitete Diskriminierungsverbote Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Erlässe, Richtlinien, Erläuterungen • Im AÖF oder auf der Homepage des BMF veröffentlicht • Meinung der Finanzverwaltung zu einzelnen Gesetzen, Gesetzesbestimmungen oder zu Spezialfragen : • „Die nachstehenden Äußerungen geben im Interesse einer bundesweiten einheitlichen Vorgangsweise die Rechtsansicht des BMF wieder. Es können daraus keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte oder Pflichten abgeleitet werden.“ Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Erlässe, Richtlinien, Erläuterungen • Rechtsqualität umstritten • VwGH: keine Veröffentlichung im BGBl, daher keine Rechtsnorm, daher irrelevant, uU Berücksichtigung nach Treu und Glauben • VfGH: wenn Inhalt normativ bindend formuliert nicht gehörig kundgemachte Verordnung • Vertrauensschutz nach VO BGBl II 2005/435 zu § 236 BAO Tina Ehrke-Rabel
Rechtsquellen des Steuerrechts • Judikatur der GH öffentlichen Rechts • Keine generellen Rechtssätze • Bindungswirkung daher nur für den Einzelfall • Gleichgelagerte Fälle müssen aber grundsätzlich gleich entschieden werden • Rechtsprechung des EuGH • Generelle Rechtssätze • Bindungswirkung für sämtliche gleichgelagerte Fälle in sämtlichen Mitgliedstaaten Tina Ehrke-Rabel
Rechtsstaat und Steuerrecht • Legalitätsprinzip • Verordnungen grundsätzlich nur auf Grund der Gesetze • Steuervereinbarungen grundsätzlich unzulässig Tina Ehrke-Rabel
Rechtsstaat und Steuerrecht • Rechtssicherheit • Bestimmtheit des Steuertatbestandes • Rückwirkung von Gesetzen • Echte Rückwirkung in bestimmten Fällen Verstoß gg Gleichheitssatz Tina Ehrke-Rabel
Rechtsstaat und Steuerrecht • Rechtssicherheit • Zurücknahme und Änderung von Behördenakten • Formell rechtskräftige Bescheide dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden • GS Rechtsrichtigkeit hat Vorrang vor Rechtssicherheit • Treu und Glauben • Bindung an eine bestimmte Verwaltungsübung • Bindung an Erlässe • Bindung an Auskünfte Tina Ehrke-Rabel
Rechtsstaat und Steuerrecht • Steuerrecht und Grundrechte • Gleichheitssatz • Eigentumsschutz Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Kompetenzverteilung • Art 13 B-VG verweist auf eigenes F-VG • F-VG gilt nur für öffentliche Abgaben (Abgabenbegriff!) • Konkrete Verteilung der Besteuerungsrechte (Kompetenz-Kompetenz) regelt der einfache Bundesgesetzgeber durch FAG Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Finanzverfassungsgesetz • Grundsatz: Konnexitätsgrundsatz (§ 2 F-VG) • Jede GebKöR hat Aufwand, der sich aus Erfüllung ihrer Aufgaben ergibt, selbst zu finanzieren • Ausnahmen • Kostenabwälzungen von „oben nach unten“ • Kostenübernahmen Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Kompetenzverteilung unterscheidet zwischen • Abgabenhoheit • Recht zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des materiellen Steuerrechts (Gesetzgebungshoheit) • Ertragshoheit • Berechtigung einer Gebietskörperschaft, über den Abgabenertrag im eigenen Haushalt zu verfügen • Verwaltungshoheit • Zuständigkeit zur Bemessung, Einhebung und zwangsweisen Einbringung von Abgaben (Vollziehungszuständigkeit) Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Finanzausgleich • Finanzielle Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften • Paktierter Finanzausgleich • Zwischen Gebietskörperschaften (Finanzausgleichspartner) im Verhandlungsweg vereinbart • Findet Niederschlag in einfachem Bundesgesetz => derzeit FAG 2005 (BGBl I 2004/256), gilt bis 2008 Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Horizontaler Finanzausgleich • Beziehungen zwischen Gebietskörperschaften einer Ebene (zwischen Ländern; zwischen Gemeinden eines Landes) • Vertikaler Finanzausgleich • Beziehungen zw GebKör verschiedener Ebenen Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Aktiver Finanzausgleich • Beziehungen auf der Einnahmenseite • Trennsystem • Jede GebKöR kann bei Einnahmenbeschaffung unabhängig von den anderen vorgehen • Zuweisungsystem • GebKör einer Ebene werden durch Dotationen einer andere Ebene finanziert • Zuweisungen fließen von oben nach unten => Überweisungssystem • Zuweisungen fließen von unten nach oben => Matrikularsystem • Mischsysteme • Aufkommen wird nach festgelegten Schlüsseln geteilt => Steuerverbund • Nach Quoten (Quotensystem) • In Form von Zuschlägen (Zuschlagssystem) Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Passiver Finanzausgleich • Beziehungen auf der Ausgabenseite (Kostentragung, Kostenübernahme, Kostenabwälzung) Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Verteilung der Besteuerungsrechte • Abgabengegenstände sind den in § 6 F-VG vorgesehenen Abgabentypen zuzuordnen • § 6 F-VG unterscheidet nach Ertragshoheit zwischen • Ausschließliche Bundesabgaben • Zwischen Bund und Ländern geteilten Abgaben • Gemeinschaftliche Bundesabgaben • Zuschlagsabgaben (ZB Gebühren v Buchmacherwetten) • Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand (praktisch ohne Bedeutung) Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • § 6 F-VG unterscheidet nach Ertragshoheit zwischen • Ausschließliche Landesabgaben • Zwischen Ländern u Gemeinden geteilten Abgaben • Ausschließliche Gemeindeabgaben Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Abgabenerfindungsrecht • Bund auf Grund seiner Kompetenz-Kompetenz GS uneingeschränkt • Länder im Rahmen des § 8 Abs 3 F-VG • Gemeinden nicht, aber • Ermächtigung durch Bund oder Länder, bestimmte Abgaben mittels Beschlusses der Gemeindevertretung (Verordnung) auszuschreiben Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Abgabenhoheit • Bund • ausschließliche Bundesabgaben • Gemeinschaftliche Bundesabgaben • Zuschlagsabgaben u Abgaben von demselben Besteuerungsgegenstand für Teil des Bundes • Länder • GS Landesabgaben und Gemeindeabgaben • Ausnahmen vor allem § 7 Abs 3 F-VG Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Gemeindeabgaben kraft freien Beschlussrechtes • § 7 Abs 5 F-VG • Ermächtigung des Bundesgesetzgebers => Gesetzesvertretende Verordnungen • § 8 Abs 5 F-VG • Ermächtigung des Landesgesetzgebers • Muss wesentliche Merkmale, inb Höchstmaß bestimmen Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Ertragshoheit • Abgaben- u Ertragshoheit fallen nur bei ausschließlichen Abgaben zusammen • Gemeinschaftliche Bundesabgaben nach FAG dreistufig • Verteilung d Aufkommens in bestimmtem Hundertsatzverhältnis auf Bund, Länder und Gemeinden (als Gesamtheit) • Verteilung der auf Länder- und Gemeindeblock entfallenden Ertragsanteile auf die einzelnen Länder und Gemeinden eines Landes => abgestufter Bevölkerungsschlüssel • Länderweiser Ertragsanteil der Gemeinden wird auf die einzelnen Gemeinden eines Landes aufgeteilt => abgestufter Bevölkerungsschlüssel Tina Ehrke-Rabel
Finanzverfassung, Finanzausgleich • Verwaltungshoheit • Orientiert sich gem § 11 F-VG GS an der Ertragshoheit • Ausnahmen: gemeinschaftliche Bundesabgaben und Zuschläge d Länder u Gmden zu Bundesabgaben => durch BundesFinV bemessen, eingehoben u zwangsweise eingebracht. • Gemeinschaftl Landesabgaben: Verwaltungshoheit beim Land, Abweichungen in Landesgesetzen zulässig Tina Ehrke-Rabel
E I N K O M M E N S T E U E R Univ.-Doz. Mag. Dr. Tina Ehrke-Rabel
Einkommensteuer • Rechtsgrundlagen • Einkommensteuergesetz • Verordnungen des Bundesministers für Finanzen Tina Ehrke-Rabel
System der Einkommensteuer • Personensteuer • Veranlagungsabgabe • Ausnahme: Abzugssteuern • Kapitalertragsteuer • Lohnsteuer • Gemeinschaftliche Bundesabgabe • Direkte Steuer Tina Ehrke-Rabel
Prinzipien der Einkommensteuer • Leistungsfähigkeitsprinzip • Persönliche Universalität • Sachliche Universalität • Synthetische Einkommensteuer • Gegensatz: Schedulensteuer • Objektives Nettoprinzip • Subjektives Nettoprinzip Tina Ehrke-Rabel
Prinzipien der Einkommensteuer • Technische Besteuerungsprinzipien • Abschnittsbesteuerung • Progression • Individualbesteuerung • Negative Einkommensteuer Tina Ehrke-Rabel
Einkommensteuer natürliche Personen Gesellschafter von Personengesellschaften Körperschaftsteuer Juristische Personen (Verein, AG, GmbH, ...) Personengesellschaften nicht (§ 3 KStG)! ERTRAGSTEUERN Ertrag = Einkommen Summe d 7 Einkunftsarten minus versch. Abzugsposten Tina Ehrke-Rabel
Einkommensteuertatbestand • Persönliche Seite (§ 1 EStG) • Natürliche Personen • Beginn der Steuerpflicht • Mit Geburt • Ende der Steuerpflicht • Mit dem Tod Tina Ehrke-Rabel
Einkommensteuertatbestand • Persönliche Seite (§ 1 EStG) • Unbeschränkt Steuerpflichtige • Beschränkt Steuerpflichtige • Sachliche Seite (§ 2 EStG) • Einkommen eines Kalenderjahres Tina Ehrke-Rabel
Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 2 EStG) • Voraussetzungen • Natürliche Person • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland Definition § 26 BAO • Folge • Universalitätsprinzip • Welteinkommen wird in Österreich besteuert Tina Ehrke-Rabel
Beschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs 3 EStG) • Voraussetzungen • Natürliche Person • Weder Wohnsitz noch gewöhnl Aufenthalt in Ö • Einkünfte iSv § 98 EStG • Folge • Territorialitätsprinzip • Nur inländische Einkünfte, die in § 98 EStG aufgezählt sind, in Österreich steuerpflichtig • Steuererhebung nach besonderen Regeln (dazu später) Tina Ehrke-Rabel