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Aufbau der Rechtsordnung. Inhalt. Beispiel. Quelle. Verfassung. normativer Rahmen für die Gesetzgebung. Grundgesetz. Legislative (qualifizierte Mehrheit) . Gesetz. Rechtsregeln allgemeinen Charakters. Gewerbesteuer- gesetz. Legislative (einfache Mehrheit) . allgemein.
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Aufbau der Rechtsordnung Inhalt Beispiel Quelle Verfassung normativer Rahmen für die Gesetzgebung Grundgesetz Legislative (qualifizierte Mehrheit) Gesetz Rechtsregeln allgemeinen Charakters Gewerbesteuer- gesetz Legislative (einfache Mehrheit) allgemein Verordnung Ergänzungs- und Durch- führungsbestimmungen allgemeinen Charakters Gewerbsteuer- Durchführungs- verordnung Exekutive (Ministerium) Satzung Rechtsvorschrift allgemeinen Festlegung des Gewerbesteuer- hebesatzes Kommunen (Gemeinde, Kreis) konkret Verwaltungsakt Verfügungen und Entscheidungen zur Regelung des Einzelfalles Gewerbe- steuerbescheid Exekutive (Behörde)
Rechtsquellen wie Gesetze oder Verordnungen legen das Recht allgemein fest. Sie sind vom Einzelfall losgelöst. Wie aber wird die Rechtslage im Einzelfall geregelt?
Öffentliches Recht Privatrecht Vertrag Staat Bürger Bürger Verwaltungsakt Im Privatrecht können die Parteien die Rechtslage grundsätzlich nach ihrem Willen frei gestalten. Man spricht von der Privatautonomie. Bürger Das Instrument zur Gestaltung der Rechtslage sind Rechtsgeschäfte. Der Staat erlässt aufgrund der Gesetze Verwaltungsakte, mit denen er Anordnungen gegenüber dem Bürger trifft. Die Anordnungen dürfen nicht willkürlich sein, sondern brauchen eine Gesetzesgrundlage.