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Verfassung der Weimarer Republik. Von Tim Hartje. Inhaltsverzeichnis. Allgemeines Weimarer Republik Regierungsform Verfassung der Weimarer Republik 1 Verfassung der Weimarer Republik 2 Verfassung der Weimarer Republik 3 Grundrechte der Weimarer Verfassung 1
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Verfassung der Weimarer Republik Von Tim Hartje
Inhaltsverzeichnis • Allgemeines Weimarer Republik • Regierungsform • Verfassung der Weimarer Republik 1 • Verfassung der Weimarer Republik 2 • Verfassung der Weimarer Republik 3 • Grundrechte der Weimarer Verfassung 1 • Grundrechte der Weimarer Verfassung 2 • Quellen
Allgemeines über die Weimarer Republik • Weimarer Republik: 1918-1933 • Hauptstadt: Berlin • Einwohner: 62.411.000 • Währung: Reichsmark • Fläche: 468.787 km² ( Fläche Deutschland: 357.104,07 km²)
Regierungsform der Weimarer Republik • Präsidetiell Parlamentarisch • Deutschland: Parlamentarische Bundesrepublik
Verfassung der Weimarer Republik 2 • Präsident: Vom Volk für 7 Jahre gewählt • Reichsgerichtshof: Vom Präsidenten Ernannt • Reichswehr: Oberbefehl vom Präsidenten • 18 Länderparlamente: Vom Volk gewählt (bilden den Reichsrat) • Reichsrat: Einspruchsrecht in der Gesetzgebung • Reichstag: Wird vom Volk auf 4 Jahre gewählt und kann nach Artikel 25 vom Präsidenten aufgelöst werden
Verfassung der Weimarer Republik 3 • Reichskanzler, Reichsminister: Wird vom Präsidenten ernannt und kann auch von wieder entlassen werden • Reicht entwürfe ein und führt die Gesetze aus • Präsident: Kann nach Art. 48 Notverordnungen durchsetzen
Grundrechte der Weimarer Verfassung • Art. 48 : Wenn die Sicherheit gefährdet ist kann der Präsident die Grundrecht außer kraft setzen • Art 109 : Alle werden vor Gericht gleich behandelt • Art 111 : Jeder darf sich zu jeder Zeit überall im „Deutschen Reich“ aufhalten • Art 114 : Freiheit eines Menschen darf nur durch Gesetze eingeschränkt werden
Grundgesetze der Weimarer Verfassung 2 • Art 115 : Die Wohnung jedes Deutschen ist eine Freistätte • Art 116 : Eine Handlung kann nur mit einer Strafe belegt werden sofern bewiesen ist das sie auch begannen wurde • Art 118 : Jeder hat das Recht seine Meinung frei zu äußern sofern es dem Recht entspricht
Quellen • Buch Geschichte und Geschehen: S. 52 D1, Q5 • http://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland • http://de.wikipedia.org/wiki/Parlamentarische_Demokratie • http://de.wikipedia.org/wiki/Semipr%C3%A4sidentielles_Regierungssystem • http://de.wikipedia.org/wiki/Weimarer_Republik • http://www.flaggen-pehl.de/images/Weim.%20Rep.%202435.jpg