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Die EU-Verfassung

Einführung und Vorstellung Warum eine EU-Verfassung? Auftrag an den Verfassungskonvent Entscheidungsprozess: Stand und Ausblick Inhalte des Verfassungsentwurfs im einzelnen Was spricht für den Verfassungsentwurf? Wieviel Demokratie wagt die EU-Verfassung?

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Die EU-Verfassung

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Presentation Transcript


  1. Einführung und Vorstellung Warum eine EU-Verfassung? Auftrag an den Verfassungskonvent Entscheidungsprozess: Stand und Ausblick Inhalte des Verfassungsentwurfs im einzelnen Was spricht für den Verfassungsentwurf? Wieviel Demokratie wagt die EU-Verfassung? Kriegs- oder Verteidigungspolitik? Europa der Bürger/innen? Wo bleibt die öffentliche Daseinsvorsorge? Wie europäisch ist die Europäische Union? Grundgesetz und EU-Verfassung Welcheeuropäische Integration wünschen wir uns? Diskussion: Was können wir tun? Die EU-Verfassung attac EU-AG Stuttgart und Region

  2. „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Jean Claude Juncker, Ministerpräsident von Luxemburg) Die EU-Verfassung Einführung attac EU-AG Stuttgart und Region

  3. Was spricht für den EU-Verfassungsentwurf? In Teil 2 ist die Charta der Grundrechte aufgenommen. Es wird ein europäischer Bürgerbeauftragter geschaffen, der Beschwerden über Missstände entgegennimmt, ihnen nachgeht und darüber Bericht erstattet (I-48). Art. I-46 ermöglicht ein Bürgerbegehren gegenüber der EU-Kommission: „ Mindestens 1 Million Bürgerinnen und Bürger aus einer erheblichen Zahl von Mitgliedsstaaten können die Kommission auffordern, geeignete Vorschläge (für einen Rechtsakt) zu unterbreiten, [...] um die Verfassung umzusetzen“. Die EU-Verfassung Verfassungsinhalte im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  4. Dem EU-Parlament wurden in mehr Angelegenheiten Mitsprache und Mitentscheidungsmöglichkeiten zugestanden. Einige allgemeine Bestimmungen des auswärtigen Handelns der Union sind zu begrüßen: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte zu festigen und zu fördern, gemäß den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten, die nachhaltige Entwicklung in den Entwicklungsländern zu fördern mit dem vorrangigen Ziel, die Armut zu bekämpfen (III-193). Die EU-Verfassung attac EU-AG Stuttgart und Region

  5. Wieviel Demokratie wagt die Europäische Union? Der europäische Rat (= Regierungschefs der Mitglieds- länder) bestimmt einen Kandidaten für das Amt des EU-Kommissionspräsidenten. Diesen Kandidaten darf das EU-Parlament dann „wählen“ (= bestätigen) oder ablehnen. Der EU-Kommissionspräsident wählt aus Vorschlagslisten der nationalen Regierungen seine Kommissare. Das EU-Par-lament kann diese EU-Kommission als Ganzes bestätigen oder ablehnen, aber nicht einzelne Kommissare ablehnen. (I-26) Dem EU-Parlament wurden in mehr Angelegenheiten Mitsprache und Mitentscheidungsmöglichkeiten zugestanden. Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  6. Das EU-Parlament hat auch weiterhin nicht das Recht, die Gesetzgebung einzuleiten. Das Recht, einen Gesetzentwurf einzubringen steht ausschließlich der EU-Kommission zu. In folgenden Fällen: Maßnahmen „steuerlicher Art“ die „mengenmäßige Bewirtschaftung der Wasser-ressourcen“ und die „Verfügbarkeit dieser Ressourcen“ die Wahl der „Energiequellen und die allgemeine Struktur der Energieversorgung“ erlässt der Ministerrat einstimmig die Europäischen Gesetze oder Rahmengesetze (III-130,2). Das EU-Parlament wird lediglich angehört. Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  7. Im Hinblick auf außen- und sicherheitsspolitische Entscheidungen muss geradezu von einer Entmachtung des EU-Parlamentes gesprochen werden: „Der Europäische Rat und der Ministerrat erlassen die erforderlichen Europäischen Beschlüsse“ (I-39,3 + I-40,4)). „Das Europäische Parlament wird zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik regelmäßig gehört und über ihre Entwicklung auf dem Laufenden gehalten“ (I-39,6). Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  8. Kriegs- oder Verteidigungspolitik? „Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik [...] sichert der Union die auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen. Auf diese kann die Union bei Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit [...] zurückgreifen“ (I-40,1). „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Es wird ein europäisches Amt für Rüstung, Forschung und militärische Fähigkeiten eingerichtet“ (I-40). „Der Ministerrat kann zur Wahrung der Werte der Union und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedstaaten mit der Durchführung einer Mission beauftragen“ (I-40,5) Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  9. „Die Missionen, bei deren Durchführung auf zivile und militärische Mittel zurückgegriffen werden kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung [...]. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittstaaten bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet“ (III-210). Über diese Missionen entscheidet der Ministerrat. Das Europäische Parlament wird an der Diskussion und Entscheidung über Art, Dauer, Ziele und Folgen der geplanten weltweiten Missionen nicht beteiligt. Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  10. Europa der Bürger – oder: Welches Europa wird hier gebaut? Im Teil III: Politikbereiche der Union sind 68 Artikel dem Binnenmarkt gewidmet, 27 Artikel der Wirtschafts- und Währungspolitik, 6 Artikel der Beschäftigungspolitik. Welche inhaltlichen Ziele werden verfolgt? Die Wirtschafts- und Währungspolitik der Union sind „dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wett-bewerb verpflichtet“ (III-69, III-70). Die Mitgliedstaaten müssen auch im Falle einer nationalen Katastrophe das Funktionieren des Binnenmarktes sicherstellen (vgl. III-16). Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  11. „Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs [...] sind [...] verboten“ (III-29). „Beschränkungen des Kapital- und des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen Mitgliedstaaten und dritten Ländern (sind) verboten“ (III-45). Die Beschäftigungsstrategie der Union besteht darin, die „Qualifizierung, Ausbildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer“ und die „Fähigkeit der Arbeitsmärkte ... auf die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu reagieren“ zu fördern (III-97). Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  12. Der europäische Sozialfonds soll „die berufliche Verwendbarkeit und örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitnehmer [...] fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse [...] erleichtern“ (III-113). „Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik ist es, die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte zu steigern“ (III-123). Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  13. Bleibt die öffentliche Daseinsvorsorge auf der Strecke? „Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs [...] sind [...] verboten“ (III-29). Es sollen vor allem die Dienstleistungen liberalisiert werden, die die Produktionskosten unmittelbar beeinflussen und den Warenverkehr fördern (vgl. III-32). Art. III-64 sieht eine Angleichung der Rechts- und Verwaltungs-vorschriften vor, die sich auf den Binnenmarkt auswirken, Es entscheidet darüber der Ministerrat. Das EU-Parlament wird nur gehört. Will ein Mitgliedstaat abweichende einzelstaatliche Bestimmungen beibehalten (z. B. im Umweltschutz oder Arbeitsschutz), so muss er sich zur Begründung auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse stützen (vgl. III-65,5). Die EU-Kommission erteilt dann dem Mitgliedstaat die Erlaubnis, ob er die abweichenden Maßnahmen beibehalten darf oder nicht, oder ob sie darin eine „Diskriminierung“ des freien Handels oder eine Behinderung des Binnenmarktes sieht (vgl. III-65-6). Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  14. „Die Mitgliedstaaten werden in Bezug auf öffentliche Unternehmen und auf Unternehmen, denen sie besondere Rechte gewähren keine den Bestimmungen der Verfassung und insbesondere deren Artikel I-4 Absatz 2 und den Artikeln III-55 bis III-58 widersprechende Maßnahmen treffen oder beibehalten“ (III-55). Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen einen bevorrechtigten Zugang zu den Finanzinstituten zu verschaffen, ist verboten. (vgl. III-74) „Die Mitgliedstaaten formen ihre staatlichen Handelsmonopole derart um, dass jede Diskriminierung in den Versorgungs- und Absatzbedingungen [...] ausgeschlossen ist.“ (III-44) Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  15. Handelspolitik Die Union beabsichtigt die schrittweise Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr, bei den ausländischen Direktinvestitionen sowie den Abbau der Zoll- und anderer Schranken (III-216). Die Handelspolitik wird nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet im Hinblick auf den Abschluss von Zoll- und Handelsabkommen, betreffend „den Handel mit Waren und Dienstleistungen sowie die Handelsaspekte des geistigen Eigentums, ...“ (III-217). Die Handelspolitik liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Union (vgl. I-12). Die Kommission erlässt einen Europäischen Beschluss, der sie ermächtigt, Verhandlungen über Handelsabkommen aufzunehmen. Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  16. Fazit: Der Vorrang des freien, unverfälschten Wettbewerbs, in einem unbeschränkten Binnenmarkt für Kapital, Waren und alle Arten von Dienstleistungen, der Verpflichtung, dass sich diesen Hauptzielen alles andere unterzuordnen und anzupassen habe, das Aufgeben öffentlich-vorsorgender-gestalterischer Politik, so sieht die neoliberale Architektur Europas aus, die in dem Konventsentwurf in Verfassungsrang gehoben werden soll. Die EU-Verfassung Inhalte der Verfassung im einzelnen attac EU-AG Stuttgart und Region

  17. „Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Jean Claude Juncker, Ministerpräsident von Luxemburg) Die EU-Verfassung Was können wir tun? attac EU-AG Stuttgart und Region

  18. Auf dem Brüsseler Gipfel im Juni wurde ein Zusatzprotokoll über die „Ständige strukturierte Zusam-menarbeit“ beschlossen, das die militärische Zusammen-arbeit derjenigen Staaten regelt, die „anspruchsvollere“ Kriterien erfüllen wollen. Mitmachen darf jeder EU-Staat, „der bis 2007 bewaff-nete Einheiten bereitstellen kann, taktisch als Kampf-gruppen konzipiert und fähig innerhalb von 5 – 30 Tagen Missionen aufzunehmen“ (SSZ-Prot. zit. nach Wolf) Die teilnehmenden Staaten verpflichten sich ggfs. ihre nationalen Beschlussfassungsverfahren zu überprüfen. Die EU-Verfassung Beschlüsse auf dem EU-Gipfel in Brüssel im Juni 2004 attac EU-AG Stuttgart und Region

  19. Die „Grundsätze und Bedingungen“ für das Funktionieren der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse werden durch „Europäische Gesetze“ festgelegt (III-6) Der Wahlfreiheit, wie gemeinwohlverpflichtete Dienstleistungen zu erbringen, sind durch das Erfordernis Grenzen gesetzt, dass der gewählte Finanzierungsmechanismus den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren darf. (EU-Kommission: Weißbuch Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, 2004) Die EU-Verfassung attac EU-AG Stuttgart und Region

  20. Die Umwandlung von demokratischen und sozialstaatlichen in neoliberale, militaristische Verfassungen entspricht einer weltweiten Strategie der USA. Bereits 1988 wurde diese im Santa Fe II-Dokument für Präsident Bush sen. entwickelt. Danach soll Demokratie nicht mehr verstanden werden als die Staatsform gewählter Regierungen, die dem Volk verpflichtet sind. Denn diese sind ja nur „Regierung auf Zeit“. Vielmehr gehe es in der Demokratie um die Stärkung der „permanenten Regierung“, die nicht mit den Wahlen wechsele, nämlich um die Stärkung der militärischen, juristischen und zivilen Bürokratien. Denn sie allein seien in der Lage, die Freiheit der Gesellschaft zu schützen: die Freiheit der Unternehmer, der Märkte, des Kapitals. Dies alles heißt „demokratischer Kapitalismus“.(Duchrow, Der Gott der EU-Verfassung) Die EU-Verfassung attac EU-AG Stuttgart und Region

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