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Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und

Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH. Markus Zech. Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales,

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Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und

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Presentation Transcript


  1. Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Brandenburg für Weiterbildung und Qualifizierung Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH Markus Zech Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Brandenburg. Europäischer Sozialfonds - Investition in Ihre Zukunft

  2. Gliederung • LASA Brandenburg GmbH - Regionalbüros für Fachkräftesicherung • Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten • Kompetenzentwicklungsrichtlinie • Kooperationsrichtlinie • Verbundausbildung • Bildungsscheck • Weiterbildung Brandenburg

  3. LASA im Internet

  4. 1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung Die Regionalbüros für Fachkräftesicherung bieten Ihnen: • Information und Beratung • Fördermittelberatung EU/BUND/Land • Kontakte zu weiteren Akteuren • Mitarbeit in Initiativen zur Fachkräftesicherung • Unterstützung bei Ansiedlungs- und Erweiterungsinvestitionen

  5. 1. LASA Regionalbüros für Fachkräftesicherung Information und Beratung erhalten Sie bei Ihrem Regionalbüro für Fachkräftesicherung vor Ort: Regionalbüro West-Brandenburg (Brandenburg a. d. Havel, Potsdam, Potsdam-Mittelmark) Silke Bigalke 0331 6002-518Silke.Bigalke@lasa-brandenburg.de Jörn Hänsel 0331 6002-323Joern.Haensel@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Ost-Brandenburg (Frankfurt (Oder), Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree) Udo Müller 0331 6002-485Udo.Mueller@lasa-brandenburg.de Markus Zech 0331 6002-486Markus.Zech@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Süd-Brandenburg (Cottbus, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße) Katja  Bolz 0331 6002-465 Katja.Bolz@lasa-brandenburg.de Claudia Schielei 0331 6002-466Claudia.Schielei@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Nordost-Brandenburg (Barnim, Oberhavel, Uckermark) Angelika Hauptmann 0331 6002-480Angelika.Hauptmann@lasa-brandenburg.de Christian Knauer 0331 6002-481Christian.Knauer@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Mitte-Brandenburg (Teltow-Fläming, Dahme-Spreewald) Andreas Hoffmann 030 63499399-41Andreas.Hoffmann@lasa-brandenburg.de Wolfgang Wurg 030 63499399-42Wolfgang.Wurg@lasa-brandenburg.de Regionalbüro Nordwest-Brandenburg (Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz) Regine Albert 0331 6002-460Regine.Albert@lasa-brandenburg.de Anja Dohnke 0331 6002-461Anja.Dohnke@lasa-brandenburg.de

  6. 2. Überblick ausgewählter Fördermöglichkeiten Kompetenzentwicklungsrichtlinie Verbundausbildung • Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und Management nach betrieblichem Bedarf • Qualifizierungsmaßnahmen in spezifischen Themenfeldern • Personalcheck (Erstellung eines Gutachtens) • Förderung der Kosten des Verbundpartners für Auszubildende • Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung • Förderung Ausbildungscoach Kooperationsrichtlinie Bildungsscheck (Arbeitnehmer) • Förderung d. individuellen Weiterbildung • An Arbeitnehmer gerichtet • Max. 500 Euro pro Scheck; 2 x pro Jahr • Eigenanteil 30% (in Ausnahmefällen 10%) • Förderung d. Netzwerkmanagements von: • Qualifizierungsnetzwerken (Aufbau oder Konsolidierung), mind. 10 Partner, davon mind. 6 KMU • Arbeitgeberzusammenschlüssen (Aufbau), mind. 6 KMU • Förderung bis zu 2 Jahre

  7. Kompetenzentwicklungsrichtlinie 2.1 Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten und des Managements auf Basis betrieblichen Qualifizierungsbedarfs • Förderung der Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenanteil 20 % • für Mitarbeiter und das Management • zwischen 300 und 3.000 Euro pro Jahr und Teilnehmer • Antragstellung erfolgt durch das KMU mit Sitz im Land Brandenburg • Organisationsträger können unterstützend für KMU tätig werden (ab 4 KMU) Nicht förderfähig • Aufstiegsqualifizierungen (BAFöG) • Produktschulungen • Führerscheine

  8. Kompetenzentwicklungsrichtlinie Vereinfachungen zum Antrag seit 2009 • Die Eigenbeteiligung der Unternehmen liegt nur noch bei 20 % (vorher 30 %). • Bis zu einer Fördersumme von 1.500 Euro ist ab sofort nur ein richtlinienkonformes Angebot vorzulegen (bisher drei Angebote) • Aussetzung der festen Antragstermine • mindestens 6 Wochen Frist zwischen Absenden des vollständigen Antrags • und dem Beginn der Qualifizierung

  9. Kompetenzentwicklungsrichtlinie Beispiele

  10. Kompetenzentwicklungsrichtlinie 2.2 Qualifizierung in KMU in spezifischen Themenfeldern • Förderung von Weiterbildungskosten bis zu 80 %, Eigenant.20% • max. 10.000 Euro pro Unternehmen und Jahr • Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie • Unterstützung der beruflichen Entwicklung von Frauen • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Entwicklung und Stärkung • der Gender-Kompetenz • Steigerung der Kompetenzen von Ausbilderinnen und Ausbildern • Steigerung der Innovationsfähigkeit durch Wissenstransfer • Einführung und Verbreitung von Systemen des Qualitätsmanagements • und der Qualitätssicherung • Einführung und Ausbau flexibler Systeme der Arbeitszeitgestaltung • und der Lernzeitorganisation • Einführung und Verbreitung von Systemen zur Stärkung der Gesundheitskompetenz • Stärkung alterns- und altersgerechter Arbeitsorganisation, Arbeitsgestaltung • und Personalentwicklung

  11. Kompetenzentwicklungsrichtlinie 2.3 Personalcheck für Fachkräftesicherung • Pflichtmodule strategische Unternehmensziele, Analyse der betrieblichen Personalstrukturen, Analyse des Qualifizierungsbedarfes der Beschäftigten und des Managements • Wahlmodule (mindestens zwei Themen) Vereinbarkeit Beruf und Familie, Gender-Mainstreaming, Interkulturelle Kompetenz, Innovationen, System zur Sicherung der Qualität der Betriebsorganisation, Arbeitszeitgestaltung, Gesundheitskompetenz, alters- und alternsgerechte Personalentwicklung • Förderung bis 1.000 Euro bei 5 bis 9 MA; 2.000 Euro bei 10 bis 49 MA; 4.000 Euro ab 50 MA • Eigenanteil mind. 20 %

  12. Kompetenzentwicklungsrichtlinie http://www.lasa-brandenburg.de/ Qualifizierung-in-Unternehmen.652.0.html Antragstellung durch das KMU • Online-Antrag im LASA-Portal1. Benutzerkonto anlegen2. Stammdaten eingeben • ab 1.500 Euro Fördersumme drei Vergleichsangebote je Antrag • Bildungsträger müssen überprüftes System zur Qualitätssicherung (Zertifikat) nachweisen • Antragsformular ausfüllen (mit Anlagen) • Maßnahmebeginn frühestens sechs Wochen nach Antragstellung Folie 12

  13. Verbundausbildung Klassische Ausbildung im Verbund • Förderung der Kosten des Verbundpartners für den Azubi • pro Tag 15 Euro für kaufmännische bzw. 20 Euro für gewerbliche Berufe • max. 4.200 Euro pro Auszubildenden in kaufmännischen Berufen und 6.000 Euro pro Auszubildenden in gewerblich-technischen Berufen Förderung der Verbundausbildung theoretische Ausbildung Ausbildungsvertrag abschließendes Unternehmen Azubis Verbund für praktische Ausbildung Azubis Kosten OSZ Verbund- partner

  14. Verbundausbildung Zusatzqualifikationen • Förderung von Zusatzqualifikationen und Prüfungsvorbereitung • pro Stunde und Auszubildenden 5 Euro, mind. 40 bis max. 100 Stunden Inhalt • Zusätzlich notwendige Qualifikationsbereiche • Kfz-Mechatroniker: Diagnose an Motormanagementsystemen • Drucker: Konzeptionierung, Organisation interner und externer • Herstellungsprozesse • Kfz-Mechatroniker: LKW-Führerschein • interkulturelle Kompetenzen • Fachspezifische Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung

  15. Verbundausbildung Ausbildungscoach • externe Ausbildungscoaches zur Begleitung/Unterstützung der betrieblichen Ausbildung im Unternehmen • bis zu 750 Euro pro Ausbildungsbetrieb nur KMU • Einsatz pro Unternehmen mind. 40 Stunden • erneute Beantragung zwei Jahre nach Ende der Maßnahme Wofür? Verbesserung der Qualität der Ausbildung im Unternehmen Wer? z.B. Mentoren der Kammern Selbständige mit Erfahrungen in der Arbeit mit Jugendlichen

  16. Qualifizierungsnetzwerke • Ziel: Synergien durch gemeinsame Bildungsplanung nutzen • Themenschwerpunkte können sein: - Qualifizierungsbedarf ermitteln, - Bildungsmaßnahmen organisieren,- Übergangsmanagement,- Wissensmanagement, - Qualitätsmanagement ... • mind. 2 Themen sind zu wählen Kooperationsrichtlinie Arbeitgeberzusammenschlüsse • Ziel: AGZ organisiert den Personal-bedarf mehrerer Betriebe • Ein Beispiel: • mehrere Unternehmen brauchen manchmal einen speziellen Ingenieur, können aber keine volle Stelle damit auslasten – Lösung: der AGZ stellt einen Ingenieur ein, dessen Arbeitseinsätze und Bezahlung zeitlich mit allen Betrieben abgestimmt werden. • keine Zeitarbeit, sondern dauerhafte SV-Beschäftigung

  17. Kooperationsrichtlinie • Qualifizierungsnetzwerke: mindestens 10 Partner, davon mind. 6 KMU, Arbeitgeberzusammenschlüsse: mindestens 6 KMU • gefördert wird ein externer Netzwerkmanager und externe Beratung • bis zu 45.000 Euro förderfähige Kosten pro Jahr • in begründeten Ausnahmen Erhöhung möglich, z.B. bei transnationalen Netzwerken • Kinderbetreuungskosten zu 100 % • Förderhöhe im ersten Jahr bis 90%, im zweiten Jahr bis 75% • die Eigenanteile sind von den Netzwerkpartnern, insbesondere von den Unternehmen zu tragen

  18. Bildungsscheck Förderung individueller Qualifizierung für Beschäftigte mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg • maximal 500 Euro je Bildungsscheck • pro Person können max. 2 Bildungsschecks pro Jahr ausgestellt werden • individuelle berufliche Weiterbildung und ein Coaching zur persönlichen Karriereentwicklung und individuellen Berufswegeplanung • Eigenbeteiligung beträgt mind. 10 % für Beschäftigte, die sich in Elternzeit befinden oder die im Rahmen des "Kommunal-Kombi" tätig sind oder die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II erhalten • für alle anderen SV-Beschäftigten beträgt die Eigenbeteiligung an den Kursgebühren mind. 30 % • Bildungsmaßnahmen müssen bis spätestens 15.10.2010 abgeschlossen sein, damit der Bildungsträger bis zum 05.12.2010 Zeit hat, die Schecks bei der LASA einzulösen

  19. Bildungsscheck Nicht förderfähig sind Bürgerinnen und Bürger, die • im laufenden Kalenderjahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben • im öffentlichen Dienst beschäftigt sind • sich derzeit in einer Ausbildung oder einem Studium befinden • weiteren Zuschüsse zur Weiterbildung erhalten • sich bereits für die Weiterbildungsmaßnahme angemeldet haben • Weiterbildungsmaßnahmen, die zur Erholung, der Unterhaltung, der privaten Haushaltsführung, der sportlichen oder künstlerischen Betätigung dienen • Einzelunterricht und berufsabschlussbezogenen Qualifizierungen • Arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen Weitere Informationen zum Bildungsscheck: 0331 6002 -333 bildungsscheck@lasa-brandenburg.de www.bildungsscheck.brandenburg.de

  20. Bildungsscheck http://www.lasa-brandenburg.de/ Bildungsscheck.1184.0.html

  21. Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit Beratung von Arbeitgebern und werdenden Eltern zu den Themen Mutterschutz, Elternzeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz • Informationsmaterial • ▪ Telefon-Hotline • ▪ persönliche Gespräche und Gesprächsmoderation • ▪ aktuelle Newsletter • ▪ Vorträge und Präsentationen Kontakt LASA Brandenburg GmbH Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit Wetzlarer Straße 54 14482 Potsdam Tel. 0331 600 22 66 Fax 0331 600 24 00 lasa@lasa-brandenburg.de

  22. Ihr zuständiges Regionalbüro in Frankfurt (Oder) • Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH Regionalbüro für Fachkräftesicherung Ost-Brandenburg • Im Technologiepark 1 • 15236 Frankfurt (Oder) • Ansprechpartner: • Udo Müller Tel.: 0331 6002-485 • eMail: udo.mueller@lasa-brandenburg.de • Markus Zech Tel.: 0331 6002-486 • eMail: markus.zech@lasa-brandenburg.de • Weitere Informationen im Internet unter: www.lasa-brandenburg.de

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