1 / 14

Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V .

Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. Wer ist NTFN e.V. ?

trista
Download Presentation

Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V .

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen e.V. • Wer ist NTFN e.V. ? • Ärztekammer, Bezirksstelle Hannover, amnesty international, ethno-medizinisches Zentrum, Hannover, Flüchtlingsrat Niedersachsen, IIK Hannover, IBIS Oldenburg, IPPNW, Psychotherapeutenkammer, Zentrum für Psychotraumatologie und Traumatherapie in Niedersachsen • Die Geschäftsstelle des Vereins ist derzeit in Hildesheim, Langer Garten 23 b • Der Verein hat einen wissenschaftlichen Beirat

  2. NTFN e.V. Warum gibt es das Netzwerk ? Ausgangslage in Niedersachsen: Es gibt kein Behandlungszentrum für Flüchtlinge, Gewalt- und Folteropfer wie in fast allen anderen Bundesländern Nach einer wissenschaftlichen Studie der Universität Konstanz leiden 40 % aller Asylsuchenden unter post-traumatischen Belastungsstörungen und ihren Folgen, das ergäbe angesichts der aktuellen Zahlen in Niedersachsen etwa 16 000 traumatisierte Flüchtlinge Dabei leidet nicht jeder der traumatisiert ist auch an einerTraumafolgestörung oder psychischen Krankheit, gerade die oftmals besonders prekären Lebensumstände von Flüchtlingen führen jedoch zu Chronifizierungen und/oder immer wiederkehrenden akuten Krisen :

  3. Besondere Lebenslagen von Flüchtlingen: • Ungesicherter Aufenthalt/ drohende Abschiebungen Ungesicherter Aufenthalt ist keine vorübergehende Erscheinung sondern für viele jahrelange Realität – Ende 2009 waren von den 13 000 Geduldeten in Niedersachsen 10 000 länger als 6 Jahre in Deutschland dazu kommen noch etwa 4000 mit derzeit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Bleiberechtsregelung Asylbewerberleistungsgesetz Langfristiges (bis zu 4 Jahre und länger) Leben in Armut, ca. 30 % unterhalb des gesetzlich definierten Existenzminimums von „Hartz 4“ oftmals verbunden mit Gutscheinen und Sachleistungen

  4. Besondere Lebenslagen von Flüchtlingen • Residenzpflicht Die Residenzpflicht erschwert die freie Wahl des Arztes und v.a. die Betreuung durch Angehörige und die Unterstützung im Familienverband Umverteilungen sind nur eingeschränkt möglich Erschwerter Zugang zu Arbeit durch mindestens 1 jähriges Arbeitsverbot und nachrangigen Arbeitsmarktzugang Die psychischen und physischen Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit und erzwungener Untätigkeit wurden in einigen Studien untersucht, für Flüchtlinge gelten sie in besonderem Maße

  5. Besondere Lebenslagen von Flüchtlingen Unterbringungssituation/Wohnbedingungen Eingeschränkte Gesundheitsversorgung Bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sind die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen zu erbringen. (§4) Sonstige Leistungen möglich, wenn für die Gesundheit unerlässlich (§6) Folgen der Gesundheitsreform für Flüchtlinge und Migranten waren v.a. auch die Nichtmehranerkennung bestimmter Leistungen durch die Kassen – dies betrifft z.B. Fahrtkosten zu entfernter gelegenen muttersprachlichen ÄrztInnen und Dolmetscherkosten. Die Leistungen des Sozialamtes nach AsylblG sollen den Leistungsumfang der Krankenkasse nicht überschreiten.

  6. Besondere Lebenslagen von Flüchtlingen • Eine andere wichtige Bedeutung in der Behandlung von Traumatisierten hat die Anerkennung des erlittenen Unrechts. Die Nichtanerkennung im Asylverfahren hat hier weitere Beeinträchtigungen zur Folge • Drohende Abschiebung führt immer wieder zu akuten auch suizidalen Krisen, die das ambulante Hilfesystem überfordern • Psychische Folgen von Traumatisierungen werden oft über viele Jahre nicht erkannt

  7. NTFN e.V. Wie arbeitet das Netzwerk: Seit August 2009 arbeitet in der Geschäftsstelle eine Verwaltungskraft Frau Corinna Schütt auf einer Vollzeitstelle und stundenweise eine Sozialpädagogin Ab Mai kommt eine halbe Stelle Sozialpädagogin dazu unser Wunsch ist, diese Stellen langfristig abzusichern und darüber hinaus eine Teilzeitstelle für einen Psychologischen (oder ärztlichen) Psychotherapeuten/therapeutin zu schaffen • Die Arbeit umfasst Beratung, Vermittlung, Organisation von Behandlungsplätzen und deren Finanzierung, Gutachten, Schaffung von vernetzten Hilfsangeboten, Fortbildung, Organisation von Fortbildungen bei Bedarf.

  8. NTFN e.V. Wer wendet sich an das Netzwerk ? Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, Sozialdienste, ehrenamtliche UnterstützerInnen, Freunde, Verwandte, RechtsanwältInnen, HausärztInnen, Gleichstellungsstellen, Jugendhilfeeinrichtungen, TherapeutInnen, Kliniken, Kindergärten, Frauenhäuser, Bildungsträger.... Von September 2009 bis Mitte April 2010 gab es 101 Anfragen aus 25 Ländern - Schwerpunkte waren Kosovo, Türkei, Irak, Iran und Tschetschenien

  9. Beispiel 1: Frau L. aus Tschetschenien • Eine Hausärztin wendet sich an uns, weil Frau L. eine Therapeutin braucht. Sie spricht russisch und ein wenig deutsch. Wir finden über unser Netzwerk eine Therapeutin in relativer Nähe in Aurich. Diese hat jedoch keine Kassenzulassung. Das Argument, dass bei einer muttersprachlichen Therapeutin keine Dolmetscherkosten notwendig sind, ist für die Kassen unbedeutend, da sie die Dolmetscherkosten ohnehin nicht übernehmen. Durch Abfrage der Wartezeiten der anderen Therapeuten in der Region und entsprechende Nachweise gelingt es, die Kostenübernahme für die Therapeutin zu erreichen.

  10. Beispiel 2: Frau D. aus der Türkei Der Kontakt zu Frau D. kommt über das Frauenhaus zustande. Sie suchen eine Anschlussbehandlung nach dem Aufenthalt im Frauenhaus. Frau D. spricht türkisch, sie ist noch nicht lange in Deutschland. Sie lebt auf dem Land. Wir binden Sie an die dortige Kirchenkreissozialarbeit an und finden in der nächsten Stadt eine Therapeutin, die Erfahrung in der Arbeit mit traumatisierten Frauen hat, auch im Ausland und die mit Dolmetscherin arbeitet. Auch sie hat keine Kassenzulassung. Der Antrag bei der Opferhilfe auf Kostenübernahme für die Therapie ist noch nicht entschieden.

  11. Beispiel Herr F. aus Sri Lanka Herr Th. kommt aus Sri Lanka. Neben seiner Muttersprache tamil spricht er sehr gut englisch. Er ist in Behandlung bei einem Psychiater, der ihn medikamentös aufgrund einer ausgeprägten Symptomatik versorgt. Die örtliche Beratungsstelle beantragt beim Sozialamt eine Kostenübernahme für eine Psychotherapie. Diese wird abgelehnt, da wegen der Alternative Behandlung mit Medikamenten nicht unerlässlich. Wir finden eine Therapeutin, die bereit ist, mit ihm ehrenamtlich in englisch zu arbeiten. Außerdem wird er ausführlich in der MHH begutachtet. Mit Hilfe des Gutachtens gelingt es, Abschiebehindernisse für ihn zu erreichen. Im langwierigen Klageverfahren gelingt es auch die Kostenübernahme für die Psychotherapie durchzusetzen. Über die Härtefallregelung für Traumatisierte erhält er eine Arbeitserlaubnis.

  12. Beispiel Frau M. aus Angola Frau M. aus Angola hat in ihrer Asylanhörung über ihre Zeit nach der Festnahme angegeben: „und dann fragte mich der Aufseher ob ich seine Freundin sein wollte. Danach war ich sehr traurig.“ Eine weitere ähnliche Formulierung findet sich ohne dass – ausweislich des Anhörungsprotokolls – eine weitere Nachfrage erfolgt wäre. Bereits während ihres Verfahrens wird Frau M. kurze Zeit stationär aufgenommen. Als sie die Ablehnung ihres Antrages erhält, taucht sie trotz noch möglicher Rechtsmittel unter und lebt für ein Jahr illegal in Deutschland. Über einen Bekannten wendet Sie sich an uns. Über ein Gutachten kann eine Legalisierung erreicht werden. Außerdem wird sie an ein Behandlungsteam vermittelt, in dem es eine muttersprachliche Dolmetscherin gibt.

  13. Das Netzwerk für traumatisierte Flüchtlinge NTFN bietet: • Landesweite interdisziplinäre Vernetzung und Vermittlung • Regelung der Kostenübernahmefragen, Organisation der DolmetscherInnen • Fachberatung, Supervision • Vermittlung von qualifizierten Gutachten • Fortbildungen zur Sensibilisierung im Hinblick auf Trauma-erkennung und Umgang mit Traumatisierten zu Psychotherapie zu Dritt zu psychiatrisch / psychotherapeutischen Themen in Kooperation mit ÄKN und Psychotherapeutenkammer

  14. NTFN e.V. Zukunftsvisionen • Wir wollen das Netzwerk als psychosoziales Dienstleistungszentrum für Niedersachsen etablieren. • Der Vorteil liegt im dezentralen Ansatz, der insbesondere im Flächenland Niedersachsen wohnortnahe Behandlung ermöglicht • Dafür ist ein Zentrum notwendig von dem aus das Netz geknüpft, gepflegt, erweitert und ausgebessert wird und das den stabilen Mittelpunkt und Anlaufpunkt darstellt • Dafür brauchen wir auch ihre Unterstützung.

More Related