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Niedersachsen 2021

Niedersachsen 2021. Mobilitäts- und Angebotsstrategien für ländliche Räume in Niedersachsen. . Gliederung  Vorstellung des Landes Niedersachsen  Situation des ÖPNV und Ausblick. . Niedersachsen in Kürze Fläche: 47.618 km2 Einwohner: rd. 8 Mio. Bevölkerungsdichte

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Niedersachsen 2021

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Presentation Transcript


  1. Niedersachsen 2021 Mobilitäts- und Angebotsstrategien für ländliche Räume in Niedersachsen

  2.  Gliederung  Vorstellung des Landes Niedersachsen  Situation des ÖPNV und Ausblick

  3.  Niedersachsen in Kürze • Fläche: 47.618 km2 • Einwohner: rd. 8 Mio. • Bevölkerungsdichte • (Einwohner/km2): 166 • Landeshauptstadt: Hannover • Erwerbstätige: 3,76 Mio. • Aufgabenträger im ÖPNV: 41 • Haushaltsvolumen 2014 in NI insg.: rd. 27,7 Mrd. € • HH-Volumen MW: rd. 1,5 Mrd. € davon für • Öffentlichen Nahverkehr: 46,6 % • Straßen: 26,6 % • Wirtschaft: 15,7 %

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  8.  Rahmenbedingungen des ÖPNV in Niedersachsen (1) • Personenbeförderungsgesetz • Nds. Nahverkehrsgesetz • Nds. Tariftreue - und Vergabegesetz • VO (EG) 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße Aufgabenträger für straßengebundenen ÖPNV • Region Hannover • Zweckverband Großraum Braunschweig • 39 Landkreise und kreisfreie Städte

  9.  Rahmenbedingungen des ÖPNV in Niedersachsen (2) Aufgabenträger sind landesweit sehr unterschiedlich aufgestellt in Hinblick auf : • Finanzausstattung • Qualifikation • Organisation • Stellenwert des ÖPNV für die jeweilige Kommune • Siedlungsstruktur • demografische Entwicklung Notwendig sind deshalb: • Maßgeschneiderte ÖPNV – Konzepte/Lösungen in den Kommunen • Unterstützung, die über die bloße finanzielle Förderung hinausgeht

  10.  Was kann das Land tun (1) • Optimierte Finanzausstattung, d.h. • Einsatz auf Bundesebene für Regionalisierungsmittel mit angemessener Dynamisierung; Verhandlungen kommen jetzt in entscheidende Phase • Landes-GVFG - Entflechtungsgesetzmittel des Bundes erhalten Zweckbindung ausschließlich für den kommunalen ÖPNV und Straßenbau - Quote für die Verwendung der Mittel geändert : 60 % ÖPNV / 40 % Kommunaler Straßenbau - Möglichkeit der Busförderung neu ins Gesetz aufgenommen - Für den ÖPNV möglichst weit gesteckter Rahmen der Fördermöglichkeiten, um zukünftige Entwicklungen flexibel unterstützen zu können

  11.  Was kann das Land tun (2) • Auf untergesetzlicher Ebene Schaffung von Fördermöglichkeiten für: • Elektromobilität an P+R - und B+R – Plätzen • WLAN in Nahverkehrsfahrzeugen • Echtzeitinformation • Finanzielle Unterstützung der kommunalen Aufgabenträger bei der Herstellung von Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV • Herstellung von Barrierefreiheit perspektivisch bei allen Haltepunkten des SPNV, auch im ländlichen Raum

  12.  Was kann das Land tun (3) • Optimale rechtliche Rahmenbedingungen • Einsatz für (bundes -, europa -) rechtliche Rahmenbedingungen, die flexible und maßgeschneiderte Lösungen im ÖPNV ermöglichen und diese nicht im Gegenteil behindern • Schaffung entsprechenden Landesrechts Beispiel : im neuen Landes - GVFG (NGVFG) wird die Möglichkeit eröffnet, auch die Beschaffung gebrauchter Busse zu fördern, wobei als Mindestvoraussetzung eine Verringerung des Schadstoffausstoßes ggü. dem ersetzten Fahrzeug gegeben sein muss • Neue landesrechtliche Regelung für die Ausgleichszahlungen nach § 45 a PBefG • Reaktivierung von Schienenstrecken nicht nur in Ballungsräumen • perspektivisch Landesnetz aus SPNV-Strecken und Buslinien (vom Land finanziert als „Grundgerüst des Gesamt-ÖPNV in Niedersachsen)

  13.  Welche Ziele verfolgt das Land mit dem/im öffentlichen Personenverkehr? - vor allem im ländlichen Raum - • Umweltschutz, CO²- Reduktion: Klimaschutzziele gelten auch auf dem Lande, auch hier Alternative zum Autoverkehr nötig • Grundsätzlich muss es möglich sein, alle Mobilitätsbedürfnisse zu bezahlbaren Preisen ohne eigenes Auto befriedigen zu können, z.B.: • Fahrt zur Arbeitsstelle • Arztbesuch • Einkauf • Kultur, Sport, Vereinsleben • Behördengänge • Erholung, Tourismus • möglichst gleiche Lebensverhältnisse im Land • Mobilität für körperlich eingeschränkte Personen ermöglichen

  14.  Aufgabenträger sind • sehr unterschiedlich aufgestellt Qualifikation, Eigenwahrnehmung u. Finanzausstattung - (so auch eine Studie zur Mobilität in ländlichen Räumen im Auftrag d. Nds.ML - Kenntnisse Nds. MW über Abruf zugewiesener Mittel/Einzelförderung bestätigen dies), • haben unterschiedliche Anforderungen zu bewältigen (z.B. andere Siedlungsstrukturen, unterschiedliche demografische Entwicklung) • brauchen dementsprechend individuelle Lösungen (z.B. bedarfsgesteuerte Bedienformen, und Mobilitätszentralen), • und Unterstützung, die über die Finanzausstattung hinaus geht.

  15.  Wichtiger Baustein für ÖPNV im ländlichen Raum, da in vielen Gebieten einzige Anbindung: • Schülerbeförderung im Linienverkehr Das Land zahlt den befördernden Verkehrsunternehmen eine Ausgleichsleistung für das Angebot verbilligter Schülerfahrkarten. Dies trägt bisher zur Aufrechterhaltung des ÖPNV in der Fläche bei. (Oft keine Verknüpfung mit SPNV!) • Schülerzahlen gehen zurück! (Ausgleichsleistungen auch - nicht aber unbedingt die Kosten. Folge: bisheriges Angebot kann nicht aufrecht erhalten werden.) • Weitere Verschlechterung der Anbindung des ländlichen Raumes bei gleichzeitig steigendem Bedarf droht. • ÖPNV muss neben der Schülerbeförderung maßgeschneiderte innovative und finanzierbare Lösungen bieten.

  16.  Ein wichtiger Baustein für solche Lösungen sind: Bürgerbusse Nds. hat bisher (1997-2013) 52 Fahrzeuge in 32 Vereinen gefördert. (Davon einige Fahrzeuge als Ersatzbeschaffungen / zwei Vereine haben den Betrieb wieder eingestellt) Voraussetzungen: • Initiator für den Betrieb einer ÖPNV-Linie nach § 42 PBefG ist eingetragener Verein • Durchführung auf Strecken, die mangels Fahrgastaufkommens durch kommerzielle Verkehrsunternehmen nicht bedient werden, daher auch Einsatz kleinerer Fahrzeuge (9-Sitzer z.B. VW T5,Crafter, DB Sprinter o.Ä.) • Linienbetrieb mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern, • „know-how“ wird vielfach durch ein Verkehrsunternehmen bereitgestellt; (Daher auch keine Konkurrenz zwischen örtlichem Nahverkehrsunternehmen und Bürgerbusverein.) • Förderqoute: 75 % von maximalen zuwendungsfähigen Ausgaben (Niederflurbus mit behindertengerechter Einstiegshilfe) • Zweckbindung: grds. 7Jahre. (Abweichend Ersatzbeschaffung nach 5 Jahren bei mind. 250.000 km Laufleistung) • Keine Förderung von Betriebskosten!

  17. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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