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DEUTSCHER TORF- UND HUMUSTAG 2004. Was bringt die Verwaltungsreform in Niedersachsen? Tanja Constabel, Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. Die Verwaltungsreform. Einsparung von ca. 6.700 Stellen (untersucht:52.000) Abschaffung der Mittelinstanz, d.h. der Bezirksregierungen
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DEUTSCHER TORF- UND HUMUSTAG 2004 Was bringt die Verwaltungsreform in Niedersachsen? Tanja Constabel, Unternehmerverbände Niedersachsen e.V.
Die Verwaltungsreform • Einsparung von ca. 6.700 Stellen (untersucht:52.000) • Abschaffung der Mittelinstanz, d.h. der Bezirksregierungen • Einführung einer zweistufigen Verwaltung zum 1.1.2005 • Stärkung der Kommunen und des ländlichen Raums • Aufsicht übernehmen Ministerien direkt, • aber deutliche Reduzierung, „Vertrauenskultur“ • Abschaffung des Niedersächsischen Landesamts für Ökologie • Ausbau des Niedersächsischen Landesbetriebs für • Wasserwirtschaft, Natur- und Küstenschutz
Aufbau der Umweltverwaltung I. Niedersächsisches Umweltministerium • II. Kommunen • z.B.: • Naturschutzgebietsausweisung nach Abschluss • der FFH-Umsetzung • Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten • wasser- und naturschutzrechtliche Bodenabbau- • genehmigungen • Entscheidung über Wasserentnahme und • Einleitung • Ausweisung von Wasserschutzgebieten, • Überschwemmungsgebieten • II. Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, • Natur- und Küstenschutz • z.B.: • Hochwasser- und Küstenschutz (Vorgaben) • Flussgebietsmanagement (EU-WRRL) • Genehmigung von Abwasserbehandlungsanlagen mit UVP • Entscheidung über Einleitungen in oberirdische Gewässer • aus Industriekläranlagen • Naturschutz bei FFH (Schutzgebietsausweisungen, Kartierung, • Aufgaben des ehemaligen NLÖ im Zusammenhang mit Natura 2000) • II. Gewerbeaufsichtsamt • z.B.: • Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach • BImSchG
Regierungsvertretungen • Mit Wirkung zum 01.01.2005 werden • vier Regierungsvertretungen eingerichtet • für die Region Braunschweig mit dem Standort in Braunschweig, • für die Region Hannover mit dem Standort in Nienburg (Weser), • für die Region Lüneburg mit dem Standort in Lüneburg und • für die Region Weser/Ems mit dem Standort in Oldenburg • Sie werden als Referate des Ministeriums für Inneres und Sport in • der Referatsgruppe Regierungsvertretungen zusammengefasst und • mit insgesamt 196 Vollzeitstellen ausgestattet. • Die Regierungsvertretungen nehmen ministerielle Aufgaben vor Ort wahr.
Regierungsvertretungen Eckdaten Präsenz der Landesregierung in der Fläche Ansprechpartner für die regionalen Interessen, bringen regionale Belange in die Entscheidungen der Fachressorts unmittelbar ein Kooperation, Koordination und Kommunikation mit der Region Beobachtung bzw. Unterstützung der regionalen Innovationen und Aktivitäten vor Ort. Keine Nachfolgeorganisation der Bezirksregierungen!
Aufgaben der Regierungsvertretungen aus Wirtschaftssicht • Geschäftsbereich des Wirtschaftsministeriums (MW) • Moderation und Begleitung von infrastrukturellen Großprojekten • der gewerblichen Wirtschaft und kreisübergreifenden gewerblichen • Infrastrukturprojekten (ohne Verkehrsinfrastruktur) • Schwarzarbeitsbekämpfung (Koordinierung, Überwachung von • Maßnahmen)
Aufgaben der Regierungsvertretungen aus Wirtschaftssicht Geschäftsbereich des Ministeriums für die ländliche Entwicklung(ML) • Förderung interkommunaler und regionaler Zusammenarbeit , Entwicklungskonzepte • Konkretisierung und Umsetzung der Ziele und Grundsätze des • Landesraumordnungsprogrammes • Genehmigung der Regionalen Raumordnungsprogramme, • Unterstützung der Träger der Regionalplanung im Rahmen der • Aufstellung regionaler Raumordnungsprogramme • Durchführung von Raumordnungsverfahren für Vorhaben von • übergeordneter Bedeutung; Unterstützung der unteren Landes- • planungsbehörden bei Durchführung von Raumordnungsverfahren
Aufgaben der Regierungsvertretungen aus Wirtschaftssicht • Geschäftsbereich des Sozialministeriums (MS) • Aus dem Aufgabenbereich Städtebau, • soweit nicht auf die Landkreise übertragen: • Genehmigung von Flächennutzungsplänen und von • städtebaulichen Satzungen
Widerspruchsverfahren • Grundsatz: Abschaffung der Widerspruchsverfahren • Ausnahmen, d.h. Beibehaltung der Widerspruchsverfahren, im Bereich: • a) Baurecht • b) Bundes-Immissionsschutzrecht • c) Abfallrecht • d) Bodenschutzrecht • e) Naturschutzrecht • f) Wasserrecht • g) Chemikalienrecht und des Sprengstoffrecht • h) Geräte- und Produktsicherheitsrecht • i) Strahlenschutz- und Röntgenrecht