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Aufgaben der Institutionen. Informationsveranstaltung der GEF und des HVBE Von Hygienemassnahmen zur Pandemievorsorge. Bern, 26. August 2009. Markus Loosli. Vorsteher Alters- und Behindertenamt (ALBA) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF). Rechtliche Grundlagen.
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Aufgaben der Institutionen Informationsveranstaltung der GEF und des HVBE Von Hygienemassnahmen zur Pandemievorsorge Bern, 26. August 2009 Markus Loosli Vorsteher Alters- und Behindertenamt (ALBA) Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF)
Rechtliche Grundlagen Auftrag der GEF an die Institutionen Zeitplan für Umsetzung
Rechtliche Grundlagen Bundesrecht Bundesgesetz vom 18. Dezember 1970 über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) Verordnung vom 27. April 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie (Influenza-Pandemieverordnung, IPV) … …
„Betriebliche Pandemievorsorge“ www.gef.be.ch > ALTER > Heimaufenthalt > BEHINDERTE > Kinder undJugendliche > BEHINDERTE > Erwachsene
Kantonales Recht Verordnung über die Betreuung und Pflege von Personen in Heimen und privaten Haushalten (Heimverordnung; HEV) • Art. 12 • 6. Betriebskonzept • 1 Jedes Heim muss in einem Betriebskonzept sein Pflege- und Betreuungsangebot umschreiben. … • 3 Das Konzept muss angeben, wie das Heim die Qualität der Betreuung und Pflege sicherstellt. • Art. 24 • Grundsatz • Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege in Heimen und privaten Haushalten müssen stets den Bedürfnissen und dem Zustand der aufgenommenen Personen sowie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. • Art. 30 • Gesundheitliche Betreuung • Die notwendige ärztliche, therapeutische und pflegerische Versorgung muss jederzeit gewährleistet sein.
Auftrag der GEF an die Institutionen Führen und Aufrechterhalten des Betriebes … … unter (fast) allen Umständen Hilfsmittel und Checklisten verwenden Woher kommt Hilfe im Pandemiefall?
Zeitplan für Umsetzung Nur wer gut vorbereitet ist, kann adäquat reagieren Zukünftig regelmässige Aktualisierung nötig