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Salzburger Gleichbehandlungsgesetz (S.GBG) Chancengleichheit & Antidiskriminierung konkret. Romana Rotschopf & Dagmar Stranzinger Gleichbehandlungsbeauftragte von Land und Stadt Salzburg Präsentation am 6.7.06, Brunauerzentrum Salzburg. Anlass: EU-Richtlinien.
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SalzburgerGleichbehandlungsgesetz (S.GBG) Chancengleichheit & Antidiskriminierung konkret Romana Rotschopf & Dagmar Stranzinger Gleichbehandlungsbeauftragte von Land und Stadt Salzburg Präsentation am 6.7.06, Brunauerzentrum Salzburg
Anlass: EU-Richtlinien • „Antidiskriminierungsrichtlinien“ - Antirassismus-Richtlinie - Rahmen-Gleichbehandlungs-Richtlinie • geänderte EU-Gleichbehandlungsrichtlinie • Beweislast-Richtlinie • Gleichbehandlung bei Versorgung mit ccGütern und Dienstleistungen
Inhalte NEU ist… Sieben Dimensionen der Gleichbehandlung Erweiterter Geltungsbereich (z.B. LandeslehrerInnen) Ausbau der Frauenförderung, Verankerung der Kontaktfrauen Förderung für MitarbeiterInnen mit Behinderungen Außerberufliche Gleichbehandlung
Inhalte Sieben Dimensionen • Geschlecht • Alter • Behinderung • ethnischer Herkunft • Religion • Weltanschauung • sexueller Orientierung Diskriminierungsverbot aufgrund von…
Inhalte Das S.GBG gilt für… Land, Stadt, Gemeinden, SALK, Landesbetriebe, Landes-LehrerInnen, Gemeindeverbände, Landwirtschaftskammer… • mich als MitarbeiterIn • mich als VertreterIn der DienstgeberInnen/Führungskraft • mich als Bedienstete, wenn ich eine Dienstleistung anbiete • mich als Privatperson, wenn ichöffentliche Dienstleistungen in Anspruch nehme
Inhalte Frauenförderung heißt … • Verpflichtung der DienstgeberInnen • Keine Unterrepräsentation von Frauen (45%) • Frauenförderpläne (nicht verpflichtend: in Gemeinden unter 5.000 EinwohnerInnen und bei Landes-LehrerInnen) • Bevorzugung bei Aus- & Fortbildung • Kontaktfrauen beim Land: Verpflichtende Bestellung
Inhalte Förderung von Menschen mit Behinderung Im öffentlichen Dienst: • Beruflicher Aufstieg, Aus/Weiterbildung • Behindertengerechte, barrierefreie Einrichtung iiiund adäquate Ausstattung von Arbeitsstätten • Anpassung von Arbeitsgeräten, Arbeitsrhythmus iiioder der Aufgabenverteilung • Neubauten öffentlicher Gebäude sind barrierefrei zuierrichten!
Inhalte Außerberufliches GesundheitBsp.: Ablehnung ärztlicher Behandlung auf Grund der Hautfarbe in einem öffentlichen Wiener Krankenhaus SozialesAblehnung des Sozialhilfeantrages wegen der ethnischen Herkunft wäre Diskriminierung; aber: Ungleichbehandlung auf Grund der Staatsangehörigkeit ist vom EU-Recht her möglich. Öffentliche Dienstleistungen (z.B. Wohnraum)Bsp.: In einem Wiener Bad gab es die Möglichkeit, an einem Tag pro Woche unbekleidet die Schwimmhalle zu benützen, allerdings nur für heterosexuelle Paare und allein stehende Frauen.
Inhalte Außerberufliches 4. Bildung, Aus- und WeiterbildungBsp.: abwertende Bemerkungen eines Schülers gegenüber einer lesbischen Lehrerin sind von der Schulleitung zu ahnden 5. Zugang zuselbstständiger/unselbst-ständiger Erwerbstätigkeit einschließlich BerufsberatungBsp.: BergführerInnenbewilligung erst ab vollendetem 20. Lebensjahr könnte Diskriminierung auf Grund des Alters sein.
Organisation NEU ist… Frauenbüros als Antidiskriminierungsstellen VerbesserterRechtsschutz (Beweislastverteilung, längere Fristen, erhöhter Schadensersatz, Anträge über NGOs) Fünf Gleichbehandlungskommissionenneu: LehrerInnen, SALK, bisher: Land, Stadt, Gemeinden Sozialer DialogVerpflichtung der DienstgeberInnen und SozialpartnerInnen, Kooperation und Vernetzung, Bewusstseinsbildung…
GB-Institutionen Struktur der Gleichbehandlung • Land, Gemeinden, Landes-LehrerInnen, Betriebe, SALK und wenn Landesgesetze vollzogen werdenSalzburger GleichbehandlungsG • GB-Beauftragte: Romana Rotschopf • GB-Kommissionen: Land, Gemeinden, L-LehrerInnen, SALK • Magistrat SalzburgSalzburger GleichbehandlungsG • GB-Beauftragte: Dagmar Stranzinger • GB-Kommission des Magistrats
GB-Institutionen Struktur der Gleichbehandlung • Bundesdienst, Leistungen im Bereich der Bundeskompetenz B-GleichbehandlungsG, B-BehindertengleichstellungsG • B-Gleichbehandlungskommission • Privatwirtschaft - GBG für die Privatwirtschaft, BehinderteneinstellungsG • Regionalanwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt (T, Sbg, Vbg) • GB-Anwältin im Bereich der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt • GB-Anwältin bei ethnischer Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt • Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen