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SEPA Die Zeit läuft – starten Sie jetzt!. Agenda. Was ist SEPA? SEPA-Umstellung SEPA-Überweisung SEPA-Lastschrift Handlungsempfehlungen. Was ist SEPA?. EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraums
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Agenda • Was ist SEPA? • SEPA-Umstellung • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschrift • Handlungsempfehlungen
Was ist SEPA? • EU-Verordnung zur Schaffung eines einheitlichen EURO-Zahlungsverkehrsraums • keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des EURO-Zahlungsraums • verpflichtend ab 1. Februar 2014 • teilnehmende Länder • 28 EU-Mitgliedsstaaten • Island • Liechtenstein • Monaco • Norwegen • Schweiz am SEPA-Verfahren teilnehmende Länder
Agenda 4 • Was ist SEPA? • SEPA-Umstellung • SEPA-Überweisung • SEPA-Lastschrift • Handlungsempfehlungen
SEPA-UmstellungNicht nur ein Klick! Oder doch? • Konvertierung von Kontonummer und Bankleitzahl BIC IBAN in
SEPA-UmstellungNicht nur ein Klick! Oder doch? IBAN • International Bank Account Number (standardisierte Nummer) • eindeutige Definition jedes Girokontos in den teilnehmenden SEPA-Ländern • maximal bis zu 34 Stellen BIC • Bank Identifier Code • international gültige Bankleitzahl • Vergabe durch SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication)
SEPA-UmstellungNicht nur ein Klick! betroffeneBereiche • Rechnungsstellung • Finanzbuchführung • Personalabteilung • Vertrieb/Einkauf • Kundenservice • Rechtsabteilung • externe Anbieter (z. B. Call-Center) • Informationstechnologie • etc.
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SEPA-Überweisung alt neu
SEPA-Überweisung • Merkmale • für inländische und grenzüberschreitende EURO-Zahlungen • Auftragswährung immer EURO • Vorteil: europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstags • Entgeltteilung: jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts • Verkürzung des Verwendungszwecks auf 4 Zeilen à 35 Zeichen • Einzelüberweisungsvordrucke: 2 x 35 Stellen • Änderung des Zeichensatzes im Verwendungszweck, Kontobezeichnung, Name Kontoinhaber (keine Umlaute, ß) • XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS • Sammelüberweisung nur noch im Online-Verfahren möglich – keine manuelle Einreichung
SEPA-ÜberweisungVorteile gilt für inländische und grenzüberschreitende EURO-Überweisung europaweite Gutschrift innerhalb eines Tags europaweit einheitliche Kundenkennung (IBAN und BIC)
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SEPA-Lastschrift • SEPA-Lastschrift • Durch einheitliche Standards auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage ermöglicht die SEPA-Lastschrift inländische und grenzüberschreitende Lastschriften. • Meldepflicht • Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr: Änderungen ab 1. Juli 2013 geplant • Meldepflicht ab 12.500 EURO
SEPA-Lastschrift • Voraussetzungen • Gläubiger-Identifikationsnummer • www.glaeubiger-id.bundesbank.de
SEPA-Basis-LastschriftErstattungsfrist – Einzugsermächtigungsverfahren Einzugser-mächtigung Widerspruchsfrist innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsstellung durch den Zahlungspflichtigen
SEPA-Firmen-LastschriftErstattungsfrist – Abbuchungsauftrag Abbuchungs-auftrag keine Widerspruchsfrist durch den Zahlungspflichtigen
SEPA-LastschriftErstattungsfrist neu • SEPA-Basislastschrift (SDD Core) = vergleichbar mit dem Einzugsermächtigungsverfahren • SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B) = vergleichbar mit dem Abbuchungsverfahren 8 Wochen 13 Monate bei nicht erteiltem oder gelöschtem Mandat
Vorlauffrist Erstlastschrift (SEPA-Basis-Lastschrift) Beispiel für die späteste Einreichung einer Erstlastschrift 5 Tage vorher 14 Tage vorher Pre-Notification (Vorankündigung) an den Zahlungspflichtigen Einreichung bei der Bank * Einreichungsfrist mit der Bank klären Fälligkeitstag
Vorlauffrist Folgelastschrift (SEPA-Basis-Lastschrift) Beispiel für die späteste Einreichung von Folgelastschriften 2 Tage vorher 14 Tage vorher Pre-Notification (Vorankündigung) an den Zahlungspflichtigen Einreichung bei der Bank * Einreichungsfrist mit der Bank klären Fälligkeitstag
Vorteile der SEPA-Lastschrift europaweite Nutzung (32 EU-/EWR-Staaten) exaktes Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung Erstattungsanspruch von acht Wochen ab Belastung, ohne Angabe von Gründen Verwendung von IBAN und BIC zur Kennzeichnung der Konto- und Bankverbindung
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Handlungsempfehlungen • Vorgehenfestlegen • Benennen Sie einen Ansprechpartner, der sich übergreifend um die unternehmensspezifischen Belange der SEPA-Umstellung kümmert. • Legen Sie den individuellen Zeitplan für die Umstellung fest. • Geben Sie auf Ihren Rechnungen, Formularen und Bescheiden Ihre Bankverbindung zusätzlich mit IBAN und BIC an. • Legen Sie neue Bankverbindungen von Kunden, Mitarbeitern usw. nach Möglichkeit bereits zusätzlich mit IBAN und BIC an. • Sprechen Sie mit Ihrer Hausbank. weitere Informationen zur Umstellung unter www.datev.de/sepa
Hier Position für Kanzleilogo