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Cannabis: Elternabend Hier ReferentIn einfügen www.stark-statt-breit.de
Cannabis: Inhalt Elternabend • Pflanze und Droge • Konsumformen • Wirkungsweise • Risiken • Abhängigkeit • Rechtslage • Gespräch über Cannabis • Konsum erkennen • Reaktion auf Konsum www.stark-statt-breit.de
Cannabis: Pflanze und Droge • Die Pflanze: Cannabis sativa Nutzpflanze, z.B. zur Gewinnung von Fasern oder Speiseöl. • Die Droge: Marihuana, Haschisch, Öl Substanz: THC (Delta-9-Tetrahydrocannabinol) Marihuana (Gras, Weed, Ganja etc.): Getrocknete Blüten und z.T. Blätter der Cannabispflanze, enthält bis zu 14% THC. Haschisch (Hasch, Shit, Piece etc.): Harz und andere Pflanzenteile, gepresst, enthält zwischen 6% und 12% THC. In Einzelfällen Konzentrationen von bis zu 28% THC. Cannabisöl (selten): Der THC-Gehalt schwankt zwischen 20% und 50%. (Quelle: DHS) www.stark-statt-breit.de
Cannabis: Konsumformen • Inhalieren des Rauches von Zigaretten (Joints, Tüten, Spliffs etc.), Pfeifen und Wasserpfeifen (Bongs, Shishas). Geraucht werden Haschisch und Tabak oder Marihuana (z.T. ebenfalls gemischt mit Tabak). • Essen zum Beispiel von Gebäck mit Haschisch (space cakes). • Trinken zum Beispiel von Tee aus Marihuana, mit Milch vermischt. www.stark-statt-breit.de
Cannabis: Rauchutensilien Joint Shisha „Eimerrauchen“ Pfeife www.stark-statt-breit.de
Cannabis: Wirkungsweise • Angenehme Wirkungen: • Entspannung und Ausgeglichenheit • Ausgeprägte Hochgefühle • Gesprächigkeit und bessere Kontaktfähigkeit • Intensivere Wahrnehmung • Unangenehme Wirkungen • Ruhelosigkeit • Sinnestäuschungen • Angst und Panik • Orientierungsverlust. Wirkungseintritt beim Rauchen direkt nach dem Konsum. www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Risiken • eingeschränktes Erinnerungsvermögen • Konzentrationsschwäche • verlängerte Reaktionszeiten • Einschränkung der schulischen und beruflichen Leistungsfähigkeit • Erhöhtes Unfallrisiko im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz Je jünger der/die Konsument/in ist, desto größer sind die Risiken! Behinderung der persönliche Entwicklung und der Hirnentwicklung Risiken bei längerfristigem Konsum • Steigerung der Herzfrequenz, Veränderung des Blutdruckes • Belastung der Atemwege. Chronische Bronchitis oder Krebserkrankungen gehören zu den längerfristigen Folgen, die auftreten können. • Psychische (Seelische) Abhängigkeit, langfristig auch körperliche Abhängigkeit möglich • Cannabiskonsum kann psychische Probleme (z.B. Depressivität, Angst) verstärken www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Ursachen • Problembewältigung (Entspannung, Verdrängung unangenehmer Gefühle / Gedanken) • Erwartungen des Elternhauses oder der Schule stimmen nicht mit Erwartungen oder Möglichkeiten der / des Jugendlichen überein • Risikoverhalten möglich: Häufigerer Cannabiskonsum • Gewöhnung und Dosissteigerung • Probleme werden verstärkt oder vermehrt • Jugendliche werden in ihrer seelischen, sozialen und evtl. auch in körperlichen Entwicklung beeinträchtigt • Psychische (seelische) Abhängigkeit möglich • Mangelnde Entwicklung der Persönlichkeit • Schwierigkeiten in Familie, im Freundeskreis, in der Schule, am Arbeitsplatz www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Abhängigkeit • Ungefähr 600.000 Menschen zwischen 16 und 64 Jahren konsumieren Cannabis in einer problematischen oder abhängigen Weise (DHS Jahrbuch Sucht 2008) • Man unterscheidet zwischen einer • physischen, also körperlich messbaren Abhängigkeit, und • einer psychischen (seelischen) Abhängigkeit. • Der Cannabiskonsum kann vor allem zu einer • psychischen Abhängigkeit führen. • Man kann davon ausgehen, dass eine Suchtgefährdung • vorliegt, wenn jemand: • regelmäßig nach der Schule oder der Arbeit kifft, • mehrmals im Laufe eines Tages kifft, • häufig allein kifft, • öfter bzw. ständig ans Kiffen denkt • oder für Freunde, Freundinnen und Hobbys kaum • noch Zeit hat. www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Erkennen • Wichtig: • Die Anzeichen, die auf einen Cannabiskonsum hinweisen, können auch andere Ursachen haben. In einem Gespräch kann man am besten herausfinden, ob solche Hinweise wirklich auf einen Konsum von Cannabis zurückzuführen sind! • Der typische Cannabis-Geruch kann z.B. auch an Kleidern haften, die man in Anwesenheit kiffender Personen getragen hat. • Gerötete Augen können z.B. auch durch Weinen oder durch Wassersport auftreten. • Ein großer Appetit tritt gerade bei Heranwachsende immer mal wieder auf. • Verlangsamte Reflexe oder Probleme mit der Konzentration können z.B. auch bei Müdigkeit auftreten. www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Reaktion • Wichtig: • Bleiben Sie ruhig und sachlich • Versuchen Sie etwas über Art und Umfang des Konsums zu erfahren und auch über die Ursachen des Konsums. Dabei sollte die gesamte Lebenssituation des Kindes berücksichtigt werden: • Hat ihr Kind Probleme oder steckt es in Schwierigkeiten (Familie, • Schule, Beruf, Freizeit, Freunde etc.)? • Wie alt ist er / sie? • Wann und warum wird gekifft? Wie viel und wie oft wird konsumiert? • Wie wichtig ist der Konsum im Leben des / der Betreffenden? • Suchen Sie Unterstützung bei einer Jugend- oder Sucht- und Drogenberatungsstelle www.stark-statt-breit.de
Cannabis: Gespräch • Zeitpunkt: • Wenn Ihr Kinde damit beginnt • Wenn Sie selbst denken, dass es gut wäre • Inhalte: • Was weiß Ihr Kind über Cannabis? • Ist es in seinem Freundeskreis ein Thema? • Was denkt es darüber? • Wichtig: • Lassen Sie ihrem Kind Zeit, sich auszudrücken • Hören Sie zu, fragen Sie nach • Versuchen Sie nicht, Ihr Kind von Ihrer Meinung zu überzeugen. Sagen • Sie einfach, dass Sie ggfs. anderer Meinung sind und fordern Sie Ihr Kind • auf, sich zu informieren (z.B. unter www.stark-statt-breit.de) www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Rechtslage • Cannabisprodukte unterliegen den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). • Verboten sind: • Anbau • Einfuhr nach und Ausfuhr aus Deutschland • Erwerb, Besitz, Verkauf und Abgabe. • Die Staatsanwaltschaft kann von einer Strafverfolgung absehen, • wenn sich die Tat auf eine geringe Menge zum Eigenverbrauch • bezieht (§ 31a BtMG). In NRW sind dies 6 Gramm. www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Rechtslage II Aber: Auch wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender „nur“ mit einer geringen Menge Cannabis (unter sechs Gramm) auffällig wird, muss er grundsätzlich mit • erzieherischen Maßnahmen, • Sozialstunden • und/oder der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Beratungsgespräch oder einer Therapiemaßnahme rechnen. (Auflagen im Sinne des §45 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz (JGG) • Mit Cannabis erwischt zu werden bleibt nie folgenlos! www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Schulgesetz NRW • Lehrkräfte sind verpflichtet die Schulleitungen • zu unterrichten, wenn sie Kenntnis vom Besitz, • Handel oder einer sonstigen Weitergabe von • Cannabis und anderen Betäubungsmitteln erhalten. • Die Schulleitung hat in diesen Fällen Anzeige bei • der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu erstatten. • 3. Die Erziehungsberechtigten sind von der Schulleitung zu informieren. • (Gem. RdErl. d. Innenministeriums – 42 – 62.19.02 -,d. Justizministeriums – 4210 – III.94 -, d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales – III a 4 – 0390.5.2. – d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration – 313 – 6004.1.9. – u.d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung – 622.6.08.08.04 – 50724 – v. 31.08.2007). www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Straßenverkehr • Fahrzeugführung unter Cannabiseinfluss • Entzug der Fahrerlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde • Geldbuße (500-750 Euro) • und Fahrverbot (1-3 Monate; 4 Punkte) • bei regelmäßigem Konsum: Eignungsprüfung möglich (§24a Straßenverkehrsgesetz) • THC-Konzentration im Blut von mindestens 1,0 ng/ml und Ausfallerscheinungen • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr • Geldstrafe • und / oder Führerscheinentzug (§§ 315c und 316 Strafgesetzbuch) • Beschädigung von Leib oder Leben eines Menschen fremder Sachen • Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren • Geldstrafe • und / oder Führerscheinentzug (§315c Strafgesetzbuch) www.stark-statt-breit.de
Cannabiskonsum: Niederlande • In den Niederlanden ist der Erwerbvon Cannabis ebenfalls strafbar. Die Polizei verfolgt dies jedoch nicht, solange die Coffee-Shop-Besitzer sich an bestimmte Regeln halten, u.a. kein Zutritt für Minderjährige, Abgabemenge von Cannabis höchstens 5g. • Bei Verstößen wird von den niederländischen Behörden ein Strafverfahren eingeleitet, das von einem deutschen Staatsanwalt am Wohnort des Beschuldigten in der Bundesrepublik Deutschland weiter verfolgt wird. • Wegen des Tatbestandes des versuchten Einfuhrschmuggles muss in jedem Fall mit einer Anklage vor einem deutschen Gericht gerechnet werden. Grundsätzlich gilt:Der deutsche Cannabiskonsumentgeht ein erhöhtes strafrechtliches Verfolgungsrisiko ein, wenn er in den Niederlanden oder auf der Rückreise mit Cannabisprodukten angetroffen wird. www.stark-statt-breit.de