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Modul 2 Die Gemeindefinanzen —. Ausbildungsseminar des FGV für die gewählten Gemeinderätinnen und – räte 7 . September 2011 Brigitte Zbinden, Revisorin. Kontenrahmen – Zweck und Verwendung —. alle Vorgänge systematisch präsentieren , einordnen und erfassen
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Modul 2Die Gemeindefinanzen— Ausbildungsseminar des FGV für die gewählten Gemeinderätinnen und –räte 7. September 2011 Brigitte Zbinden, Revisorin
Kontenrahmen – ZweckundVerwendung— • alleVorgängesystematischpräsentieren, einordnenunderfassen • eineKostenrechnungermöglichen • die statistischenDatenvergleichbarundeinheitlichgestalten • den politischenEntscheidträgern die notwendigenInformationenzurVerfügungstellen • Zweck
Kontenrahmen – ZweckundVerwendung— 0 Allgemeine Verwaltung • ÖffentlicheOrdnungundSicherheit • Bildung • Kultur, Sport undFreizeit • Gesundheit • SozialeSicherheit • VerkehrundÜbermittlungswesen • UmweltschutzundRaumordnung • Volkswirtschaft • FinanzenundSteuern • FunktionaleGliederung
Kontenrahmen – ZweckundVerwendung— • Aktiven • Passiven • Aufwand • Ertrag • Ausgaben • Einnahmen 9 Abschluss • BuchhalterischeGliederung Bilanz Laufende Rechnung Investitionsrechnung
Kontenrahmen – ZweckundVerwendung— > KeinGrenzbetrag • LaufendeRechnung • AufwandundErtrageinesRechnungsjahres • Investitionsrechnung • Finanzvorfälle, die eigeneodersubventionierteVermögenswerte mit mehrjährigerNutzungsdauerschaffen • Mehrjährige, neue, erweiterteoderverlängerteNutzung • LaufendeRechnungoderInvestitionsrechnung?
Kontenrahmen – ZweckundVerwendung— • Wahrheit • Bruttoverbuchung • Sollverbuchung • Qualitative Bindung • Quantitative Bindung • ZeitlicheBindung • Grundsätze des öffentlichenRechnungswesens • Jährlichkeit • Vorherigkeit • Vollständigkeit • Öffentlichkeit • Einheit • Klarheit • Genauigkeit
Kontenrahmen – HRM2— • NeuesRechnungsmodellfür den Bund, die KantoneundGemeinden • 2008 Veröffentlichung des Handbuchs – empfohleneFristzurUmsetzung – 10 Jahre • 2011 – Einführung des HRM2 für die RechnungslegungbeimStaat Freiburg Gemeinden: • Änderung des Gesetzesüber die GemeindenundEinführungeinesneuenGesetzesüber den Finanzhaushalt der Gemeinden • GeplanteEinführungaufGemeindeebene - 2014 • HRM2 – NeuesharmonisiertesRechnungslegungsmodell
Kontenrahmen – HRM2— • Harmonisierung der Rechnungslegung von Bund, KantonenundGemeinden • Verbesserung der Transparenz (ausserordentlicherAufwandundErtrag) • Orientierung an den IPSAS-Richtlinien (internationale Rechnungslegungsstandards) • Internationale Anforderungen, insbesonderebei der Finanzstatistik • Neu : EinführungeinesSchweizerischenRechnungslegungsgremiumsfür den öffentlichenSektor (SRS) • Ziele des HRM2
Kontenrahmen – HRM2— 20 Fachempfehlungen mit oderohneGestaltungsspielraum, die u.a. folgendeThemenbetreffen: • KontenrahmenundfunktionaleGliederung • GrundsätzeordnungsgemässerRechnungslegung • Neubewertungen der Bilanzwerte • Anlagenbuchhaltung • Geldflussrechnung • AnhangzurJahresrechnung • Finanzhaushaltgesetz (Gemeinden) • Empfehlungen
Revisionsstelle— • Natürliche Person oderRevisionsunternehmen • Ernennungdurch die Gemeindeversammlungoder den Generalrat, aufVorschlag der Finanzkommission • 1 bis 3 Rechnungsjahre • Wiederwahlistmöglich • Maximaldauer des Mandats: 6 aufeinanderfolgendeJahre • Bezeichnung
Revisionsstelle— • ZulassungalsRevisor/in durch die EidgenössischeRevisionsaufsichtsbehörde (Art. 60a ARGG) • Unabhängigkeit – darfwedertatsächlichnochdemAnscheinnachbeeinträchtigt sein (Art. 98b GG und 60b ARGG) • Voraussetzungen
Revisionsstelle— • FührtaufAnfrage des Gemeinderats die periodischeKontrolle der Bilanzwertedurch • Prüft, obBuchhaltungundJahresrechnung den imAusführungsreglementfestgelegtenGrundsätzen des Rechnungswesens der öffentlichenHaushalteentsprechen • ErstellteinenPrüfungsberichtzuhanden der Gemeindeversammlungoder des Generalrates • MeldetVerstössegegendasGesetzunverzüglichdemGemeinderat • InformiertdasAmtfürGemeindenunverzüglich, wennVerstössegegendasGesetzfestgestelltwerdenund der GemeinderatkeineMassnahmenergreift • Aufgaben
Revisionsstelle— • AngabenzurBestätigung der Unabhängigkeit der Revisionsstelle • Angabenzu den Personen, die dieRevisiongeleitethaben, undzuderenfachlicherBefähigung • StellungnahmezumErgebnis der Revision • Empfehlung, ob die Jahresrechnung mit oderohneEinschränkungzugenehmigenoderzurückzuweisenist • MinimalerInhalt des Berichts(Kurzbericht)
Revisionsstelle— • Rücktritt vor Ablauf der Mandatsdauer – Angabe der Gründe an den GemeinderatundMitteilung an dasAmtfürGemeinden • Kündigungdurch die Gemeindeversammlungoder den Generalratjederzeitmöglich • RücktrittundKündigung