1 / 11

Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld

Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld. Dr. Ludwig Ramacher RWE Umwelt SonderAbfallwirtschaft GmbH, Mönchengladbach. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Einleitung.

wang-rosa
Download Presentation

Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld Dr. Ludwig Ramacher RWE Umwelt SonderAbfallwirtschaft GmbH, Mönchengladbach

  2. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Einleitung • Europa mit 16 Staaten steht vor einem Berg von 200 Mio to Siedlungsabfällen. Hinzu kommen weitere Mengen nicht gefährlicher Abfälle. • Ca. 45 Mio to dieser Abfälle werden derzeit durch Verbrennung behandelt. • Während in einigen Mitgliedstaaten bereits erhebliche (>40%) Mengen der Verwertung zugeführt werden, ist der Anteil in anderen noch < 10%.

  3. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Einleitung • Die Hauptlösung in Europa und dies gilt insbesondere auch für die Beitrittsstaaten ist nach wie vor die Deponierung, teilweise von behandeltem, hauptsächlich aber von unbehandeltem Abfall. • In mehreren Ländern werden die Deponiekapazitäten knapp, neue Deponien sind kaum durchzusetzen.

  4. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Abfallrahmenrichtlinie • Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie besagt: • „Die Mitgliedsstaaten treffen- in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedsstaaten, wenn sich dies als notwendig oder zweckmäßig erweist- Maßnahmen, um ein integriertes und angemessenes Netz von „Beseitigungs“anlagen zu errichten, die den derzeit modernsten, keine übermäßig hohen Kosten verursachenden Technologien Rechnung tragen. Dieses Netz muss es der Gemeinschaft insgesamt erlauben, die Entsorgungsautarkie zu erreichen, und es jedem Mitgliedsstaat ermöglichen diese Autarkie anzustreben, wobei die geographischen Gegebenheiten oder der Bedarf an besonderen Anlagen für bestimmte Abfallarten berücksichtigt werden. • Dieses Netz muss es darüber hinaus gestatten, dass die Abfälle in einer der am nächsten gelegenen geeigneten Entsorgungsanlagen unter Einsatz von Methoden und Technologien „beseitigt“ werden, die am geeignetsten sind, um ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes zu gewährleisten.

  5. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-politische Entwicklungen • Strategie für Vermeidung und Recycling • Änderung der Abfallrahmenrichtlinie • Änderung der Abfallverbringungsverordnung • Stoffstromspezifische Richtlinien

  6. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Recyclingstrategie • Es soll gelingen durch weitergehende Vermeidung die Abfallproduktion vom Wachstum des Marktes zu entkoppeln • Recycling soll möglicherweise eher materialbezogen als stoffstrombezogen organisiert und quotiert werden. Die Frage der Finanzierung derartiger Ansätze wird als komplex betrachtet • Einführung gemeinschaftsweiter Instrumente zur Unterstützung solcher Bemühungen (Deponieverbote und Deponiesteuern eher vielleicht, Zertifikatehandel eher nicht)

  7. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Abfallrahmenrichtlinie • Eindeutige Forderung aus Wirtschaft und des Europäischen Parlaments zur Anpassung der Abfallrahmenrichtlinie • Richtlinie enthält wenig klare Definitionen zu Kernbegriffen wie Abfall, Recycling, Verwertung und Beseitigung • Europäischer Gerichtshof geriet so ungewollt in die Rolle des Ersatzgesetzgebers für Europa • Definitionen wie „Ende der Abfalleigenschaft“ und „Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung“ sollen innerhalb überschaubarer Zeit gelöst werden

  8. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Abfallrahmenrichtlinie

  9. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Abfallverbringung • Bereits heute schon werden mehrere Millionen Tonnen verschiedenster Abfälle auch über Staatsgrenzen transportiert • Unterschiedliche gesetzliche Grundlagen und Steuern können zu Markstörungen führen (s. Deponiesteuer nur in NL aber nicht in D) • Tatsächlich durchgeführte Entsorgungsmaßnahmen sind bei einigen nicht finalen Abfallbehandlungen nur schwer kontrollierbar (Sortierung) • Kooperation grenznaher Regionen wird mit Sicherheit in Zukunft wichtiger, da nur so das Prinzip der Nähe wirklich logisch umsetzbar wird. • Weitere Kooperationen auch über weite Strecken denkbar, insbesondere bei Nutzung umweltfreundlicher Transportmittel (Schiff, Bahn)

  10. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-stoffstromspez. Richtlinien • Mehrere stoffstromspezifische Richtlinien schon in Kraft (Elektro- und Elektronikschrott, Altautos, Klärschlamm) • Weitere in Arbeit bzw. Überarbeitung bestehender älterer Richtlinien geplant (Bioabfall/Klärschlamm; Bau-und Abbruchabfälle; Bergbauabfälle) • Erhebliche Auswirkungen auf die Entsorgungsstruktur sind denkbar, abhängig vom Entwicklungsstand der Abfallwirtschaft in den Mitgliedsstaaten

  11. Abfallwirtschaft und das europäische Spielfeld-Ausblick • Um nicht weitere ungewollte Abfallbewegungen in Richtung ökologisch ungewollter, aber ökonomisch interessanter Abfallbehandlungsoptionen zu bekommen (Beitrittsstaaten) sind klare Regeln für die Ablehnung grenzüberschreitender Transporte erforderlich • Schon bei der Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen sollte grenzüberschreitend kooperiert werden • Wenn gleiche Standards europaweit gelten, sind offene Grenzen keine Bedrohung für hochwertige Behandlungstechniken, können aber für mehr Wettbewerb sorgen (falls das jemand will!?)

More Related