150 likes | 389 Views
Das Umlegungsverfahren und Grenzregelungsverfahren. Verfahren zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen mit dem Ziel aus unzweckmäßig geschnittenen Grundstücken Bauplätze zu erhalten. Grundstückstauschverfahren. Warum amtliche Umlegung ?. Bodenordnerisches Verfahren zur Verwirklichung
E N D
Das Umlegungsverfahrenund Grenzregelungsverfahren Verfahren zur Neuordnung von Grundstücksgrenzen mit dem Ziel aus unzweckmäßig geschnittenen Grundstücken Bauplätze zu erhalten. Grundstückstauschverfahren ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Warum amtliche Umlegung ? • Bodenordnerisches Verfahren zur Verwirklichung eines B-Plans • Klärung und Bereinigung aller grundstücksbezogenen Rechtsverhältnisse im Umlegungsgebiet. • Hohes Durchsetzungspotential aufgrund gesetzlicher Regelung des Verfahrens • § 46 BauGB Vorkaufsrecht der Gemeinde • § 51 BauGB Verfügungs- und Veränderungssperre • § 59 BauGB Zuteilung und Abfindung • § 77 BauGB Vorzeitige Besitzeinweisung • Beteiligte können durch wertgleiche Zuteilung baureifes Land erhalten ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Gesetzliche Grundlagen Die gesetzliche Grundlage für ein Umlegungsverfahren ist im • Baugesetzbuch (BauGB) in den Paragraphen §§ 45 bis 79 und in der • 4. Verordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes und des Vorverfahrens in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten für Schleswig-Holstein vom 30.03.1961 geregelt. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Ziel der Umlegung ist es, ... • Grundstücke zweckmäßig neu zu schneiden. • ein kompromissfähiges Ergebnis mit allen Beteiligten zu erarbeiten und durchzusetzen. • eine kostengünstige Baulandmobilisierung zu erreichen. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Vorteile • Der Verfahrensablauf ist gesetzlich vorgegeben • Einsparung von • Grunderwerbssteuer, • Notar- und • Vermessungskosten • Das Eigentum des jeweiligen Rechtsinhaberswird in der Substanz nicht vermindert; es bleibt erhalten. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Voraussetzungen • Ungeordnete Grenzverhältnisse • Bereitschaft der Eigentümer zur Neuordnung • B-Plan in Entwicklung • Umlegungsausschuß wird von der Gemeinde gebildet (§46 BauGB) ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Der Umlegungsausschuß … • trifft verwaltungsrechtliche Entscheidungen • setzt Verwaltungsakte • bedient sich der Geschäftsstelle und ist weisungsberechtigt ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Schritte zur Umlegung • Gemeindevertretung bildet Umlegungsausschuß als beschließenden Ausschuß nach § 39 (1) GO. • Umlegungsausschuß richtet Geschäftsstelle ein. Diese bereitet die Arbeiten vor, koordiniert diese und führt sie durch. Sie erarbeitet Beschlußvorlagen und fällt Entscheidungen geringerer Bedeutung. ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
…. Schritte zur Umlegung • Einleitung der Umlegung, nachdem B-Plan Entwurf vorliegt. Eine Einflußnahme auf den B-Plan sollte dem Umlegungsausschuß möglich sein, um z.B. auf die Wirtschaftlichkeit der Nutzung, oder aber auch Wünsche der Beteiligten berücksichtigen zu können. • Alle Grundstücke im Umlegungsgebiet werden mit ihrer Fläche vereinigt (Umlegungsmasse). Jeder Beteiligte hat prozentualen Anteil gemäß Einwurfsfläche.Vorwegabzug: Flächen für örtl. Verkehr Flächen für örtl. Grünanlagen Flächen für örtl. Kinderspielplätze Rest = Verteilungsmasse (bebaubare Grundstücke gleichen Verkehrswertes, möglichst in gleicher Lage) ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
…. Schritte zur Umlegung • Erörterung mit Beteiligten. • Umlegungsplan schreibt neue Strukturen fest. • Inkrafttreten: Die neuen Grundstücke und Rechte treten außerhalb des Grundbuchs an die Stelle der alten. • Vollzug: • Finanzielle Abwicklung • Berichtigung des öffentlichen Buches Das gesamte Verfahren ist i. d. R. nach ca. 1 – 2 Jahren abgeschlossen ! ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Hauptverfahrensschritte Arbeitsschritte Planung VerfahrensschemaUmlegungsverfahren B-Plan Aufstellungsbeschluss (§2 BauGB) Prüfung der Voraussetzungen Umlegungsanordnung (46 BauGB) Vorbereitung zur Einleitung des Verfahrens Umlegungsbeschluss (Verwaltungsakt) ( §§ 47,52, 50 BauGB ) Rechtswirkungen ( §§ 54, 51,24(1)Abs.2 BauGB) Vermessung der Umlegungsgebietsgrenze Erstellung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses Ermittlung der Einwurfs- und Zuteilungswerte Erstellung eines Zuteilungsentwurfs Erörterung mit den Beteiligten Planreife nach § 33 BauGB Vorwegnahme der Entscheidung (§76 BauGB) Inkrafttreten des B-Plan nach § 10 BauGB Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 76 BauGB) Nachweis des neuen Bestandes im Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan Vorzeitige Besitzeinweisung (§ 77(2) BauGB) In-Kraft-Treten (§71 BauGB) Vollzug des (Teil-) Umlegungsplanes (§72 BauGB) Finanzielle Abwicklung (§64 BauGB) Rechtswirkungen ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Das Bestandsverzeichnis ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Einwurfsflächenverteilung ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster
Die Bestandskarte vorher nachher ÖbVI Carsten de Vries - Nachtredder 32 - 24537 Neumünster