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Armut durch Erwerbslosigkeit. Was tut der Staat dagegen?. Muss der Staat was machen?. Heutige Debatten in der Ökonomie, Publizistik und Wirtschaftspolitik lassen am Konsens zweifeln Könnten in unserem Staat Arme nicht einfach sich selbst überlassen werden?
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http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Armut durch Erwerbslosigkeit Was tut der Staat dagegen?
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Muss der Staat was machen? • Heutige Debatten in der Ökonomie, Publizistik und Wirtschaftspolitik lassen amKonsens zweifeln • Könnten in unserem Staat Arme nicht einfach sich selbst überlassen werden? • Ist ein Nachtwächterstaat BRD möglich?
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Der liberale Rechtsstaat • Modell des liberalen Rechtsstaates setzt auf Freiheitsrechte, Schutz des Eigentums und formelle Rechtsgleichheit • Tatsächliche Gleichheit und tatsächliche Vorraussetzungen für die Nutzung von Freiheitsrechten werden nicht garantiert • Konsequenz: Für Teile der Gesellschaft können die Freiheitsrechte zur Farce werden, weil sie nicht die Chance haben, sie zu nutzen.
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Die BRD ist ein sozialer Rechtsstaat! • Art. 20 I GG: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat” • Art. 1 I GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt” • Ergibt in Kombination das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes • Als solches unabänderlich, da geschützt durch Art. 79 III S. 2 GG, wonach die Änderung der Grundsätze dieser Artikel unzulässig ist.
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Die BRD muss was machen! • Aus diesem Sozialstaatsprinzip lässt sich nach hL kein direkter Anspruch auf eine bestimmte Leistung in bestimmter Höhe ableiten. • Allerdings ergibt sich aus ihm ein Gebot, prinzipielle Sicherungen gegen soziale Risiken vorzunehmen. Die BRD musssoziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit garantieren. • Wie diese Sozialstaatlichkeit umgesetzt werden sollen, bleibt weitgehend dem Gesetzgeber überlassen. (Degenhart, S. 174 – 179)
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Tradition der Armenfürsorge in Deutschland • Seit dem Mittelalter sorgten hauptsächlich kirchliche Einrichtungen über Almosen für Arme (christliche Armenfürsorge) • Im 16. Jahrhundert begannen Kommunen, kommunale Unterstützungspflicht für Arme einzuführen, damit Säkularisierung der Armenfürsorge • Schon damals galten noch heute bedeutsame Prinzipien: die Pflicht zur selbständigen Arbeit, das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe, Lohnabstandsgebot, Ortsprinzip • Bis ins 19. Jahrhundert hinein war Sozialpolitik praktisch identisch mit Armenfürsorge
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Sozialgesetzgebung Bismarcks • Ende des 19. Jh. Sozialgesetze: Sozialversicherung gegen Armutsrisiken: Krankheit, Arbeitsunfälle, Invalidität und Alter • Sie waren beitragsfinanziert und galten nur für Beitragszahler, also für Arbeitnehmer • Arbeitslosigkeit war nicht versichert, da weitgehend unbekannt (Huster, S. 75)
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Neuerungen in der Weimarer Republik • Mit „Verordnung über die Fürsorgepflicht” (RFV) 1924 erstmals reichseinheitliche Regelung der Armenfürsorge • 1927 „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung” (AVAVG) • Unterteilung in Arbeitslosenversicherungund Krisenfürsorge, später Arbeitslosenfürsorge
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Kontinuität und Weiterentwicklung in der BRD • Systematik wurde im wesentlichen beibehalten, Leistungen ergänzt und ausgeweitet:- Sozialversicherungen (hier Arbeitslosenversicherung)- Arbeitslosenhilfe (immer noch AVAVG)- Armenfürsorge • 1961 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); erstmals gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Unterstützung • 1969 Arbeitsförderungsgesetz (AFG)als Ersatz für AVAVG
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Das Sozialgesetzbuch • Ab den siebziger Jahren: Bestrebungen, sozialrechtliche Regelungen zusammenzufassen, führt zum SGB • Das SGB umfasst seit 1.1.2005 die Hauptregelungen zu Sozialversicherungen, Kinder/Jugendhilfe sowie: • Arbeitsförderung (SGB III, Arbeitslosengeld) • Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II, ehem. Arbeitslosenhilfe, ALG II) • Sozialhilfe (SGB XII)
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Veränderungen durch Hartz IV
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Systematik Schutz und Versorgungbei Arbeitslosigkeit Pflichtversicherung, beitragsfinanziert, SGB III Max. 12 Monate, ab 55 Jahren bei 36 Monaten Beschäftigung 18 Monate § 127 SGB III Allgemeiner Leistungssatz 60 % des letzten Gehaltes § 129 SGB III Kostenträger: BafA Grundsicherung für Arbeitssuchende, steuerfinanziert, SGB II Bezugsdauer entsprechend Bedürftigkeit, Pflicht zur Wiedererlangung v. Arbeit, § 19 SGB II Monatliche Regelleistung v. aktuell 345 bzw. 331 Euro; jährliche Anpassung anhand Rentenwert durch BmfWA§ 20 SGB II Kostenträger: AfA am Wohnsitz oder Kommunen Existenzsicherung, steuerfinanziert, nachrangig nach allen anderen Leistungen, SGB XIILeistungsträger Kommune
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt ALG II – Entwicklung und Ziele • Einführung im Rahmen von Hartz IV durch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”, seit 2005 in Kraft, es geht allerdings kaum um Dienstleistungen, sondern um Geldleistungen • Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe (im alten SGB III) und der häufig als Ergänzung notwendigen Sozialhilfe für Arbeitsfähige (Hilfe zum Lebensunterhalt) • Ziel: Leistungsempfänger sollen sich nicht an zwei Sozialbehörden wenden müssen, Vereinfachung, Kosteneinsparung, Kostenverlagerung
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt ALG II - Grundregeln • Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Arbeitssuchenden zwischen 15 und 65 Jahren • Nicht erwerbsfähige Angehörige erhalten Sozialgeld (60 – 80 %) • Erwerbsfähig ist jeder, der mindestens 3 Stunden täglich arbeiten kann und darf • Zusätzlich sind diejenigen hilfebedürftig, die durch Arbeit und Vermögen den Lebensunterhalt nicht ausreichend decken können. • Bezieher sind in Sozialversicherungen pflichtversichert, Beitragszahlung durch den Bund
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt ALG II im Vergleich zu ALH und SH • Gegenüber der ehem. Arbeitslosenhilfe wesentlich strengere Zumutbarkeitsregeln, pauschalierte Leistung • ALG II gemindert und entzogen werden, wenn zumutbare Arbeit abgelehnt wird • Bedürftigkeitsprüfung: Einkommen und Vermögen werden anders als früher in weiten Grenzen angerechnet • Freibeträge sind großzügiger als bei Sozialhilfe, bspw. sind angemessener Hausrat, ein Auto, Altersvorsorge, Hausgrundstück, Bausparvermögen etc. erlaubt. • Bei eigenem Einkommen wird ein Teil nicht berücksichtigt (anders als bei SH) • Zuschlag nach ALG I-Erhalt
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Sozialhilfe - Prinzipien • Gilt im wesentlichen nur noch für Kinder und Jugendliche, die nicht in Haushaltsgemeinschaften leben für nicht erwerbsfähige und ältere Menschen (Grundsicherung im Alter) • Nachrangigkeit/Subsidiarität: Keine Sozialhilfe, wenn Unterhalt anders gewährleistet werden kann • Wenn das nicht der Fall ist gilt der Amtsgrundsatz, es braucht keinen Antrag auf Sozialhilfe! • Individualisierte Bedarfsdeckung: SH soll sich am konkreten individuellenBedarf orientieren • Ortsprinzip: Es ist der Sozialhilfeträger (Kommune) zuständig, in dessen Bereich sich der Bedürftige aufhält
http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppthttp://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt Sozialhilfe - Regeln • Systematisch verschieden zum alten BSHG, Leistungen aber gleich geblieben • Leistungen sind ähnlich zu denen des ALG II • Der notwendige Lebensunterhalt umfasst neben Grundbedürfnissen auch Beziehungen zur Umwelt und Teilnahme am kulturellen Leben (soziokulturelles Existenzminimum) • Er wird anhand von statistischen Daten durch das Statistische Bundesamtermittelt • Dabei muss das Lohnabstandsgebot berücksichtigt werden • Auf Basis dieser Daten setzen die Landesregierungen durch Rechtsverordnungen Regelsätze fest, die durch die Kommunen regional variiert werden können • Bedarfsleistungen für Unterkunft und Heizung, Erstausstattungen einer Wohnung, Bekleidung • Auch Sozialhilfeempfänger sind inzwischen sozialversichert • Die Leistung kann bei unwirtschaftlichem oder vorsätzlichem Verhalten eingeschränkt werden
Soziale Ungleichheit in Deutschland Sozialhilfe und Erwerbstätigkeit http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Kosten der Sozialhilfe http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Zahlen der Sozialhilfeempfänger http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Sozialhilfequote nach Alter • Kinder 2003: 7,2 % • Unter 3 Jahre: 11,1 % • 15-17 Jahre 5,0 % • Junge Erwachsene (18-24 Jahre) 4,5 % • Ältere Menschen (ab 65 Jahren) 0,7 % http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
65 J. und älter 7% 50 bis 64 J. 12% unter 18 J. 37% 18 bis 49 J. 44% Sozialhilfe nach Alter Altersklassen der Sozialhilfeempfänger 2002 http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Sozialhilfe nach Haushaltstyp http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Sozialhilfe nach Nationalität Sozialhilfequote • Ausländer 8,4 % • Deutsche 2,9 % http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Sozialhilfe nach Nationalität http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Wege in die Sozialhilfe • Arbeitslosigkeit bzw. unzureichendes Erwerbseinkommen • Bildung • Kinder • Sonstiges http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Wege in die Sozialhilfe http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Sozialhilfe nach Bildung http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Dauer des Sozialhilfebezuges http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Wege aus der Sozialhilfe • Erwerbsaufnahme • Erstmaliger oder höherer staatlicher Transfer • Veränderung der Haushaltsstruktur • Wohnortwechsel ins Ausland http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Nichtinanspruchnahme • Informationsdefizite • Stigmatisierungsängste • Fehlendes Bewusstsein über eigene Lage • Obdachlose und Straßenkinder http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Verdeckte Armut http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Kommunale Betrachtung Sozialhilfe und Erwerbslosigkeit in Gießen http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Konzept des Gießener Armutsberichts 2002 • Detaillierte Berücksichtigung der sozialräumlichen Struktur von Problem- und Bedarfslagen • Analyse von haushaltsbezogenen Daten über Armutslagen • Ausbau des Lebenslagensansatzes, d.h.Berücksichtigung der Bereiche Einkommen, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit und Bildung http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Sozialhilfe in Gießen Sozialhilfequote Gießen 2000: 12,1 % Sozialhilfequote BRD 2000: 3,8 % Anteil LangzeitbezieherInnen Gießen 2000: 30,0 % Anteil LangzeitbezieherInnen BRD 2000: 13,0 % Fulda: 6,6 % Marburg: 4,8 % Wetzlar: 4,6 % http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
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* EmpfängerInnen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
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Erwerbslosigkeit in Gießen • Gießen hat eine überdurchschnittlich hohe Erwerbslosigkeit im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt • Der stärkste Zuwachs der von Erwerbslosigkeit betroffenen Personen in Gießen war unter den FacharbeiterInnen, gefolgt von Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung • Seit Mitte der 90er Jahre blieb jeweils ein drittel aller Erwerbslosen in Gießen länger als ein Jahr ohne Erwerbsarbeit http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Erwerbslosigkeit in Gießen • MigrantInnen sind anteilig wesentlich stärker von Erwerbslosigkeit betroffen als Deutsche • Sozialräumlich betrachtet lebt der größte Anteil erwerbslos gemeldeter Personen in der Nordstadt, gefolgt von der Weststadt und der Innenstadt • Im Jahr 2000 kam auf sieben erwerbslos gemeldete Personen eine offene Stelle http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt
Kommunale Handlungsperspektiven • Verstärkte Investitionen in qualitativ hochwertiger, quartiersnahe Kinderbetreungsangebote • Verstärkte Investitionen in migrationspolitische Maßnahmen • Initiierung neuer Arbeitsformen im Bereich Sozialhilfe (z.B. individuelle Hilfeplanung) • Personelle und finanzielle Stärkung von Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, sowie von Beschäftigungshilfen http://www.schauan.com/Downloads/Wissenschaft/Armut_durch_Erwerbslosigkeit.ppt