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Auf dem Weg zur Sekundarschule in NRW. SPD-Landtagsfraktion NRW Stand: 16.09.2011. Grundlagen : Schulkonsens in NRW vom 19. Juli 2011 Verfassungsänderung Schulrechtsänderung. 1.
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Auf dem Weg zur Sekundarschulein NRW SPD-Landtagsfraktion NRW Stand: 16.09.2011
Grundlagen: • Schulkonsens in NRW vom19. Juli 2011 • Verfassungsänderung • Schulrechtsänderung
1. • Ziel der Schulpolitik ist es, vor Ort ein vielfältiges Angebot an Bildungsgängen zu ermöglichen, umfassend und regional ausgewogen, und den Kommunen Gestaltungsfreiheit zu geben. • Im Vordergrund steht für uns, dass längeres gemeinsames Lernen in allen Kommunen verwirklicht werden kann.
2. • Kinder, nicht Strukturen stehen im Mittelpunkt • Soziale Herkunft darf keine Rolle spielen • Individuelle Förderung • kein Kind unterfordern • kein Kind überfordern • Gymnasiale Standards an allen Sekundarschulen gewährleisten
3. • Schülerrückgang (15 Prozent landesweit) und verändertes Elternwahlverhalten zwingen zu organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen vor Ort • Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen und entfällt als Pflichtschule
4. Notwendig: - Änderung der Verfassung - Änderung des Schulgesetzes _______ Die beiden entsprechenden Anträge wurden Anfang September 2011 in den Landtag eingebracht
Eckpunkte der Verfassungsänderung • Die institutionelle Garantie der Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen • Der Begriff der Volksschule wird aus der Verfassung entfernt
Eckpunkte der Verfassungsänderung Artikel 10 neu: „Das Schulwesen des Landes baut sich auf einer für alle Kinder verbindlichen Grundschule auf. Das Schulwesen wird durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt. Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“
Eckpunkte der Schulrechtsänderung Sekundarschule: • Alle Abschlüsse der Sek. I können erreicht werden • Gewährleistet gymnasiale Standards • Erwerb der Hochschulreife wird über eine verbindliche Kooperation sichergestellt
Sekundarschule • Im Jahrgang 5 und 6 wird integriert und binnendifferenzierend im Klassenverband unterrichtet • Ab 7. Jahrgang integriert, teilintegriert oder kooperativ (mind. 2 Bildungsgänge) • Es werden im kooperativen Modell zwei Anforderungsebene gebildet:Grund- und Erweiterungsebene
Sekundarschule • Klasse 5-6 integrativ • Ab Klasse 7 integrativ, teilintegrativ oder kooperativ • Grundebene orientiert sich an der Haupt- und Realschule • Erweiterungsebene orientiert sich an der Realschule und Gymnasium
Sekundarschule • Vorbereitung auf berufliche Ausbildung und gymnasiale Standards • Einrichtungsgröße wird für Sekundar- und Gesamtschulen auf 25 gesenkt
Sekundarschule • Eine Sekundarschule ist mind. dreizügig, zweizügige Teilstandorte sind möglich • Eine Sekundarschule, die eine eigene Oberstufe wünscht, wird als Gesamtschule gegründet • Ein Schulversuch für den gemeinsamen Unterricht von 1 bis 10 ist vereinbart
Entstehung • Zusammenführung verschiedener Schulformen, auch benachbarter Schulträger • Einbindung der Schulkonferenzen sowie betroffener benachbarter Kommunen (Findung eines Konsenses im Moderationsverfahren) • Kommunale und private Schulträger informieren sich gegenseitig über ihre Planungen
Sonderfälle • Die 12 Gemeinschaftsschulen im Modellversuch sind für den Zeitraum des Versuchs abgesichert und können auf Wunsch Sekundarschule werden • Verbundschulen werden bis 2017 zu Sekundarschulen umgewandelt
Grundschulen • Sicherung von Grundschulstandorten zur Erhaltung kleiner wohnortnaher Einrichtungen • Intensivierung von Teilstandorten • Jahrgangsübergreifendes Lernen ermöglichen
Klassengrößen • Stufenweise Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes: - für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule von 28 auf 26, - für Grundschulen auf 22,5
Weitere Konsequenzen aus dem Konsens Ungleiches ungleich behandeln • Neben der Grundstellenzuweisung zusätzlich - Sozialindex - Integrationsstellen - Zukünftig Inklusionsindex
Außerdem … • Inklusion mit bedenken und zu einem späteren Zeitpunkt einbinden • Klassengrößen der weiteren Schulen wird in einem Stufenplan gesenkt
Gültigkeit Bestand des Schulkonsens: bis 2023
Ansprechpartner der Fraktion: • die stellv. FraktionsvorsitzendeRenate Hendricks, Telefon: 0211-884-2158 • der schulpolitische SprecherSören Link, Telefon: 0211-884-2661 • die stellv. Schulpolitische SprecherinMarlies Stotz, Telefon: 0211-884-2689 • und die Fraktion: 0211-884-2639