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Auf dem Weg in ein inklusives NRW

Auf dem Weg in ein inklusives NRW. Grundsätzliches.

oliver
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Auf dem Weg in ein inklusives NRW

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Presentation Transcript


  1. Auf dem Weg in ein inklusives NRW

  2. Grundsätzliches • Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. • UN-BehindertenrechtskonventionDie Unterzeichner vereinbaren, dass alle Menschen das Recht auf gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe haben. Sie verpflichten sich dies auf allen Ebenen umzusetzen.

  3. Was geschieht in NRW? • Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass NRW den Weg in eine inklusive Gesellschaft gehen will • In einer Normprüfung wurde alle Gesetze und Verordnungen des Landes überprüft, inwieweit sie den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechen • In Dialogveranstaltungen zu vielen relevanten Themen wurden die Anforderungen an eine inklusive Gesellschaft gesucht und formuliert • In einem Zwischenbericht wurde eine rechtliche Bewertung und eine Ist-Beschreibung der bisherigen Maßnahmen dargelegt • Im anstehenden Aktionsplan der Landesregierung werden Maßnahmen für eine inklusive Gesellschaft in NRW beschrieben werden • Anschließend werden gesetzliche Maßnahmen auf den Weg gebracht (Mehrheiten im Landtag: Chance oder Grenze)

  4. Aktionsfeld: Bauliche Barrierefreiheit • Landesbauordnung • §3 Stand der Technik/Regelungstiefe • Aufzüge • §49 Wohnungen • § 55 Unterscheidung Nutzer und Besucher • Implementierung einer Nachweispflicht, bzw. einer Prüfpflicht der Barrierefreiheit bei Genehmigungsverfahren • Musterbauordnung • LEP, GEP, FNP • Beteiligung der Betroffenen/Verbände

  5. Aktionsfeld: Schule Einstimmiger Beschluss Landtag Dez. 2010: • Kinder brauchen den Rechtsanspruch auf Inklusion • Allgemeine Schule ist der Regelförderort • Das Wahlrecht der Eltern • Die notwendigen Ressourcen müssen den individuellen Ansprüchen der Kinder folgen • Vorlage eines Inklusionsplan Schule inkl. der Ressourcen- und Zeitplanung

  6. In Krefeld… • Gingen am 31.12.2009 21.944 Kinder und Jugendliche in die Primar- und Sekundarstufe 1 • Werden am 1.01.2021 18.200 in diese Schulen gehen. • Haben 7,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler in der Primar- und Sekundarstufe I einen anerkannten Förderbedarf • Davon besuchen 21 % der Kinder und Jugendliche Regelschulen • Dies bedeutet eine Exklusionsquote von 5 Prozent und eine Inklusionsquote von 1,3 Prozent (mit anderen Worten: jedes zwanzigste Kind hätte einen formulierten Rechtsanspruch, inkludiert zu werden).

  7. Zahlen Krefeld hier: Förderschwerpunkt lernen

  8. Zahlen Krefeld hier: weitere Förderschwerpunkte

  9. Zahlen Krefeld - andere Schulträger hier: weitere Förderschwerpunkte

  10. Was empfehlen und erwarten die Gutachter (Preus-Lausitz, Klemm): • Das Recht der inklusiven Bildung wird rechtlich verankert • Die derzeitigen Förderressourcen sollen trotz sinkender Schülerzahlen erhalten bleiben • Zur Förderung der stark verhaltensauffälligen Kinder werden weitere Ressourcen für die Inklusion gefordert. Schule, Jugendhilfe und Schulpsychologie sollen hier kombiniert handeln • Die Förderschwerpunkte Emotional-sozial, lernen und Sprache können bei entsprechender Ressourcenverschiebung in die Regelschule inkludiert werden (AOSF-Verfahren wird hierfür aufgehoben) • Die Gutachter erwarten das insgesamt 50% der Eltern der anderen Schwerpunkte zusammen das Recht auf Inklusion wahrnehmen • Die Gutachter erwarten so für das Schuljahr 2020/2021 eine Inklusion von 85 Prozent der Kinder und Jugendlichen mit Förderbedarf in der Primar- und Sekundarstufe 1

  11. Empfehlungen des Referenten • Auch auf lokaler Ebene Betroffene zu Beteiligten machen • Genaue Information des Sachstandes und Austausch schnell und dauerhaft während des gesamten Prozesses • Zusammenführung der Unterstützungsangebote der Schule, der Jugendhilfe, der Familienhilfe, der Gesundheitsvorsorge und anderer mit Kinder, Jugendlichen und den Familien betroffenen Institutionen • Einbezug des größer werdenden Bedarfs an Ganztagsbetreuung/Ganztagsbeschulung • Den Mut haben auch mal von den Ressourcen her zu denken (Personal, Gebäude, kommunale finanzielle Ressource) • Abstand von dem Gedanken, dass für alles das Land zuständig ist

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