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Anmeldung vor Arbeitsantritt Wie Sie die neuen Meldebestimmungen am besten umsetzen

Anmeldung vor Arbeitsantritt Wie Sie die neuen Meldebestimmungen am besten umsetzen.  Hintergrund  Facts  FAQs  Sanktionen  Empfehlung  Support. € 22.500.000.000,--. Effizientere Bekämpfung der organisierten Schwarzarbeit

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Anmeldung vor Arbeitsantritt Wie Sie die neuen Meldebestimmungen am besten umsetzen

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  1. Anmeldung vor Arbeitsantritt Wie Sie die neuen Meldebestimmungen am besten umsetzen

  2. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support € 22.500.000.000,--

  3. Effizientere Bekämpfung der organisierten Schwarzarbeit Erleichterung der Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung Entfall des Arguments der erst kürzlich erfolgten Beschäftigungsaufnahme Erzielen einer präventiven Wirkung Sicherung der Wettbewerbsgleichheit und des Wirtschaftsstandortes Österreich Wahrung von Arbeitnehmerinteressen HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Anmeldung vor Arbeitsaufnahme unterstützt …“

  4. Bis 31.12.2007 Anmeldung innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Pflichtversicherung Ab 1.1.2008 Anmeldung vor Arbeitsantritt Fristerstreckungen fallen weg HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Situation …“

  5. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Der Weg zur Anmeldung vor Arbeitsantritt“ 3/2005 • Sozialbetrugsgesetz • Durchführung eines „Pilotversuches“ im Burgenland • Aufnahme der Bekämpfung der Schwarzarbeit in das Regierungsprogramm der XXIII. Legislaturperiode • Einigung der Sozialpartner (WKÖ, ÖGB) • Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 • Inkrafttreten 1.1.2008 in ganz Österreich 1/2006 2007 4/2007 6/2007 2008

  6. Dienstgeber und sonstige meldepflichtige Stellen sämtliche Personen, die auf Grund ihrer Beschäftigung/Tätigkeit der Pflichtversicherung nach dem ASVG unterliegen HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Die neuen Regelungen betreffen …“

  7. Variante 1 Variante 2 Mindestangabenmeldung Vollmeldung Meldepflicht erfüllt Arbeitsbeginn Vollmeldung Meldepflicht erfüllt HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Künftig gibt es 2 Möglichkeiten der Meldungsdurchführung“

  8. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Eine einzige Meldung erfüllt die Meldepflicht abschließend“ Variante 1 – Vollmeldung vor Arbeitsantritt • keine Mindestangabenmeldung • Vermeidung von Mehraufwand • ein Arbeitsgang • kein Abgleich zwischen Mindestangaben- • und Vollmeldung • Erfahrungen im Burgenland (96 %)

  9. Mindestangabenmeldung vor Arbeitsantritt Vollmeldung innerhalb von sieben Tagen Beide Meldungen sind vollständig auszufertigen! HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Zwei Schritte – zwei gesonderte Meldungen“ Variante 2 – „Doppelmeldung“

  10. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Die Mindestangabenmeldung enthält …“ • DG-Kontonummer • Name • VSNR oder Geburtsdatum • Ort der Beschäftigungsaufnahme • Tag der Beschäftigungsaufnahme

  11. Vorteil Wenn nicht alle Daten bekannt, genügt vorerst Mindestangabenmeldung Nachteile größerer Verwaltungsaufwand zweimalige Bearbeitung desselben Sachverhalts zwei Meldetermine exakte Kontrolle notwendig eventuell nachträgliche zeitaufwändige Berichtigungen erforderlich HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Vor- und Nachteile der Variante 2“

  12. MindestangabenmeldungVollmeldung Dienstgeberkontonummer identisch Name identisch VSNR (Geburtsdatum) identisch Beschäftigungsort identisch Beschäftigungsbeginnidentisch geringfügig – ja/nein Beginn MV Entgelt anzuwendende Regelungen Art der Beschäftigung HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Mindestangabenmeldung v.s. Vollmeldung“

  13. davon davon % VM Anmeldungen Anmeldungen % Avisos der davon VM Monat eingelangte ohne BGKK gesamt von DG mit Anmeldungen ohne Aviso Avisom. Aviso bgld. PLZ Jän.06 3.639 2.817 164 5,82 2.653 94,18 Feb.06 3.865 3.128 152 4,86 2.976 95,14 Mär.06 7.529 6.415 278 4,33 6.137 95,67 Apr.06 6.774 5.770 294 5,10 5.476 94,90 Mai.06 6.218 5.266 167 3,17 5.099 96,83 Jun.06 5.604 4.593 185 4,03 4.408 95,97 Jul.06 8.116 6.555 206 3,14 6.349 96,86 Aug.06 5.835 4.868 196 4,03 4.672 95,97 Sep.06 6.420 5.337 192 3,60 5.145 96,40 Okt.06 8.211 7.131 156 2,19 6.975 97,81 Nov.06 3.955 2.989 70 2,34 2.919 97,66 Dez.06 2.532 1.710 80 4,68 1.630 95,32 Gesamt 68.698 56.579 2.140 3,78 54.439 96,22 HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support Vollmeldungen/Mindestangabenmeldung – Feldversuch BGKK

  14. Ablauf der Meldungsverarbeitung Ablaufdiagramm – Mindestangabenmeldung/Vollmeldung HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Sanktionen Support Mindestangaben-Meldung (durch DG bzw. Steuerberater) Vollmeldung (durch DG bzw. Steuerberater) Erfassung durch Internet ELDA ELDA Papier / Papier / SV-Träger Telefon SMS Fax ohne mit mit Formular Formular Lizenz Lizenz Lizenz Fax ELDA-Aviso Mindestangabenmeldung Erfassungsmaske ELDA Datenbank Call Center Übertragungsjournal Vollmeldungen nicht abgleichbare Mindestangabenmeldungen Datenbank SV-Träger Datendreh- Prüforgane Hauptverband (Host) scheibe HV wie Bestand

  15. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Die Mindestangabenmeldungen ist zu übermitteln via …“ • ELDA in den vom HV festgelegten einheitlichen Datensätzen • Ausnahmen: • Unzumutbarkeit • unverschuldeter Ausfall eines Teils des PC`s • Meldungserstattung im Ausnahmefall: • Fax (Formular „Mindestangabenmeldung“) • telefonisch/SMS • postalisch bzw. durch Boten (Formular „Mindestangabenmeldung“)

  16. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Die Mindestangabenmeldung via ELDA ist unzumutbar, wenn …“ • der Meldepflichtige über keine EDV-Ausstattung sowie • über keinen Internetzugang verfügt und • keine Lohnverrechnung über Dritte oder • Meldungserstattung außerhalb der Betriebszeiten des Steuerberaters oder • Betriebsstätte ohne EDV-Ausstattung

  17. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Wohin mit der Mindestangabenmeldung?“ • bei Unzumutbarkeit oder Ausfall der Datenfernübertragungseinrichtung ausschließlich an das ELDA Call-Center • Übermittlung rund um die Uhr möglich! • Fax-Nr.: 05 78 07 - 61 • Tel.-Nr.: 05 78 07 - 60 • SMS: xxx • Erstattung in Papierform an jede Dienststelle der Kasse

  18. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Vollmeldung ist wie gewohnt zu erstatten!“ • per ELDA in den vom HV festgelegten einheitlichen Datensätzen • Ausnahmen • weder der Dienstgeber noch sein • Steuerberater verfügen über einen PC • Ausfall der Datenübertragungseinrichtung • wie z.B. PC, Tastatur etc. • Übermittlung der Vollmeldung in Ausnahmefällen • per Datenträger, • via Telefax und • in Papierform

  19. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Warum überhaupt ELDA?“ • Minimierung des Fristrisikos • schnelle Übermittlung • einfaches Handling • elektronische Nachvollziehbarkeit • von jedem Internetzugang möglich • ELDA ist kostenlos • gängige Lohnverrechnungsprogramme unterstützen ELDA

  20. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Wie sind fallweise Beschäftigte zu melden?“ • Anmeldung vor ihrem jeweiligen Arbeitsantritt • Mindestangabenmeldung • Vollständige Meldung innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende des • Kalendermonates, in dem die Tätigkeit verrichtet wurde (gilt gleichzeitig auch • als Abmeldung)

  21. Unselbstständig - Kriterien HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Wie kann ich gegenüber den Kontrollorganen nachweisen, dass ich die Mindestangabenmeldung erstattet habe?“ ELDA-Meldung mit Lizenz: Elda-Empfangsbestätigung ELDA-Meldung ohne Lizenz: Protokollnummer Telefon: Übertragungsnummer SMS: Übertragungsnummer Fax: Fax-Sendeprotokoll Papiermeldungen: bestätigte Meldungsabschrift

  22. Unselbstständig - Kriterien HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Haben die Kontrollorgane der SV bzw. die KIAB Zugriff auf die Meldedatenbank?“ • ja • grundsätzlich - Dokumentation des Zeitpunktes der Meldungserstattung • Post oder Bote - Tag des Einlangens • keine weiterführenden Informationen

  23. Unselbstständig - Kriterien HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Wie erfolgt die Meldung über SMS?“ • SMS mit dem Keyword „xxx“ an die Nummer xxx • Zugriff auf ein WAP-Eingabeformular • Felder ausfüllen • absenden • Handys ohne WAP - Frage-Antwort-Schema • Übertragungsnummer per SMS als Bestätigung

  24. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Ändern sich auch die Abmeldefristen?“ Nein – wie bisher sieben Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung Fristerstreckungen fallen weg

  25. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Muss ich dem jeweiligen Arbeitnehmer die erfolgte Mindestangabenmeldung nachweisen?“ Nein Bestätigung der Vollmeldung notwendig (wie bisher)

  26. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Was ist zu tun, wenn der Arbeitnehmer seine Beschäftigung nicht antritt?“ Storno der Meldung (Mindestangabenanmeldung bzw. Vollmeldung)

  27. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Erfolgt ein Abgleich zwischen der Mindestangabenmeldung und der Vollmeldung?“ Ja - ständiger Abgleich Klärung durch den Meldepflichtigen bei unterschiedlichen Angaben

  28. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support FAQs „Wie lange vor Arbeitsantritt kann eine Meldung erfolgen?“ Die Voll- als auch Mindestangabenmeldung kann bis zu xxx Tage vor Arbeitsantritt erfolgen. Tipp: Erheben Sie bei der Beschäftigungsanbahnung bereits alle nötigenAngaben!

  29. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Beispiel“ Mit Herrn M. wurde im Rahmen eines Bewerbungsgespäches am 17.9.2008 vereinbart, dass er am 1.10.2008, ab 8.00 Uhr, in der Zweigniederlassung des Dienstgebers in Krems seine Tätigkeit aufnimmt. Da bereits alle Daten im Zuge des Bewerbungsgespäches vorliegen, erstattet der Dienstgeber am 17.9.2008 eine Vollmeldung. Seine Meldeverpflichtung ist somit erledigt! Der Dienstgeber erstattet die Mindestangabenmeldung am 1.10.2008 um 7.59 Uhr. Bis spätestens 7.10.2008 ist zusätzlich die Vollmeldung zu erstatten.

  30. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Meldeverstoß und zu erwartende Konsequenzen“ Adaptierung im Zusammenhang mit den neuen melderechtlichen Vorschriften Zentrale Neuerung Verpflichtung, bei Betretung Ordnungswidrigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen Beitragszuschläge

  31. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Verwaltungsstrafen bei Betretung“ • Betretung einer Person • von den Prüforganen des Bundes oder der Sozialversicherung • anlässlich einer Kontrolle bei der Arbeit (Betretung), • ohne dass eine Mindestangabenmeldung bzw. Vollanmeldung aufliegt • Konsequenz ab 1.1.2008 • Verpflichtende Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde

  32. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Die Bezirksverwaltungsbehörde sanktioniert …“ • Meldungen, die nicht, falsch bzw. nicht rechtzeitig erstattet wurden • Meldungsabschriften, die nicht oder nicht rechtzeitig weitergegeben werden • Auskünfte, die nicht oder falsch erteilt wurden • Strafen • Geldstrafen von € 730,00 bis zu € 2.180,00 • im Wiederholungsfall bis zu € 5.000,00 • bei Uneinbringlichkeit droht eine Freiheitsstrafe • von bis zu 2 Wochen. • Erstmaliger Verstoß - Verringerung auf € 365,00 möglich • Strafmilderung - §§ 20 und 21 Verwaltungsstrafgesetz

  33. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Beitragszuschläge können vorgeschrieben werden“ • Voraussetzungen für die Verhängung • Anmeldung zur Pflichtversicherung nicht vor Arbeitsantritt erstattet und ein Betretungsfall • vollständige Anmeldung nach erstatteter Mindestangabenmeldung nicht oder verspätet (nicht innerhalb von 7 Tagen) einlangt. • Keine Änderung in der Praxis

  34. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Beitragszuschlag deckt Prüfeinsatz und gesonderte Bearbeitung bei Betretungen ab“ • 2 Teilbeträge • Teilbetrag für gesonderte Bearbeitung: € 500,00 je Meldung • Teilbetrag für Prüfeinsatz : € 800,00 • Erstmaligkeit und unbedeutenden Folgen: • Prüfeinsatz € 400,00 • Teilbetrag für gesonderte Bearbeitung kann entfallen • In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann der Teilbetrag für den Prüfeinsatz entfallen.

  35. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Erstmalige verspätete Anmeldung & unbedeutende Folgen“ • Eine erstmalige verspätete Anmeldung liegt vor, wenn • innerhalb der letzten 12 Kalendermonate keine Betretung im Zusammenhang mit einer Anmeldung vor Arbeitsantritt vorliegt. • Beurteilung der „unbedeutenden Folgen“ erfolgt nach engen Kriterien

  36. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Beitragszuschläge anlässlich einer verspäteten Vollmeldung (nach erstatteter Mindestangabenmeldung) – Höhe“ Beitragszuschlag bis zum doppelten Ausmaß der aufgelaufenen Beiträge Beginn der Pflichtversicherung: 1.8.2008 Feststellung des Meldeverstoßes: 15.9.2008 Monatliche BGL: € 1.000,00 Aufgelaufene Beiträge: € 621,45 Höchstmöglicher Beitragszuschlag: € 1.242,90 Wirtschaftliche Verhältnisse & Art des Meldeverstoß werden berücksichtigt!

  37. HintergrundFactsFAQsSanktionen EmpfehlungSupport „Beispiel“ Die KIAB stellt anlässlich einer Kontrolle fest, dass Herr X und Frau Y nicht vor Arbeitsantritt angemeldet wurden. Eine Anzeige wird erstattet sowie die zuständige Gebietskrankenkasse in Kenntnis gesetzt. Beitragszuschlag € 1.800,00 (jeweils € 500,00 + € 800,00) Verwaltungsstrafe BH/MA€ 1.460,00 Sanktionen insgesamt: € 3.260,00 Bescheide von BH/MA und Gebietskrankenkasse (Rechtsmittel)

  38. HintergrundFactsFAQsSanktionen Empfehlung Support „Wir empfehlen …“ • Verzicht auf die Mindestangabenmeldung • Erstattung der Vollmeldung vor Arbeitsantritt per ELDA • „Weil …“ • effizient und ökonomisch • geringster Verwaltungs- und Personalaufwand • sicherste und zuverlässigste Art • positive Erfahrungen • Vermeidung möglicher Sanktionen

  39. HintergrundFactsFAQsSanktionenEmpfehlungSupportHintergrundFactsFAQsSanktionenEmpfehlungSupport Unsere Unterstützung Service- und Beratungspaket Anmeldung „neu“ Auskünfte zu allgemeinen Fragen: Andrea Hohenauer Tel.: 0662-8889-4201 E-Mail: mvb@sgkk.at Beratung zu speziellen Rechtsproblemen: Mag. Dietmar Kurz Tel.: 0662-8889- DW 4002 E-Mail: dietmar.kurz@sgkk.at Weitere Infos: Internet: www.sgkk.at

  40. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Sanktionen Support Unsere Unterstützung • ELDA • Für allgemeine Auskünfte: • Tel.: 05 78 07 - 50 43 00 Fax: 05 78 07 - 10 43 40 • E-Mail: elda@ooegkk.at • Für technische Fragen oder bei Installationsproblemen: • Tel.: 05 78 07 - 50 27 00 • Fax: 05 78 07 - 10 27 70 • E-Mail: elda@ooegkk.at • Weitere Infos: www.elda.at

  41. Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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