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Entwicklung von bundeseinheitlichen Qualifizierungsbausteinen aus Ausbildungsberufen des Handwerks. Lisa Rotthowe Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk. Themenschwerpunkte:. Ausgangslage und Zielsetzung Vorgaben für Qualifizierungsbausteine Qualifizierungsbausteine in der Praxis.
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Entwicklung von bundeseinheitlichen Qualifizierungsbausteinen aus Ausbildungsberufen des Handwerks Lisa Rotthowe Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk
Themenschwerpunkte: Ausgangslage und Zielsetzung Vorgaben für Qualifizierungsbausteine Qualifizierungsbausteine in der Praxis
Ausgangslage: Grundprobleme Partieller Fachkräftemangel, demographische Entwicklung Ca. 1,3 Millionenjunge Menschen ohneBerufsqualifikation Wachsende beruflicheAnforderungen Ineffizienz, fehlende Verzahnung der bisheri-gen Berufsausbildungs-vorbereitung mit derAusbildung Schulleistungsschwächen (PISA usw.)
Qualifizierungsbausteine: Erwartete Vorteile die Erleichterung des Einstiegs in berufliche Lernprozesse für lernungewohnte Jugendliche Verbesserung der Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz verstärkte Einbindung von Betrieben zeitliche Überschaubarkeit und Transparenz im Lernprozess Verringerung von Ausbildungsabbrüchen
Ausgangslage: Rechtliche Veränderungen Änderung des BBiG - zum Januar 2003: § 1 - Einbinden der Berufsausbildungsvorbereitung als Bestandteil der Berufsbildung §§ 68 ff. - Rechtliche Regelung der Berufsausbildungsvorbereitung bezüglich Personenkreis, Anforderungen, Qualifizierungsbausteinen, Bescheinigung, Überwachung, Beratung Erlass der BAVBVO - Juli 2003: Die Berufsausbildungsvorbereitungs-Bescheinigungsverordnung regelt insbesondere die Bescheinigung der in QB erworbenen Qualifikation sowie die Inhalte des Qualifizierungsbildes und des Zeugnisses Neues Fachkonzept - Anfang 2004: Veröffentlichung des Neuen Fachkonzeptes für die Förderstruktur der Berufsvorbereitenden Maßnahmen durch die BA
Bisherige Praxis der Qualifizierungsbausteine Probleme durch: Nebeneinander unterschiedlichster Bausteinkonzepte kostenträchtige Parallelentwicklungen (Curricula, Medien etc.) hoher Begutachtungsaufwand der Kammern Einführung von „Ausbildungsberufen“ durch die Hintertür Folge: Chaos, Intransparenz und Ressourcenvergeudung
Anforderungen an QB gemäß § 3 BAVBVO ... befähigt zur Ausübung einer Tätigkeit, die Teil einer aner- kannten Berufsausbildung ist ...ist eine inhaltlich und zeitlich abgegrenzte Lerneinheit ...umfasst eine Dauer von mindestens 140 und höchsten 420 Zeitstunden ...hat einen klaren und verbindlichen Bezug zu Ausbildungsordnung/ Ausbildungsrahmenplan Ein Qualifizierungs-baustein ... ...schließt mit einer Leistungsfeststellung und einem Kompetenznachweis ab ... vermittelt Grundlagen beruflicher Handlungsfähigkeit ... beschreibt Qualifizierungsergebnisse und lässt Freiräume für die methodische Realisierung
Auswahl geeigneter Ausbildungsberufe Aspekte, die bei der Auswahl der Ausbildungsberufe für die Entwicklung von QB beachtet werden sollten: • Die Zahl der Ausbildungsverhältnisse im Beruf • Die Relation der Bewerber zu den offenen Ausbildungsstellen • Entwicklung der Zahl der Ausbildungsverträge • Arbeitsmarktverwertbarkeit (Chancen für eine Berufstätigkeit nach der Ausbildung) • Die regionalen Voraussetzungen • Die von Auszubildenden erwartete schulische Vorbildung • Zukunftsorientiertheit der Berufe (vgl. dazu www.good-practice.de/bbigbausteine)
Qualifizierungsbausteine für 21 Berufe im Handwerk Bisher erstellt wurden über120 Qualifizierungsbausteine aus den Berufen: • Elektroniker/in (6 QB) • Gebäude- und Objekt- beschichter/in (8 QB) • Zimmerer/in (6 QB) • Dachdecker/in (8 QB) • Maßschneider/in (4 QB) • Kfz-Mechatroniker/in (5 QB) • Gebäudereiniger/in (5 QB) • Fleischer/in (4 QB) • Bürokaufmann/frau (5 QB) • Augenoptiker/in (3 QB) • Konditor/in (8 QB) • Tischler/in (9 QB) • Maurer/in (8 QB) • Metallbauer/in (6 QB) • Friseur/in (6 QB) • Anlagenmechaniker/in SHK (6 OB) • Zweiradmechaniker/in (6 QB) • Bäcker/in (5 QB) • Straßenbauer/in (5 QB) • Raumausstatter/in (5 QB) • Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk (6 QB)
Vorgaben für das Qualifizierungsbild Gemäß § 3 Abs.2 - Anlage 1 enthält das Qualifizierungsbild die folgenden Angaben: 1. Bausteinbezeichnung 2. Ausbildungsberuf 3. Qualifizierungsziel 4. Vermittlungsdauer 5. Die zu vermittelnden Tätigkeiten mit der Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungs- rahmensplanes 6. Angaben zur Art der Leistungsfeststellung 7. Bestätigungsvermerk der zuständigen Stelle (Kammer) Hinweise: - Das Qualifizierungsbild ist Bestandteil des Zeugnisses - Der Bestätigungsvermerk der zuständigen Stelle (Kammer) richtet sich auf die Übereinstimmung des Qualifizierungsbildes mit den Vorgaben des § 3 der BAVBVO
Art der Leistungsfeststellung Die BAVBVO gibt vor, dass im Qualifizierungsbild die Art der Leistungs-feststellung festzuhalten ist. Weitergehende Vorgaben sind dort nicht enthalten. • Daraus folgt, dass verschiedene Formen der Leistungsfeststellung möglich sind. • Die Leistungsfeststellung dient dazu, zu prüfen, mit welchem Erfolg das Qualifizierungsziel erreicht wurde. Da das Qualifizierungsziel sich auf die Beherrschung konkreter Tätigkeiten erstreckt, stehen für die Zielgruppen Formen wie Beobachtung, mündliche Erfolgs- kontrolle, Arbeitsproben, im Vordergrund