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Hinweis zur Demo-Version Um einen Eindruck über Aufbau und Inhalt des Präsen-tationspakets zur Durchführung einer Mandanteninfor-mationsveranstaltung zum Thema „Neue Regierung – neue Gesetze“ zu vermitteln, ist auf den folgenden Seiten eine kleine Auswahl an Folien aus der gesamten Präsentation in loser Folge zusammengestellt. Das Vortragsskript mit Hintergrundinfos ist in der Demo-Version im Notizenteil jeder einzelnen Folie eingefügt.Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit der kompletten Präsentationsfolien inkl. Vortragsskript und Arbeitshilfen unter www.deubner-miv.de oder telefonisch unter 0221 937018-75. Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de
Herzlich willkommen zu der heutigen Informationsveranstaltung Steuerliche Neuregelungen 2006 - 2008 Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie1/60
Finanzierungssaldo des Bundes bis zum 3. Quartal 2005 beläuft sich auf 43,8 Mrd €. Neuverschuldung für 2005 beträgt ca. 54 Mrd. €. EU-Defizitgrenze von 3 % ist in 2005 zum vierten Mal in Folge nicht eingehalten worden. Ziel: Konsolidierung des Haushalts und Ankurbelung der Wirtschaft Steuerliche Neuregelungen 2006 - 2008 Handlungsbedarf des Gesetzgebers: Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie2/60
Steuerliche Neuregelungen Übersicht • Aktuelle Änderungen zum 01.01.2006 (bereits in 2005 verabschiedet) • Weitere erst in 2006 und 2007 zu beschließende Neuregelungen • Ausstehende umfassende Steuerreformen Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie3/60
Aktuelle Änderungen zum 01.01.2006 (bereits verabschiedet) • Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm • Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage • Gesetz zur Beschränkung der Verlust-verrechnung im Zusammenhang mit Steuer-stundungsmodellen Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie4/60
Aktuelle Änderungen zum 01.01.2006 Steuerliches Sofortprogramm • Abschaffung der Freibeträge für Abfindungen gem. § 3 Nr. 9 EStG, die nach dem 31.12.2005 vereinbart werden • Abschaffung der Steuerfreiheit für Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen gem. § 3 Nr. 10 EStG • Abschaffung der Steuerfreiheit für Heirats- und Geburtsbeihilfen, § 3 Nr. 15 EStG • Streichung der degressiven Abschreibung für Mietwohngebäude, § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG • Streichung des Sonderabgabenabzugs für private Steuerberatungskosten, § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie5/60
Aktuelle Änderungen zum 01.01.2006 Steuerliches Sofortprogramm • Streichung des SA-Abzugs betrifft nur • Mantelbogen und • Anlage KIND • Nicht betroffen sind Steuerberatungskosten, die WK oder BA darstellen • Abzugsverbot gilt nach überwiegender Auffassung ab 2006 Steuerberatungskosten Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie6/60
Aktuelle Änderungen zum 01.01.2006 Steuerstundungsmodelle • Kein Verlustausgleich von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder mit Einkünften aus anderen Einkunftsquellen • Verluste können nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden § 15b EStG Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie10/60
Aktuelle Änderungen zum 01.01.2006 Steuerstundungsmodelle • Modellhafte Gestaltung/vorgefertigtes Konzept • Generierung steuerlicher Vorteile über negative Einkünfte • Verhältnis Summe prognostizierter Verluste zur Höhe des gezeichneten Kapitals oder bei Einzelinvestitionen des eingesetzten Kapitals ist größer als 10 % § 15b EStG Wann liegt ein Steuerstundungsmodell vor? Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie11/60
Noch ausstehende steuerliche Änderungen Änderungen, die • noch in 2006 • zu einem späteren Zeitpunkt • in Kraft treten. • bereits durch Gesetz- entwürfe konkretisiert sind • bisher nur auf den Aussagen des Koalitionsvertrags basieren. Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie15/60
Noch ausstehende steuerliche Änderungen • Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen • Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung • Geplante Änderungen, die auf dem Koalitionsvertrag basieren Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie16/60
Ausstehende steuerliche Änderungen Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen • Anpassung der Einnahmen-Überschussrechnung • Bildung von Bewertungseinheiten in der Steuerbilanz • Änderung bei der Firmenwagenbesteuerung • Umsatzsteuerpflicht öffentlicher Spielbanken • Erweiterung der Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG • Ausweitung der Ordnungswidrigkeiten i.S.d. § 379 AO (Handel mit Tankbelegen) Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie17/60
Alleinerzieher und Doppelverdiener-Paare: Abzugsfähig sind 2/3 der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre, max. 4.000,- € pro Jahr Paare, bei denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist: Abzugsfähig sind 2/3 der Betreuungskosten für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren, max. 4.000,- € pro Jahr. Aber:Doppelverdiener können, wenn sie die Werbungskosten geltend machen, nicht mehr § 35a EStG für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt geltend machen (Abzug von bis zu 2.400,- € pro Jahr). Dies gilt nicht für Alleinverdiener! Ausstehende steuerliche Änderungen Steuerliche Förderung von Wachstum und Beschäftigung Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie32/60
Ausstehende steuerliche Änderungen Steuerliche Förderung von Wachstum und Beschäftigung Beispiel: Vater und Mutter sind beide berufstätig. Die vierjährige Tochter wird tagsüber von einer Tagesmutter betreut. Der achtjährige Sohn besucht eine Ganztagsschule. Für die Betreuung ihrer Kinder wenden die Eltern im Jahr insgesamt 9.000,- € auf. Davon entfallen auf die Betreuungskosten der Tochter 6.000,- € und auf die Betreuungskosten des Sohnes 3.000,- €. Wie viel können sie hiervon steuerlich geltend machen? Lösung: Von den Betreuungskosten können grundsätzlich nur 2/3 Berücksichtigung finden. Pro Jahr und Kind werden maximal 4.000,- € steuerlich anerkannt. Vorliegend ergeben sich daher berücksichtigungsfähige Betreuungskosten in Höhe von 6.000,- €. Weitere 3.000,- € haben die Eltern selbst zu tragen. Eine eventuelle Anwendung des § 35a EStG für Kinderbetreuung im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen scheidet nach der geplanten Neuregelung aus. Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie33/60
Ausstehende steuerliche Änderungen Steuerliche Förderung von Wachstum und Beschäftigung • Privater Erhaltungs- und Modernisierungsaufwand • Abziehbar sind 20 % der Arbeitskosten, • höchstens jedoch 600,- €. • Abzug findet auf Ebene der zu zahlenden Einkommensteuer statt. • Vergünstigung wirkt sich auf alle Steuerzahler unabhängig vom jeweiligen Steuersatz in voller Höhe aus. • Vergünstigung verpufft, wenn Stpfl. einen Verlust erwirtschaftet. Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie34/60
Ausstehende steuerliche Änderungen Steuerliche Förderung von Wachstum und Beschäftigung Beispiel:A lässt seine Eigentumswohnung renovieren. Der Malermeister, der die Tapezier- und Malerarbeiten übernommen hat, stellt ihm hierfür Material in Höhe von 750,- €, pauschale Fahrtkosten von 30,- €und 15 Arbeitsstunden zu einem Stundensatz von 120,- €, also 1.800,- € in Rechnung. Welchen Betrag kann A von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehen? Lösung: Abziehbar sind 20 % der reinen Arbeitskosten Arbeitskosten: 15 x 120,- € = 1.800 € hiervon 20 %: 360 € höchstens 600 € Anzusetzen ist der niedrigere der beiden Werte, also 360 € Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie35/60
Ausstehende steuerliche Änderungen Steuerliche Förderung von Wachstum und Beschäftigung • Steuerliche Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer • Die bisherigen Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung gem. § 20 UStG • von 125.000,- € in den alten Bundesländern soll auf 250.000,- € angehoben werden, • die Grenze von 500.000,- € in den neuen Bundesländern soll über 2006 hinaus gelten Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie36/60
Ausstehende steuerliche Änderungen nach dem Koalitionsvertrag mit Wirkung für 2006 Steuerliche Änderungen im Bereich derEinkommensteuer • Schulgeldzahlungen nicht mehr als SA abziehbar • Reform des Reisekosten- und Spendenrechts • Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen bleibt erhalten (Änderung nur im Bereich der Sozialversicherung) Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie38/60
Ausstehende steuerliche Änderungen nach dem Koalitionsvertrag mit Wirkung ab 2007 • Verschärfung bei der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer • Abschaffung der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen • Abschaffung des Lifo-Verfahrens • Kürzung der Pendlerpauschale • Abschaffung der Steuerfreiheit für Vermögensbeteiligungen, § 19a EStG • Senkung des Sparerfreibetrags • Pauschale Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen • Einschränkung des Kindergeldes • Einführung einer „Reichensteuer“ • Anheben der Pauschalabgabe für Mini-Jobs von 25% auf 30% • Erhöhung der USt von 16 % auf 19 % • Erhöhung der VersSt von 16 % auf 19 % • Anhebung der Umsatzgrenzen für die EÜR Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie46/60
Ausstehende steuerliche Änderungen nach dem Koalitionsvertrag mit Wirkung ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind zukünftig abzugsfähig, wenn dort der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit liegt. Gestaltungsalternative: Vermietung des Arbeitszimmers an Arbeitgeber Aber: BMF-Schreiben vom 13.12.2005 (IV C 3 – S 2253 – 112/05) beachten! Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie48/60
Ausstehende steuerliche Änderungen Steuerreformen • Reformen zur: • Umsatzsteuer • Grundsteuer und Grunderwerbsteuer • Unternehmenssteuer • Einkommensteuer Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie54/60
Ausstehende steuerliche Änderungen Steuerreformen Reform der Unternehmenssteuer: • Verbesserung der int. Wettbewerbsfähigkeit/Europatauglichkeit • Rechtsform- und Finanzierungsneutralität • Einschränkung von Gestaltungsmöglichkeiten • Verbesserung der Planungssicherheit für Unternehmen • Sicherung der deutschen Steuerbasis • Neufassung der steuerlichen Gewinnermittlung Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie59/60
Steuerliche Neuregelungen 2006 - 2008 • Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Auszüge aus den Präsentationsunterlagen zur Mandanteninformationsveranstaltung „Neue Regierung –neue Gesetze“ des Deubner Verlags, Köln. Weitere Informationen und Bestellmöglichkeit unter www.deubner-miv.de Folie60/60