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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)

Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“). Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, Mai 2008. 1. Wann?. Ab dem nächsten Schuljahr 2008/09, also für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der 9., dann in der 10. Klasse sind, im Mai und Juni 2009.

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Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“)

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Presentation Transcript


  1. Abschlussprüfung Mittlerer Abschluss („Realschulabschluss“) Vorläufige Erkenntnisse zur Handhabung an Gymnasien NGB, Mai 2008

  2. 1. Wann? • Ab dem nächsten Schuljahr 2008/09, • also für die Schülerinnen und Schüler, die jetzt in der 9., dann in der 10. Klasse sind, • im Mai und Juni 2009

  3. 2. Wozu? • Weniger Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, • kein Abschluss ohne Prüfung, keine Prüfung ohne zentrale Elemente (Mittlerer Bildungsabschluss also nicht mehr durch Konferenzbeschluss nach der 10. Klasse des Gymnasiums)

  4. 3. Wer? • Diejenigen, bei denen zu befürchten ist, dass sie ohne Abschluss die Schule verlassen müssen, • also am Gymnasium ohne Abitur, • diese Prognose erstellt die Klassenkonferenz nach 10.1 (und 11.1): „wenn die Leistungen nicht in allen Fächern mindestens ausreichend (5 Punkte/4,0) sind“ - SAVOGym § 5 (3) • Aber: Prüfungen sollen nur Ausnahmefälle sein!

  5. 4. Wie? • Zentrale schriftliche Prüfungen in Deutsch, Mathematik, Englisch • mündlich in Englisch und einem Wahlfach, Zusatzprüfungen möglich • Präsentation einer Projektarbeit • Vornote als Teil der Prüfungsgesamtnote: Endnote 10 • Benotung auf RS-Anforderungen hin

  6. 5. Folgen • Prüfung nicht bestanden, aber versetzt: erneute Prüfung nach 11.1, wenn das Bestehen des Abiturs gefährdet scheint • Prüfung nicht bestanden und nicht versetzt: Wiederholung d. 10. (wohl besser an der Regionalschule) • 2x nicht bestanden, nicht versetzt: Zuerkennung des Hauptschul-abschlusses bei entsprechenden Leistungen möglich • Prüfung bestanden, aber nicht versetzt und aufgrund der Leistungen ist nicht zu erwarten, dass das Abitur erreicht wird: Entlassung nach SAVOGym § 6 • Prüfung bestanden, aber nicht versetzt: Wiederholung der 10. Kl. • Prüfung gut bestanden („qualifizierender mittlerer Abschluss“: Notendurchschnitt D. E. M. mind. 2,4, sonst mind. 3,0, keine Sechs), aber nicht versetzt: dennoch Zugang in die Oberstufe

  7. 6. Konsequenzen • Motivation statt Einschüchterung: Was RegionalschülerInnen zugemutet wird, sollten Gymnasiasten auch leisten können • Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit: Jugendliche + Eltern + Schule • Individuell fördern und fordern – Eigenverantwortung beim Lernen

  8. 7. Quelle Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I)(Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) Vom 22. Juni 2007 Landesverordnung über Realschulen (RSVO) Vom 22. Juni 2007 Tagungen der Regionalen Arbeitskreise West und Süd-West der Mittelstufen- leiterinnen und Mittelstufenleiter an Gymnasien und Gesamtschulen in Schleswig-Holstein 2008

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