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BWL III – Rechnungswesen Finanzbuchhaltung. Ak. OR Dr. Ursel Müller. Übersicht. Grundlagen zur Finanzbuchhaltung Was wird gebucht? Wie wird gebucht? Wie wird der Abschluss erstellt? Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? Besonderheiten Die Umsatzsteuer Zur Finanzierung
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BWL III – RechnungswesenFinanzbuchhaltung Ak. OR Dr. Ursel Müller
Übersicht • Grundlagen zur Finanzbuchhaltung • Was wird gebucht? • Wie wird gebucht? • Wie wird der Abschluss erstellt? • Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet? • Besonderheiten • Die Umsatzsteuer • Zur Finanzierung • Zur Investition • Zu Beschaffung und Absatz • Planmäßige Jahresabschlussbuchungen • Außerplanmäßige Jahresabschlussbuchungen
1. Umsatzsteuer • Bedeutende Einnahmequelle • Gemeinschaftssteuer • Objektsteuer • Verkehrsteuer • Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug • Zahllast für das UN: USt – VSt für bestimmten Zeitraum • Steuersatz: 19%, ermäßigter Satz: 7%
1. Umsatzsteuer • Was wird besteuert? • Wer ist der Steuerpflichtige? • Was bedeutet Vorsteuerabzug? • In welchem Rahmen entsteht die Steuerpflicht? • Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung?
1. Umsatzsteuer • Stefan besitzt einen Schiefersteinbruch im Hunsrück und stellt in seinem Unternehmen Naturschieferplatten her. Er verkauft an die F&F-OHG 200 qm Naturschiefer à 100 €. Der Vorgang ist umsatzsteuerpflichtig. Die Rechnung lautet demnach: 20.000 € + 19 % USt = 23.800 €.
1. Umsatzsteuer • Die F&F-OHG schließt mit einem Privatkunden einen Werklieferungsvertrag ab (§ 651 BGB). Dabei verwendet sie die Hälfte des bei Stefan eingekauften Schiefers, um das Dach eines Neubaus zu erstellen. Die Rechnung beläuft sich über 15.000 € + 19 % USt = 17.850 €.
1. Umsatzsteuer • Unternehmer/Kleinunternehmer • Zeitpunkt und Ort der Lieferung • Selbstveranlagungssteuer • Umsatzsteuervoranmeldung • Soll-Besteuerung • Ist-Besteuerung • Steuerbare/steuerpflichtige/steuerfreie Umsätze • Regel-Steuersatz/ermäßigter Steuersatz • Leistungsbündel • Erhaltene Anzahlungen
1. Umsatzsteuer In welchem Rahmen besteht die Umsatzsteuerpflicht? Inland EU- Gebiet Ausland
1. Umsatzsteuer • Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungs-verkehr • Staaten der EU/Ausland • Bestimmungslandprinzip • innergemeinschaftliche Lieferung • innergemeinschaftlicher Erwerb • Einfuhr/Ausfuhr • Ursprungslandprinzip • Nichtunternehmer/Halbunternehmer
1. Umsatzsteuer • Beispiel 2: Einzelunternehmer A mit Firmensitz im Inland liefert an Einzelunternehmer B (Inland) Waren für 1.000 + 19% USt – Standardfall 1 • Beispiel 3: Die AB – OHG mit Sitz im Inland liefert an den Privatkunden X Waren für 2.000 + 19% USt - Standardfall 2 • Beispiel 4: Die AB – OHG (Inland) kauft Vorprodukte von der Z-SA in Paris für 5.000 – innergemeinschaftlicher Erwerb • Beispiel 5: Die AB – OHG ( Inland) verkauft Handelswaren an die niederländische XXL AG für 60.000 – innergemeinschaftliche Lieferung • Beispiel 6: Die AB – OHG ( Inland) kauft Rohstoffe von der in Basel ansässigen Handels – AG – Import/Einfuhr
1. Umsatzsteuer Beispiel 7: Die AB – OHG (Inland) verkauft Betriebsleistungen nach China für 80.000 – Export/Ausfuhr Beispiel 8: Der Student Thomas kauft Waren im benachbarten Luxemburg (Benzin, Kaffee, Schokolade) für 80 € - Ausnahme vom Bestimmungslandprinzip Beispiel 9: Der Einzelunternehmer A (Inland) kauft für sein UN einen Gebrauchtwagen von einem Nichtunternehmer für 20.000 € - keine Rechnung mit USt erlaubt, Erwerb brutto Beispiel 10: Der Facharzt B kauft sich ein neues Ultraschallgerät für seine Praxis für 30.000 + 5.700 USt - Erwerb brutto, USt sind Kosten Beispiel 11: Die Gemeinde Temmels veranstaltet ein mal pro Jahr ein Weinfest. Umsatz im Durchschnitt 60.000 €. USt-Pflicht? Nachhaltigkeit?
1. Umsatzsteuer • Betrugsanfälligkeit der Umsatzsteuer • Verkäufer führt die Umsatzsteuer nicht ab! • Leistungsempfänger kann unabhängig die Vorsteuer geltend machen (Rechnung nach § 14 UStG) • „Karusselgeschäfte“ • Ausmaß des Betruges geschätzt 10 % des Gesamtvolumens, ca 16 Mrd €.
1. Umsatzsteuer • Reformvorschläge • Reverse-Charge bedeutet Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger Antrag von Deutschland und Österreich 2006 von der EU-Kommission abgelehnt
1. Umsatzsteuer • Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Beschaffungsgeschäft Bruttorechnungsbetrag 119€ Aktivisches BK „Waren“ 100 Aktivisches BK „Vorsteuer“ 19 an Verbindlichkeiten 119 Forderung geg. FA
1. Umsatzsteuer Welche Auswirkungen ergeben sich in der Buchführung? beim Absatzgeschäft Bruttorechnungsbetrag 238€ aBK Forderung 238 an Umsatzertrag 200 an Umsatzsteuerverbindlichkeit 38
Übungsaufgaben zur USt: Aufgabe 82.1 S. 203 f. 82.11 b) und c) 82.12 a) bis e) 82.13 a) bis c)
2. Zur Finanzierung • Die Kreditaufnahme mit Disagio • Wer investiert, braucht bekanntlich Geld. So vereinbart die F&F-OHG Anfang Januar 01 mir ihrer Hausbank einen Kredit über 100.000 € bei einem Auszahlungs-betrag von 97.000 €, einer Laufzeit von 4 Jahren und einem Zinssatz von 6,5 %. Während der Laufzeit sind keine Tilgungen vorgesehen.
3. Zur Investition/Personal • Arbeit, Betriebsmittel, Werkstoffe (Produktionsfaktoren nach Gutenberg) • Potentialfaktor Arbeit • Arbeits- oder Dienstverträge • Dauerschuldverhältnisse (§§ 611-630 BGB) • Monatliche Abrechnung • Bruttoentgelt – Nettoentgelt • Sozialversicherungsbeiträge
2. Personalkosten/Personal • Die Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die ESt Monatlicher Abzug der LSt durch den AG (800 € x 12 Monate) Summe: 9.600 € LSt 01.01.01 31.12.01 ESt Erklärung für 01: Einkünfte: Nichtselbständige Tätigkeit: 40.000 € Einkunft aus KapV: 2.000 € Einkunft aus V+V: 12.000 € 54.000 €
3. Zur Investition/Personal • Buchhalter Knacks soll die Gehaltsabrechnung für einen neu eingestellten Mitarbeiter der F&F-OHG vorbereiten. Das vereinbarte Bruttogehalt beträgt 2.598 €. Nach der Lohnsteuerkarte des Angestellten hat dieser die Steuerklasse III (§ 38 b EStG) mit einem Kinderfreibetrag und ist Mitglied der römisch-katholischen Kirche. Knacks entnimmt die abzuführende Lohnsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer den entsprechenden Steuertabellen. Vom Bruttogehalt berechnet er ebenfalls die Sozialversicherungsbeiträge.
3. Zur Investition/Personal • § 19 Abs.1 Nr.1 EStG: Zu den Einkünften aus nichtselbsständiger Arbeit gehören • Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile... aus gegenwärtiger Beschäftigung • Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bezüge und Vorteile aus früheren DL
3. Zur Investition/Personal • Bemessungsgrundlage bei Sachbezügen • Für die Umsatzsteuer: der Einkaufspreis inkl. Nebenkosten (ohne Umsatzsteuer) • Für die Lohnsteuer: der ortsübliche Letztverbraucherpreis inkl. USt(der Geldwert)
3. Zur Investition/Personal Die Nutzung eines betrieblich PKW durch den Arbeitnehmer • Inländischer Listenpreis einschl. Sonderausstattung und USt: 22.900 € • Nutzung des PKW für Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte, einfache Entfernung: 22 km • Nutzung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung: 40 Tage im Jahr; einfache Entfernung: 200 km • Die Nutzung in der Umsatzsteuer
3. Zur Investition/Personal • Die F&F OHG gewährt dem Arbeiter Anton neben seinem Bruttolohn in Höhe von 1.995 € einen Sachbezug: den unentgeltlichen Bezug von Baumaterial. Der für die Lohnsteuer relevante Wert des Sachbezuges beträgt im Dezember 952 €. Er soll mit dem Lohn dieses Monats abgerechnet werden.
3. Zur Investition/Personal • Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (über 44 € und bis 10.000 €) können mit 30 % pauschal vom Arbeitgeber besteuert werden (§ 37b EStG). Damit ist die Zuwendung abschließend beim Zuwendungsempfänger besteuert!
Übungsaufgaben zu Finanzierung und Investition LB Aufgabe 82.2 a) und b) LB Aufgabe 82.31 a) LB Aufgabe 82.32 a) und b)