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Herzlich Willkommen zum Informationsabend „ Tagespflege“. Was ist Tagespflege?. Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder durch eine Tagespflegeperson. Sie stellt eine Alternative und Ergänzung zur Krippe, Kindergarten und Hort dar .
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Herzlich Willkommen zum Informationsabend „ Tagespflege“
Was ist Tagespflege? Tagespflege ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kinder durch eine Tagespflegeperson. Sie stellt eine Alternative und Ergänzung zur Krippe, Kindergarten und Hort dar . Damit bietet sie den Eltern eine individuelle Betreuung ihres Kindes in familiärer Atmosphäre mit flexiblen Betreuungszeiten.
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit als Tagespflegeperson • Seit dem Jahr 2005 ist die Tätigkeit als Tagespflegeperson in verschiedenen Gesetzen neu geregelt: • Bayrisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) • Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) • Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) • Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
Rechtliches…. • Diese Gesetze stellen die Kindertagespflege mit anderen Kinderbetreuungsangeboten gleich. • Die Tageseltern sind verpflichtet vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die Kindertagespflege nachzuweisen. Diese können Sie in qualifizierten Lehrgängen erwerben. • Nach dem (BayKiBiG) brauchen Sie eine Grundqualifizierung von derzeit 60 - 160 Stunden (UE), damit sie eine gültige Pflegeerlaubnis vom Jugendamt für die Tätigkeit als Tagesmutter/Tagesvater bekommen.
Voraussetzungen zum Erhalt der Pflegeerlaubnis als Tagespflegeperson (§43 SGB V, III) • Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen zum Thema "Kinder in der Tagespflege" (Stand 2005) gelten folgende Voraussetzungen , um eine gültige Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt zu erhalten: • Persönliche Eignung; • Kindergerechte Räumlichkeiten; • Vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen an die Kindertagespflege; • Teilnahme an einem Qualifizierungskurs (60-100 UE Stunden);
Voraussetzungen… • Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs für Säuglinge/Kleinkinder • Eine Ersatzbetreuung bei Ausfall der Tagespflegeperson ist sichergestellt; • Bereitschaft der Tagespflegepersonen zu unangemeldeten Kontrollen durch das Jugendamt liegt vor.
Pflegeerlaubnis Wer Kinder • außerhalb der Wohnung in anderen Räumen während des Tages • mehr als 15 Stunden wöchentlich • gegen Entgelt • länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. • Die Pflegeerlaubnis wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und auch von diesem erteilt (§87a, SBG VIII). • Sie gilt für max. 5 Kinder, die gleichzeitig betreut werden und ist auf 5 Jahre befristet.
Qualifizierung zum/r Tagesvater/Tagesmutter nach den Vorgaben des DJI • Die Ausbildung zur Tagespflegeperson (Qualifizierung) orientiert sich an den vorgegebenen Richtlinien des deutschen Jugendinstituts . (http://www.dji.de/) • …erfolgt regelmäßig jeweils an einem Abend in der Woche und an zwei Samstagen • Ausbildungszeit ca. 4 Monaten (in den Ferien finden keine Kurse statt) • Die Qualifizierung kostet ca. 400 €, der nötige Erste Hilfe Kurs ca. 30€.
Inhalte der Qualifizierung ca. 100 Stunden • Einführungsabend- Informationsabend • Der Beruf der Tagespflege – ein besonderer Job • Eingewöhnung in die Tagespflege • Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre • Kinder sind verschieden • Bildungsauftrag in der Tagespflege • Eltern – Tageseltern - Erziehungspartnerschaft • Rechtliche Grundlagen in der Tagespflege • Erstgespräch und Vertrag. • Konzepterstellung
Inhalte Qualifizierung • Spielmaterial/Spiele für Kleinkinder • Mehr beobachten • Kindswohlgefährdung • Hospitation • Sicherheit drinnen und draußen • Gesundheit und Ernährung • Steuerrecht • Bevor der Kragen platzt • Abschied in der Tagespflege • Abschlussgespräch (Prüfung) und Zertifikatsübergabe
Fortbildung für Tagespflegepersonen • Tagespflegepersonen mit Qualifizierung müssen sich regelmäßig 15 Stunden im Jahr fortbilden. • Dies können Sie in den unterschiedlichsten Einrichtungen tun und zwar zu allen Themen, welche die pädagogische Arbeit mit Kindern betreffen. • Nachweis beim jeweiligen Tagesmütterprojekt bzw. beim Jugendamt
Leistungen des Jugendamts • einen 20 % Qualifizierungszuschlag • soweit erforderlich einen Beitrag zur Krankenver-sicherung( wenn keine anderweitigen Absicherung für den Krankheitsfall z.b. Familienversicherung besteht). • Dieser beträgt mindestens die Hälfte der für einen angemessene Krankenversicherung notwendigen Aufwendungen • einen Beitrag zur Altersvorsorge in mindestens der Höhe des Mindestbeitrages zur freiwilligen Renten-versicherung, aber auch einer privaten Altersvorsorge (Abschluss muss nachgewiesen sein. (max. 468 Euro im Jahr) • Tagespflegeentgeld nach §SGB VIII
Rolle der Gemeinden… • Der Freistaat Bayern fördert seit Inkrafttreten des BayKiBig die Tagespflege von Kindern erstmals auf gesetzlicher Grundlage unter folgenden Bedingungen: • Die Aufenthaltsgemeinden der Kinder fördern Angebote der Tagespflege entsprechend nach Art 21 Abs. 2 BayKiBig • Die Aufenthaltsgemeinde der Kinder beteiligen sich mindestens in gleicher Höhe wie der Freistaat an der Finanzierung
Finanzierung der Tagespflege • Die Finanzierung der Tagespflege setzt sich zusammen aus der… • Staatlichen Förderung aus kindbezogener Förderung • Kommunalen Förderung aus kindbezogener Förderung • dem Elternbeitrag
Gabriele Huber Zertifizierte Tagespflegeperson