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Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?. Der Schülerrat. SchülerInnen einer Klasse. § 73 und 74. Wer:. Klassenvertretung, Stellvertretung sprich: die / der KlassensprecherIn. Klassen-Konferenz. Gremium (und SV-Team). Schülerrat. Was / Wie: - Wahl für 1 Jahr, ab der 5. Klasse
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Gremien in der Schule: Wer? Was? Wie?
Der Schülerrat SchülerInnen einer Klasse § 73 und 74 Wer: Klassenvertretung, Stellvertretung sprich: die / der KlassensprecherIn Klassen-Konferenz Gremium (und SV-Team) Schülerrat Was / Wie:- Wahl für 1 Jahr, ab der 5. Klasse - bis: - Abwahl durch 2/3 der SchülerInnen - Rücktritt - Verlassen der Schule / anderer Bereich § 75
Aufgaben des Schülerrats (SR) § 80 • Mitwirkung in der Schule: • Diskussion von allen schulischen Fragen • Keine Behandlung von Privatangelegenheiten • ist bei grundsätzlichen Entscheidungen „zu hören“ • muss von Schulleitung / Lehrkräften erforderliche Informationen bekommen • Vertretung der SchülerInnen in Gremien / Interessenwahrnehmung • Wahl von BeraterInnen • Benutzung von Schulanlagen • 1 Stunde / Woche für Versammlungen und Beratungen
SR: AG´s, Veranstaltungen und Finanzen I SR und Klassenschülerschaft Wer: Was: Wie: • Durchführung eigener Veranstaltungen • Bildung von „Schülerarbeitsgemeinschaften“ § 81 • in der Freizeit • Schulleitung (SL) vorher informieren, SL kann Auflagen machen oder ein Verbot aussprechen • SchuVo kann gegen Auflage angerufen werden • Benutzung von Schulanlagen ist zu gestatten
SR: AG´s, Veranstaltungen und Finanzen II Wer: Was: Schülergruppen Schulträger § 86 • Verfolgung von Zielen innerhalb des Bildungsauftrags der Schule • ab 14. LJ Eintreten für politische, religiöse oder wetltanschauliche Fragen in der Schule • stellt dem SR „notwendigen Geschäftsbedarf“ und Einrichtung • Fahrtkostenerstattung für SchülerInnen in Gremien auf Antrag • SchülerInnen können beschließen, dass Spenden genommen werden dürfen § 85
SR und Schulgremien KSR, SSR, Gemeinde-SR § 36 Schülerrat Gesamtkonferenz Mind. 1 SchülerIn § 35 Schulvorstand • Teilkonferenzen: • Fachkonferenz • Jahrgangskonferenz Eltern /SchülerInnen zu gleichen Teilen, mind. 1/3 Lehrkräfte § 39 Ausschüsse: - Entscheidungen über bestimmte Angelegenheiten
Gesamtkonferenz Schulleitung, Lehrkräfte, päd. Mitarbeiter, Vertreter sonst. Mitarbeiter, VertreterInnen der Eltern und SchülerInnen Wer: Was: Gesamtkonferenz § 36 entscheidet über: 1. das Schulprogramm und die Schulordnung 2. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse 3. Vorschlag nach §44 NSchG (weitere Mitglieder kollegiale Schulleitung) 4. Grundsätze für Leistungsbewertung und Beurteilung, Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung Die SL muss die GK über allen wesentlichen Dinge informieren § 34
Schulvorstand Wer: Was: Wie: Schulvorstand Begrenzte Anzahl Lehrkräfte: 50%, Elternvertretung: 25%, Schülervertretung: 25% Vorsitz: Schulleitung • Entscheidet: • über Geldverwendungsplan der SL • Ausgestaltung der Stundentafel • Schulpartnerschaften • Vorschlages für das Schulprogramm • Grundsätze für Durchführung von Projektwochen • ... § 38 a und b § 38a Entscheidung mit Stimmenmehrheit, bei Gleichheit: SL entscheidet
Gemeinde- und Kreisschülerrat SR von öffentlichen Schulen und Schulen freier Träger, wo die Schulpflicht erfüllt werden kann Wer: Was: Wie: Gemeinde- , Kreisschülerrat (in Stadt = Stadtschülerrat) § 82 • beraten in Fragen, die für SchülerInnen des Gebiets von besonderer Bedeutung sind • Schulträger und –behörde müssen notwendige Auskunft erteilen und Gelegenheit zur Stellungnahme geben § 84 Wahl für 2 Jahre § 83