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(1) Das Übertrittszeugnis erhalten alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe. (2) Das Übertrittszeugnis berücksichtigt die Leistungen bis zum Ausstellungstermin und beinhaltet:. Übertritt ans Gymnasium. - Jahresfortgangsnoten. - Durchschnitte aus den Fächern D, M, HSU (4. Kl.).
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(1) Das Übertrittszeugnis erhalten alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe (2) Das Übertrittszeugnis berücksichtigt die Leistungen bis zum Ausstellungstermin und beinhaltet: Übertritt ans Gymnasium - Jahresfortgangsnoten - Durchschnitte aus den Fächern D, M, HSU (4. Kl.) - Bewertung des Sozial-, Lern- und Arbeitsverhaltens • Zusammenfassende Beurteilung • (= Eignung für den weiteren Bildungsweg)
Übertrittsverfahren – 5. Jgst Gymnasium Aufnahmebedingungen für den Übertritt aus der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse des Gymnasiums Übertritt uneingeschränkt möglich Durchschnitt aus D, M, HSU mit der Note 2,33 oder besser Übertritt möglich nach bestandenem Probeunterricht in allen anderen Fällen
Übertrittsverfahren – 5. Jgst. Gymnasium Aufnahmebedingungen für den Übertritt in die 5. Klasse des Gymnasiums (ab 2011): Übertritt uneingeschränkt möglich Aus der Haupt-/Mittelschule (5. Jgst.): Durchschnitt aus D, M mit der Note 2,0 oder besser (Jahreszeugnis) Aus der Realschule (5. Jgst.): Durchschnitt aus D, M mit der Note 2,50 oder besser (Jahreszeugnis) Übertritt uneingeschränkt möglich
Übertrittsverfahren – 6. Jgst. Gymnasium Der Eintritt in die 6. Jgst. des Gymnasiums ist für Real- und Hauptschüler möglich, setzt aber das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit voraus. Ohne Aufnahmeprüfung: Realschüler der 5. oder 6. Jgst. können in die 6. Jgst. des Gymnasiums vorrücken, wenn in D/M/E der Notendurchschnitt 2,0 oder besser ist (Jahreszeugnis).
schriftliche Arbeiten in Deutsch und Mathematik (zentral gestellt) Übertrittsverfahren Probeunterricht für die 5. Jgst. des Gymnasiums Dauer: 3 Tage am Gymnasium Aufgaben: • Prüfungsgespräch in Deutsch und Mathematik Bestanden: Sonderfall: Mindestens Note 3 in einem Fach und mindestens Note 4 im anderen Fach; Bei 2 x Note 4 → Eltern entscheiden über den Übertritt ans Gymnasium (sog. Elternwille)