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Konzernrechnungslegung. 3. Pflicht zur Konzernrechnungslegung. Generalklausel. Der Konzernabschluß, der KB, KGuV, KAnh. besteht, soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE - Lage vermitteln ( § 297 I, II HGB ) Gilt ebenso für den Konzern - Lagebericht gem. § 315 I HGB
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Konzernrechnungslegung 3. Pflicht zur Konzernrechnungslegung
Generalklausel • Der Konzernabschluß, der KB, KGuV, KAnh. besteht, soll ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE - Lage vermitteln ( § 297 I, II HGB ) • Gilt ebenso für den Konzern - Lagebericht gem. § 315 I HGB • Börsennot. U´s: • Kapitalflussrechnung • Segmentberichterstattung
Bedeutung • KA keine Grundlage für: • Gewinnverteilung • Gläubigeransprüche • Besteuerung • KA wird nicht festgestellt, sondern nur vorgelegt ( § 337 AktG ) • Keine Nichtigkeit, wenn keine Feststellung
Voraussetzungen für KA • Verpflichtung für KapGen • Industrieunternehmen • Mutter-Tochter-Verhältnis • einheitliche Leitung • Control - Verhältnis • Inland: MU muß Sitz im Inland haben. RF unerhebl. • Brutto- oder Nettomerkmale bei Größenmerkmalen: zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen....
Fortsetzung.. • Bruttomethode (erspart dem MU eine Probekonsolidierung ) oder Nettomethode • Konzernsumme: • brutto ( addiert ) : DM 32.270.000 • netto ( konsolidiert): DM 26.890.000 • Umsatzerlöse • brutto ( addiert ) : DM 64.540.000 • netto ( konsolidiert): DM 53.780.000 • Arbeitnehmer: 250 • Methode kann jährlich gewechselt werden !
Fortsetzung.. • Börsennotierte Unternehmen: • Keine Befreiung, wenn börsennotiert i.S.v. § 2 V WpHG • auch wenn Größenmerkmale nicht überschritten • GmbH & CoKG • § 264a HGB, eingefügt durch KapCoRiLiG • erweitert die Einbeziehungspflicht auf KapG & Co - Gesellschaften
Einheitliche Leitung • Einheitliche Leitung • Tatsächliche Ausübung: §§ 290 I HGB, 11 I PublG, 18 AktG • Konzernvermutung • Beherrschungsvertrag • Vertragskonzern • Unterordnungsverhältnis • zeitliche Befristung
Control - Verhältnis • 3 Möglichkeiten: • Mehrheit der Stimmrechte • Organbestellungsrecht • Beherrschungsrecht • tatsächliche Ausübung nicht erforderlich • Indirekte Rechte
Befreiende Konzernabschlüsse • Tannenbaum - Prinzip • Da jede K - Mutter zum KA verpflichtet ==> Stufenabschlüsse / Teilkonzernabschlüsse • Entfällt durch befreienden Konzernabschluss der Konzernspitze ( Gesamtkonzernabschluss) gem. §§ 291, 292 HGB. • Gilt auch für PublG • Anforderungen hängen vom Sitz der MU ab
Fortsetzung.. • MU mit Sitz innerhalb EU / EWR • muß nicht Konzernspitze sein • rechtsformunabhängig • größenunabhängig • freiwillig oder mit rechtlicher Verpflichtung • 6 Voraussetzungen des § 291 HGB: • Offenlegung • Konsolidierungskreis • Anwendung der 7. EG - Richtlinie • Prüfung • Anhang • Minderheitsvotum
Fortsetzung.. • MU außerhalb der EU: nur wenn gem. § 292 HGB ausdrücklich per VO erlaubt. • Befreiungswirkung für Abschlüsse, welche nach IAS / IFRS – Regeln erstellt werden.