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Konzernrechnungslegung. Sonderthema: Negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung. Rechtliche Grundlagen.
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Konzernrechnungslegung Sonderthema: Negativer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung (c) WP/StB Prof. Dr. H. R. Skopp, Fak. BW, HS Landshut
Rechtliche Grundlagen • § 301 Abs. 3 Satz 1 HGB: Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag ist in der Konzernbilanz….., wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten „Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung“ nach dem Eigenkapital auszuweisen. • § 309 Abs. 2 HGB: ergebniswirksame Auflösung nur, soweit: • Eintritt einer ungünstigeren Entwicklung seit der Erstkonsolidierung • Negativer UB entspricht einem realisierten Gewinn • Hieraus folgen unterschiedliche Behandlungsweisen: (c) WP/StB Prof. Dr. H. R. Skopp, Fak. BW, HS Landshut
Badwill • Beim Erwerb der Unternehmensanteile wurde bei der Kaufpreisfindung berücksichtigt, dass • Eine ungünstige Ertragslage zu erwarten ist, oder • Bestimmte Aufwendungen nach dem Kaufzeitpunkt zu erwarten sind. • Reduktion des Kaufpreises Geringere Größe zur Verrechnungsmöglichkeit im Vergleich zum anteiligen neu bewerteten Eigenkapital • Pflicht zur Auflösung bei Eintritt der Erwartungen • Kompensation der Ergebnisbelastung der TU (c) WP/StB Prof. Dr. H. R. Skopp, Fak. BW, HS Landshut
Lucky Buy • Auflösung, wenn am Abschlussstichtag feststeht, dass der neg. UB einem realisiertem Gewinn entspricht. • Vorsichtsprinzip: erst bei Weiterveräußerung der Anteile ist eine Auflösung möglich (c) WP/StB Prof. Dr. H. R. Skopp, Fak. BW, HS Landshut
Bilanzielle Behandlung • Ausweis nach Eigenkapital • Führt bei der Auflösung zu Erträgen (UB an Erträge) und kompensiert Aufwand in HB1 (FK – Charakter) • Lucky Buy: hier keine kompensierende Mehraufwendungen Eigenkapitalcharakter (UB an Konzerngewinnrücklagen) (c) WP/StB Prof. Dr. H. R. Skopp, Fak. BW, HS Landshut
Unser Fall • AK: 1000 • -EkAnt. 1350 • = UB - 350 • - St. Res. Ant. - 450 • +St.Last. Ant. + 45 • = Pass. UB: -755 • Bleibt stehen bis • Negative Entwicklung eintritt: UB / Erträge • Anteile verkauft werden: UB/ Konzernrücklage (c) WP/StB Prof. Dr. H. R. Skopp, Fak. BW, HS Landshut