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Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl in Deutschland und ihre Ermittlung beim Dr. Michael Fürnrohr. Berlin, 8. April 2011. Gliederung. 1. Definition der amtlichen Einwohnerzahl. 2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl …. 2.1. bei Wahlen. 2.2. beim Finanzausgleich.
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Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl in Deutschland und ihre Ermittlung beim Dr. Michael Fürnrohr Berlin, 8. April 2011
Gliederung 1. Definition der amtlichen Einwohnerzahl 2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.1. bei Wahlen 2.2. beim Finanzausgleich 2.3. auf kommunaler Ebene 3. Fortschreibung der Bevölkerung 4. Zensus 2011 4.1. Registergestützter Zensus – Melderegister 4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001 4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Definition der amtlichen Einwohnerzahl Die amtliche Einwohnerzahl einer Gemeinde ist die Gesamtzahl der Personen, die ihre alleinige oder Hauptwohnung in der Gemeinde haben. Hat eine Person mehrere Wohnungen, dann ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung. Bei verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Personen ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder des Lebenspartners die Hauptwohnung.
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.1. bei Wahlen Bundestagswahlen Einteilung der Wahlkreise (§ 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG)) Einteilung der Wahlbezirke (§ 12 Bundeswahlordnung) Landtagswahlen Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise (Landesgesetze)
2. Die Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.1. bei Wahlen Stimmenverteilung im Bundesrat Gemäß Artikel 51 Absatz 2 Grundgesetz (GG) erhält jedes Land mindestens 3 Stimmen Mehr Stimmen erhält ein Land, wenn es: über 2 Millionen Einwohnern hat ► 4 Stimmen über6 Millionen Einwohnern hat ► 5 Stimmen über7 Millionen Einwohnern hat ► 6 Stimmen
2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.1. bei Wahlen Aufteilung der Bundesländer nach ihrem Stimmenanteil im Bundesrat
Länderfinanzausgleich Ziel: Einnahmeunterschiede zwischen den Ländern weiter zu verringern 2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.2. beim Finanzausgleich Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern: Umsatzsteuerverteilung Länderfinanzausgleich Bundesergänzungszuweisungen (z.B. für Regionalverkehr) Feststellung der Ausgleichszahlungen Gegenüberstellung der Finanzkraft je Einwohner des Landes mit der durchschnittlichen Finanzkraft je Einwohner im Bund Volumen der Ausgleichszahlungen 2010¹: 6,985 Milliarden Euro ¹Quelle: BMI: Ergebnisse des Länderfinanzausgleichs 2010
Länderfinanzausgleich für das Ausgleichsjahr 2010 2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.2. beim Finanzausgleich Zahlungen der Geberländer (in Mio. €) Baden-Württemberg 1 694 Bayern 3 491 Hamburg 62 Hessen 1 738 Zuweisungen an die Nehmerländer (in Mio. €) Berlin 2 884 Brandenburg 397 Bremen 444 Mecklenburg-Vorpommern 393 Niedersachsen 256 Nordrhein-Westfalen 358 Rheinland-Pfalz 263 Saarland 89 Sachsen 843 Sachsen-Anhalt 491 Schleswig-Holstein 100 Thüringen 466
Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden Ein Anteil der Gemeinschaftssteuern, ist von den Länder an die Kommunen weiterzuleiten (Art. 106 Abs. 7 GG) Höhe des Anteils länderabhängig (Finanzausgleichsgesetze der Länder) Ermittlung der Schlüsselzuweisung durch Feststellung des fiktiven Finanzbedarfs der Gemeinden Für die Ermittlung des fiktiven Finanzbedarfs ist die Einwohnerzahl relevant 2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.2. beim Finanzausgleich Mittel für die Schlüsselzuweisung werden aus dem Gemeinschafts-steueranteil entnommen Beispiel: Bayern verteilte 2010 insgesamt ca. 2,6 Milliarden Euro als Schlüsselzuweisungen
Einwohnerabhängig können auch berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder(Wahlbeamte) bestimmt werden 2. Bedeutung der amtlichen Einwohnerzahl … 2.3. auf kommunaler Ebene Kommunale Volksvertretung: unterschiedliche Bezeichnungen in den Ländern z.B. Gemeinderat, Gemeindevertretung, Stadtrat Zahl der Mitglieder des Gemeinderates/Stadtrates je nach der Einwohnerzahl der Gemeinde gestaffelt Kommunalparlamente können zwischen 8 und über 90 Mitgliedern aufweisen Gesetzliche Regelung durch die Gemeindeordnungen der Länder (nach Art. 70 des GG) Besoldung der Bürgermeister nach Landesrecht; abhängig von der Einwohnerzahl
3. Fortschreibung der Bevölkerung Methode der laufenden Bevölkerungsfortschreibung Einwohnerzahlen der letzten Volkszählung plus Geburten plus Zuzüge minus Sterbefälle minus Fortzüge Aktuelle amtliche Einwohnerzahl
Unterschiedliche Meldefristen durch die Meldegesetze der Länder 4.1. Registergestützter Zensus 2011 Melderegister - Basis der amtlichen Einwohnerzahl Allgemeine Meldepflicht nach § 11 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) Dezentrale Führung der Melderegister durch Einwohnermeldeämter der Gemeinden ca. 10 320 Registerführende Stellen Zensusrelevante Merkmale, die u.a. aus den Melderegistern gewonnen werden: Geschlecht Alter Familienstand Staatsangehörigkeit Wohnstatus (Hauptwohnung/Nebenwohnsitz)
4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001 Einwohnerzahl der Melderegister 5.12.2001 82 030 576 Einwohnerzahl der Fortschreibung 31.12.2001 82 440 307 „wahre“ Einwohnerzahl
4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001 Karteileichen und Fehlbestände in den Melderegistern Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung¹ Gemeinde- größenklasse Fehlbestände Bereinigte MR-Daten Karteileichen Personen im MR 1000 1000 % 1000 Prozent 1000 Gemeinden mit Einwohnern von … bis unter … unter 10 000 22 947,5 459.5 2,0 303,6 1,3 22 791,6 10 000 – 50 000 26 112,7 643,4 2,5 348,4 1,3 25 817,7 50 000 – 800 000 23 944,5 801,6 3,4 509,3 2,1 23 652,2 800 000 oder mehr 6 980,2 416,3 6,0 207,1 3,0 6771,0 Insgesamt 79 984,9 2 320,8 2,9 1 368,4 1,7 79 032,5 ¹ohne Sonderbereiche
4.2. Ergebnisse des Zensustests 2001 Erkenntnisse aus dem Zensustest Registerfehler resultieren nur zu einem kleinen Teil aus Verwaltungsdefiziten Registerfehler streuen sowohl regional als auch über Bevölkerungsgruppen 90% der Karteileichen „entstanden“ in den letzten 10 Jahren, über 60% in den letzten 5 Jahren Karteileichen und Fehlbestände sind nicht korreliert!
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung Mehrfachfallprüfung Gemeinden < 10 000 Einwohner Primärstatistische Rückfragen Gemeinden ≥ 10 000 Einwohner Haushalts- stichprobe Erhebung in Sonderbereichen
4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Mehrfachfallprüfung Fall 1 Person, die mehr als einmal mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, bedeutet eine Übererfassung im Melderegister Fall 2 Person, die nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, bedeutet eine Untererfassung im Melderegister Methode: Bundesweiter Abgleich des Zensusdatenbestandes der Melderegister Maschinelle Korrektur/Direkte Befragung Umfang der durch die Mehrfachfallprüfung zu klärenden Übererfassungen lt. Zensustest ca. 500 000 Personen
Primärer Zweck: Schätzung der Karteileichen und Fehlbestände in Gemeinden mit 10 000 oder mehr Einwohnern Art der Erhebung: Direktbefragung durch Interviewer Umfang: ca. 9,6 % der Bevölkerung bzw. 7,9 Millionen Personen Umsetzung der je Gemeinde festgestellten (hochgerechneten) Karteileichen und Fehlbestände in den Einzeldaten im Rahmen der Haushaltegenerierung 4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Haushaltsstichprobe Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl: durch statistische Korrektur der Personenzahl im Melderegisterdatenbestand um geschätzte Karteileichen (-) und geschätzte Fehlbestände (+)
Aus der Volkszählung 1987 ist bekannt, dass in Sonderbereichen mit hohen Registerfehlern zu rechnen ist. Umfang: 45 000Anschriften 4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Erhebung in Sonderbereichen Sensible Sonderbereiche z.B. Justizvollzugsanstalten, Krankenhäuser, Behindertenwohnheime, Erziehungsheime Nicht – sensible Sonderbereiche z.B. Studentenwohnheime, Internate, Klöster hohe Fluktuation unterschiedliches Melderecht in den Ländern Art der Erhebung: Vollerhebung Befragung von Bewohnern durch Interviewer in nicht – sensiblen Bereichen Befragung der Einrichtungsleitungen durch Interviewer in sensiblen Bereichen (Onlinemeldung präferiert)
Ziel: Qualitätssicherung in Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern Methode: Aufdeckung von Unstimmigkeiten zwischen den Melderegisterdaten und den Daten der Gebäude- und Wohnungszählung in Einfamilienhäusern 4.3. Maßnahmen zur Qualitätssicherung - Primärstatistische Rückfragen Art der Erhebung: Direktbefragung durch Interviewer Umfang: Schätzung ca. 336 000 Anschriften oder 1 Million Personen
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Weitere Fragen beantworten ich Ihnen gerne! Dr. Michael Fürnrohr Abteilungsleiter Tel.: 089/21 19 382 Mail: michael.fuernrohr@lfstad.bayern.de Mehr Informationen auch im Internet unter: www.statistik.bayern.de/zensus