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Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen

Ihr Logo hier einfügen. Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen . Referent René Hissler Vereinsberater . Organisation DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e. V. Versicherungsrisiken. Fahrzeuge. Besucher. Jugendarbeit. Anlagen. Helfer.

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Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen

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  1. Ihr Logo hier einfügen Themen Gesetze - Satzung - Steuern - Regress Minijob - Rechnungen - Versicherungen ReferentRené HisslerVereinsberater Organisation DRK Kreisverband Kaiserslautern-Land e. V.

  2. Versicherungsrisiken Fahrzeuge Besucher Jugendarbeit Anlagen Helfer Aktivitäten René Hissler, Vereinsberater René Hissler, Vereinsberater

  3. Gesetze .... informieren & handeln • Der Verein ist einem „ Unternehmen “ gleichgestellt. Die Rechte und Pflichten sind sehr vielfältig. Unwissenheit schützt die Verantworlichen, den Verein und sein Vermögen nicht –Versicherungen gegen alle Gefahren gibt es nicht! § 69 Abgabenordnung (AO): Haftung der Vertreter(1) Die gesetzlichen Vertreter natürlicher und juristischer Personen und die Geschäftsführer von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen haben deren steuerliche Pflichten zu erfüllen 2

  4. Satzungsinhalt / Zweck Nur Tätigkeiten , die in der Satzung genannt sind , darf der Verein durchführen Das Finanzamt unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche: • ideelle Tätigkeit - steuerfrei • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb der kein Zweckbetrieb ist - steuerpflichtig • steuerbegünstigter Zweckbetrieb - steuerfrei • Vermögensverwaltung - steuerfrei An die Versicherungen müssen alle Tätigkeiten u. Risiken gemeldet werden - unabhängig der steuerlichen Einstufung. 3

  5. ideeller Bereich - steuerfrei • Mitgliedsbeiträge • Aufnahmegebühren undsatzungsgemäße Umlagen • Spenden / Schenkungen • Zuschüsse von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts 4

  6. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerpflichtig • Verkauf von Speisen und Getränken • Eintrittsgelder bei Veranstaltungen • Vermietung von Geräten an Anlagen an Nichtmitglieder • Werbung auf Trikots, Helmen, Fahrzeugen von Sponsoren • Veranstaltung von Straßenfesten, Flohmärkten 5

  7. wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - steuerfrei • § 65 Abgabenordnung -Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu dient, die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft zu verwirklichen ..(Ausgabe von Speisen) • § 66 - § 68 Abgabenordnung - Wohlfahrtspflege, Krankenhäuser, VHS, Werkstätten f. Behinderte 6

  8. Berufsgenossenschaft für Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten MitarbeiterInnen – ehrenamtliche Helfer/Innen • sind gesetzlich unfallversichert, der Beitrag richtet sich nach dem Bruttolohn und wird vom Verein alleine getragen • Ehrenamtliche, auch 1 Euro-Job, sind kostenfrei versichert • Unabhängig einer Mitgliedschaft ist jede „beauftragte“ Person versichert • Vorstand – gesondert prüfen, bei der BGW, kostenfrei, bei der VBG kostenpflichtig ! 7

  9. Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht für: • Vorstand und Mitglieder für Vereinsaktivitäten • alle Mitarbeiter/innen • Ehrenamtliche HelferInnen mit oder ohne Aufwandsentschädigung • Ein Euro-Jobber Satzungsgem. Tätigkeiten: z.B. • Anmieten von Räumen, • Ausgabe von Speisen • Be- und Entladen von Fahrzeugen 7

  10. Haftung des Vereins

  11. Aufsichtspflichten

  12. Vereinshaftpflichtversicherung Sachschäden  Personenschäden  Mietsachschäden  Bearbeitungsschäden  Restaurationsbetrieb   Garderobe  Vermögensschäden  kurzfristige Veranstaltungen .. was benötigt Ihr Verein?

  13. Vereinsmitglieder Berufsgenossenschaft • sind gesetzlich unfallversichert , wenn ein Arbeitsauftrag vorliegt. • Normale, satzungsgemäße Vereinsarbeit als Mitglied ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert. Über die private Unfallversicherung oder pauschale Unfallversicherung der Länder besteht Versicherungsschutz. Haftpflichtversicherung • alle Mitglieder sind in der Haftpflichtversicherung bei Aktivitäten für den Verein versichert • Vermögensschäden sind spezielle abzusichern 7

  14. Regreßansprüche Personenschäden Arzt, Krankenhaus, Schmerzensgeld, Verdienstausfall Sozialversicherung - Krankenkasse, Berufsgenossenschaft - § 116 SGB X i.V.m. §§ 60 ff SGB I Sachschäden Kleidung, Werkzeug, Geräte, Fahrzeug, Gebäude Vermögensschäden Spendengelder falsch eingesetzt, Zahlungstermine verpaßt, Auto zu geparkt, Handeln ohne Auftrag, 8

  15. Leistungen der Haftpflichtversicherung • Prüfen, ob Ersatzpflicht besteht • Bezahlen berechtigter Ansprüche • Arztkosten, Schmerzensgeld • Kleidung, Werkzeug • Verdienstausfall • Regressforderungen d.Sozialversicherung • Ablehnen der unberechtigten Forderungen - Rechtsschutzfunktion. TIP jährlich den Vertrag prüfen 8

  16. VermögensschadenHaftpflichtversicherung Vermögensschäden sind reine Schäden aus geldwerten Verlusten • Anträge zu spät gestellt - Steuern, Gebühren • Spenden falsch abgerechnet - Gemeinnützigkeit • Ausschank Bestimmungen missachtet - Konventionalstrafe TIPP Geld für Fehler 8

  17. Zusammenfassung Absicherungen Berufsgenossenschaft Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen Inhalts-/ Warenversicherungen Kraftfahrtversicherungen Rechtsschutzversicherungen Dienstreise-Rahmenvertrag Personal - Anmeldungen: www.minijob-zentrale.de 9

  18. Haftpflichtversicherung ankreuzen welche Vers. benötigt wird PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio € Personen- 1 Mio € Sach- 50.000 € Vermögens-schäden 1 Abhandenkommen fremder Gebäudeschlüssel - X 2 Aktionswochen X X 3 Aufbau-, Betrieb-, Abbau von Verkaufsständen - X 4 Aufsichten X X 5 Ausgabe von Speisen - X 6 Ausstellungen - X 7 Austausch der Schließanlage - X 8 Bearbeitungsschäden - X 9 Beleuchtung X X 10 Bereitstellung von sanitären Anlagen (WC-Wagen) X X 11 Beschädigung fremder Landfahrzeugen - X Versicherungsbedarf 10

  19. Haftpflichtversicherung ankreuzen welche Vers. benötigt wird PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio€ Personen- 1 Mio€ Sach-, 50.000 € Vermögens-schäden 12 Besichtigungen und Informationsfahrten X X 13 Bestuhlung X X 14 Bürobetrieb x X 15 fachliche Druckerzeugnisse - X 16 Gasflaschen und Gastanks ? X 17 gesellige Veranstaltungen X X 18 geliehene und gepachtete bewegliche Sachen 1.534 € 3.000 € 19 Helfereinsatz X X 20 Hinweisschilder, Wegweiser, Werbetafeln X X 21 Kinderbelustigungen X X Versicherungsbedarf 11

  20. Haftpflichtversicherung ankreuzen welche Vers. benötigt wird PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio€ Personen- 1 Mio€ Sach-, 50.000 € Vermögens-schäden 22 Mietsachschäden (Gebäude, Einrichtung) 5.113 € X 23 Naturpflege X X 24 Ortsvereine X X 25 Parkplatz X X 26 Sanitäre Anlagen X X 27 Schäden am Ladegut - X 28 Schäden an Erdleitungen - X 29 Schulungsmaßnahmen X X 30 Unterweisungen von Schulklassen X X Versicherungsbedarf 12

  21. Haftpflichtversicherung ankreuzen welche Vers. benötigt wird PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio€ Personen 1 Mio€ Sach 50.000 € Vermögens-schäden 31 Veranstaltungsgebäude X X 32 Veranstaltungsplatz X X 33 vereinsfremde Personen X X 34 Vereinsgaststätte - X 35 Vereinsheime - X 36 Verkehrssicherung X X 37 Verleih von Geräten - X 38 Vermarktung eigener Produkte - X 39 Vermietung - Garten/Geräte - X Versicherungsbedarf 13

  22. Haftpflichtversicherung Bitte ankreuzen welche Vers. benötigt wird PAX Köln 512.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden 2 Mio € Personen 1 Mio € Sach- 50.000 € Vermögens-schäden 40 Verpachtung - Gründstücke - X 41 Vertrieb - Zeitungen, Bücher X X 42 Verwendung von Spiel- und Vergnügungsgeräten - X 43 Vorträge X X 44 Wanderhütten X X 45 Wanderungen X X 46 Wirtschaftsbetrieb - X 47 Wirtschaftszelte bis zu je 100 qm ? X 48 Zeitungsverleger - X Versicherungsbedarf 14

  23. Unfallversicherung  PAX Köln 49 Todesfall 7.670 € 10.000 € 50 Invalidität 38.347 € 100.000 € 51 Vollinvalidität - Progressionsstaffel bis 350% - 350.000 € 52 Übergangsleistungen (6Monate krank d.Unfall) - 5.000 € 53 Heilkosten / Kosmetische Operationen 1.023 € 5.000 € 54 Bergungskosten 1.023 € 5.000 € 55 Zahnbeihilfe 256 € - 56 Brille 78 € - 57 Reparatur, Reinigung, Wiederbeschaffung von Kleidungsstücken 128 € - 58 Nachhilfestunden bei Schülern 128 € - Versicherungsbedarf Voraussetzung für einen Unfall: plötzlich, von Außen, unfreiwillig, Gesundheitsschädigung 15

  24. Dienstreise-Rahmenversicherung  PAX Kölnje Vereinsmitglied Nach km 59 Rabattverlust-Haftpflicht max. 256 € - 60 Fahrzeug-Vollversicherung SB 153 € SB 300 € Rechtsschutzversicherung je Schaden 52.000 € je Schaden 250.000 € 61 Arbeits-Rechtschutz - X 62 Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - X 63 Ordnungswidrigkeiten X 64 Schadenersatz-Rechtschutz in Verkehrssachen X X 65 Sozialgerichts-Rechtsschutz - X 66 Steuer-Rechtschutz  -  X 67 Straf- oder Ordnungswidrigkeiten (Verkehr) X X 68 Straf-/Standes-Rechtschutz - X 69 Vertrags- und Sachenrecht für Fahrzeuge - X 70 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - X Versicherungsbedarf 16

  25. Kraftfahrtversicherung Kraftfahr-Haftpflichtversicherung wie erfolgt die Ersteinstufung SF 1 oder SF 2 Eigenanteil Fahrzeug Teilkasko SB 150, 300, 500,1.000 €? Fahrzeug Vollkasko Mehrwert durch Sonderausstattung (Kühlung) Nutzungsart – Abstellplatz - Fahrerkreis Öffentlicher Dienst-Nachlass – Verein Insassenunfallversicherung Fahrer-Rechtsschutz Werkverkehrversicherung für Waren/Ladung Versicherungsbedarf 16

  26. Personalkosten Eine zeitliche Befristung der wöchentlichen Arbeitszeit besteht nicht ! Arbeitsentgelt bis 400 € im Monat • generelle Steuerpflicht - 2 % - pauschal * • Krankenversicherung - 13 % - pauschal * • Rentenversicherung - 15 % - pauschal * Aufstockung durch Arbeitnehmer möglich • Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) - 0,1 % Umlage U1 - immer!! * nicht bei kurzfristigen Einsätzen – bis 50 Tage im Kalenderjahr Es dürfen keine €uros an Personalkosten ohne ordnungsgemäße Anmeldung bei der Minijobzentrale gezahlt werden ! (§8 SGB IV).Muster: An- und Abmeldung für kurzfristigen Personaleinsatz:immer Personalfragebogen mit Sozialversicherungsnummer ausfüllen lassen!Personengruppe110, Grund40, Beitragsgruppe0000 18

  27. Sozialversicherung Übungsleiter Übungsleiterfreibetrag 2.100 €175 € im MonatSteuer- und Sozialversicherungsfrei§ 3 Nr. 26 EStG fürehrenamtlich Tätige in der Jugendhilfe, Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen (künstlerischer) Tätigkeiten, Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst einer juristischen Person oder gemeinnütziger, mildtätiger, kirchlicher Körperschaft.Höhere Abrechnung über 400 Euro - Job – Minijob - möglich oder Honorarrechnung als Selbständiger - keine Sozialversicherung Rechtsgrundlage: Werkvertrag 18

  28. Steuer- und Sozialversicherung • Personalfragebogen mit der persönlichen Sozialversicherungsnummer und Steuernummer ausfüllen und aufbewahren (10 Jahre) • Schriftliche Erklärung der Person über weitere Beschäftigungen • Schriftliche Erklärung über weitere Übungsleitertätigkeiten • Schriftliche Verträge mit der Unterscheidung:-ehrenamtlicher Einsatz • -Arbeitnehmer • -Werkvertrag - Honorarvereinbarung Ohne Vertrag: sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer 18

  29. Mindestanforderungen § 33 UStDV Rechnung vollständige Anschrift des Leistenden Absender 1 Datum Ausstellungsdatum Empfänger 3 2 # 123/4567 fortlaufende/einmalige Rechnungsnummer 4 Bezeichnung der Dienstleistung 5 Für die Vorbereitung und Durchführung der xx Lieferungen / Einsätzexx Fahrkosten im Monat XX berechne ich xx € Zeitpunkt 9 Netto € 6 Brutto € Summen in Netto und Brutto 7 *Mehrwertsteuer nicht ausweisen,bei Kleinunternehmer bis 17.500€ UmsatzAufgrund § 19 UStG wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. 8 Steuer Nr. und / oder Umsatzsteuer-Identifikationsnr 18

  30. Unfallversicherung Nur für die Vereinstätigkeiten • Krankenhaustagegeld /Genesungsgeld • Tagegeld • Übergangsleistungen • Invaliditätsleistungen Rente oder Kapital • Todesfallsumme • Heilkosten / Bergungskosten / kosmetische Operationen. nicht erforderlich Über das Land besteht für EhrenamtlerUnfallversicherungsschutz bis zu 175.000 Euro Invaliditätsentschädigung 19

  31. Berufsgenossenschaft Versicherter Personenkreis - SGB VII § 2 Versichert sind Kraft Gesetz Personen, die für „Andere“ aktiv sind, unabhängig einer Entlohnung § 2 Abs 1 (1.-17.) Leistungen SGB VII § 26 u.a.: • Arzt-, Behandlungs-,Rehabilitationskosten • Verletztengeld • Invalidenrente • Wohnumfeldanpassung • Arbeitsplatzmaßnahmen 19

  32. Berufsgenossenschaft • Tritt nicht ein bei Unfällen in der normalen Vereinsarbeit • Grundlage für den Versicherungsschutz: Arbeitsauftrag • Der Vorstand ist am Vereinssitz gesetzlich versichert! • Kraft Satzung bei der BGW für alle Aktivitäten, Kraft Gesetz für Beauftragte • Freiwilligen Antrag, z.B. Honorarkräfte 19

  33. Berufsgenossenschaft VerwaltungsBG alle im „Auftrag“ tätigen sind gesetzlich versichert Der Vorstand ist nur am Vereinssitz gesetzlich versichert!Freiwillige erweiterte Versicherung möglich – 2,73 € im Jahr/Person Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege alle hauptberuflich und ehrenamtlich Tätigkeiten sind Kraft Satzung versichert - dieses gilt für auch Vorstände und Vereins- Mitgliederohne Beitragszahlung 19

  34. Zuständigkeiten 19

  35. Vereinsversicherungen Themen • Rechtsschutzversicherung • Dienstreise - Versicherungen • Sachversicherungen Versicherungsbeiträgesind kalkulierbar !Schäden in ihrer Höhe nicht 19

  36. Rechtsschutz – Kostenersatz bei Rechtsstreitigkeiten • Schadensersatz-RS • Vertragsrechts- u. Sachen RS • Verkehrsrecht • Spezial-Straf- RS • Verwaltungs-RS • Arbeits-RS • Sozialgerichts-RS • Ordnungswidrigkeiten-RS. 19

  37. Sachversicherungen Versicherte Sachen • Maschinen / Werkzeuge • Geräte  • PC, Telex, Telefax • sonstige Ausstattungen • Gebrauchsgegenstände • Eigene Waren / Einrichtungen • Vereinshaus / Kühleinrichtung • Musikinstrumente • nur auf besonderen Antrag „fremdes Eigentum“ . Versicherte Gefahren • Feuer • Einbruchdiebstahl • Vandalismus • Leitungswasser • Sturm • Hagel • Allgefahrendeckung • Ausstellungsrisiko • Transportrisiko. 19

  38. DienstreiseRahmenversicherungen Private Fahrzeuge des Vorstandes und der Vereinsmitglieder Versicherungsschutz • Haftpflichtversicherung • Teilkasko • Vollkasko • Rabattretter • Reisegepäck. Abrechnung nach gefahrenen Kilometer Angabe der Kennzeichen Wert des Gepäck / der Ausrüstung. 19

  39. Satzung und Rechtsform:Eingetragener Verein (e.V.) ! Themen • Juristische Person - eigene Haftung • Keine persönliche Haftung der Mitglieder • Aufgaben und Zweck - wichtigste Aussage • Satzungstexte mit Haftungsbegrenzungen • Schiedsordnung • Aufwandsentschädigungenverbindlich festlegen (Haufe-Index 350326) BGB §§ 21 - 79VereinsordnungBeitragsordnungWahlordnungGeschäftsordnung 19

  40. Ansprechpartner Berufsgenossenschaft: http://www.bgw-online.de: 0 40 20 20 7 0, : 0 40 20 20 7 24 95 – service@bgw-online.de Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE)www.b-b-e.de: 030 6 29 80 - 110 www.wir-tun-was.de/ Rheinland-Pfalz: 0 61 31 16 57 20 ·: 0 61 31 16 40 80 , erich.menger@stk.rlp.de Bürgertelefon des BMG: 0180 5 99 66 05 ECCLESIA Versicherungsdienst: 0 52 31 6 03 61 12 Bundesverband deutscher vereine & verbände – www.bdvv.de www.vereinsinformationen.de Arbeitsunterlagen 19

  41. Lebensmittelhygiene Ungeschützter Kuchenbereich Alle Gesetze im Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html 19

  42. ... informieren & handeln Weitere Informationen stellen wir Ihnen gerne- kostenfrei - zur Verfügung! René Hissler – VereinsberaterLandesarbeitsgemeinschaft Pro Ehrenamtbundesarbeitsgemeinschaft deutscher vereine & verbändeZur Ziegelhütte 16, 66679 Losheim am SeeTel: 0 68 72 9 00 80 rene@hissler.dewww.vereinsinformationen.de Ihrer ehrenamtlichen Arbeit wünsche ich ein sicheres und gutes Gelingen vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 20

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