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Klimaschutz-Lehrgang, Klimabündnis Modul 1: Grundlagen Linz, 5. November 2009. Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll Mag. Christopher Lamport, BMLFUW. Inhalt. Rahmenübereinkommen (UN-FCCC) Kyoto-Protokoll Post-2012 Prozess Klima- und Energiepaket der EU Umsetzung in Österreich.
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Klimaschutz-Lehrgang, Klimabündnis Modul 1: GrundlagenLinz, 5. November 2009 Internationale Klimapolitik, Kyoto-Protokoll Mag. Christopher Lamport, BMLFUW
Inhalt • Rahmenübereinkommen (UN-FCCC) • Kyoto-Protokoll • Post-2012 Prozess • Klima- und Energiepaket der EU • Umsetzung in Österreich
Das Klimarahmenübereinkommen • 1992 am Erdgipfel in Rio angenommen • 1994 in Kraft getreten • Langfristiges Ziel der Konvention: Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau, bei dem eine gefährliche Störung des Klimasystems vermieden wird. • Kurzfristiges Ziel: Stabilisierung der Treibhausgasemissionen der Industrieländer auf dem Niveau von 1990 bis zum Jahr 2000
Das Kyoto-Protokoll (1997) • Reduktions-/Limitierungsziele für die Emissionen von 6 Treibhaus-gasen in der Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 für alle Industrieländer • Gase: Kohlendioxid, Methan, Lachgas, HFKW, PFKW, SF6 • Industrieländer verpflichten sich zu Maßnahmen zur THG-Reduktion • Keine Limitierungsverpflichtungen für Entwicklungsländer • Inkrafttreten: Ratifikation durch 55 Parteien der Klimarahmen-konvention, die 55% der Emissionen der Industrieländer des Jahres 1990 abdecken • Ausstieg der USA: ca. 25% der globalen bzw. 36% der Industriestaaten-Emissionen! • Ratifikation durch Russland (17% der Industriestaatenemissionen) entscheidend, erfolgte im November 2004 - In Kraft getreten am 16. Februar 2005
Kyoto Mechanismen • Internationaler Emissionshandel (IET): zwischen Staaten; Handel ab Festschreibung der „zugeteilten Menge“ (2007); Währung „Assigned Amount Units“ (AAU) • EU-internes Emissionshandelssystem für Anlagen (EU ETS) – ab 2008 verknüpft mit IET, 1 EU Allowance = 1 AAU • Joint Implementation: Projekte zwischen Industrieländern mit anrechenbaren Emissionsreduktionen 2008-2012, Währung „Emission Reduction Units“ (ERU) • Clean Development Mechanism: Projekte zwischen Industrie- und Entwicklungsländern, Reduktionen ab 2000 anrechenbar, Währung „Certified Emission Reductions“ (CER)
EU-Lastenaufteilung 2008-2012 • EU und alle EU15-MS haben Reduktionsziel von –8% • Gemäß Artikel 4 Kyoto-Protokoll können Mitglieder einer „regionalen Wirtschaftsintegrations-Organisation“ (EU) ihr Kyoto-Ziel völkerrechtlich verbindlich untereinander neu aufteilen • EU hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: EU-interne Lastenaufteilung (15 alte MS) • Wenn die gesamte Organisation ihr Ziel nicht erreicht „Haftung“ der EU und jener MS, die das „Scheitern“ verschuldet haben
Einhaltungsregime • „Compliance Committee“ zuständig für Überprüfung der Einhaltung des Protokolls und Verhängung von Sanktionen • Bei Nichterfüllung der Reduktions- oder Limitierungsverpflichtung: • zuviel emittierte Tonnen x 1,3 werden auf Verpflichtung in nächster Periode aufgeschlagen • Ausschluss von Kyoto-Mechanismen • Compliance Action Plan • Darüber hinaus: • Gemeinschaftsrechtliche Verbindlichkeit • hohe politische Verbindlichkeit
„Post 2012“ internationaler Verhandlungsprozess • Ad hoc Working Group Kyoto-Protokoll • Ad hoc Working Group Long Term Co-operative Action (Konventionsprozess mit Focus Entwicklungsländer, Industriestaaten außerhalb des Kyoto-Protokolls) • Review des Kyoto Protokolls gemäß Artikel 9 KP Abschluss der Verhandlungen bis zur COP15 in Kopenhagen im Dezember 2009 angestrebt!
EU Position für Kopenhagen • Übergeordnetes Ziel: Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° über vorindustriellem Niveau. • In den internationalen Verhandlungen sollte ein Reduktionsziel von -30% bis 2020 für entwickelte Länder festgelegt werden (vs. 1990) – bis 2050 müsste auf minus 80-95% gegangen werden!! • EU ist zu -30% bereit, wenn es vergleichbare Anstrengungen aller entwickelten Länder und Beiträge der wirtschaftlich weiter entwickelten Entwicklungsländer gibt • Feste unabhängige Verpflichtung, mindestens -20% Reduktion bis 2020 in der EU 27 zu erreichen (Energie- und Klimapaket)
Klima- und Energiepaket der EU • Zumindest -20% Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 • Zielaufteilung zwischen MS in nicht-Handels-Sektoren („Effort Sharing“) • Emissionshandel: revidierte Richtlinie für Perioden ab 2013 (zusätzliche Sektoren - u.a. chem. Industrie, Flugverkehr, harmonisierte Zuteilungsregeln, EU-weite Emissionsobergrenze) • Richtlinie Erneuerbare Energien (20% bis 2020) • Richtlinie Carbon Capture & Storage • Paket wurde im Dezember 2008 zwischen Rat und Europ. Parlament ausverhandelt. Umsetzung in den MS in Vorbereitung.
Luftverkehr und Klimawandel • Gegenwärtiger Beitrag des Luftverkehrs zu den CO2-Emissionen beträgt global etwa 2%, in der EU etwa 3%; der Zuwachs ist jedoch deutlich rascher als in anderen Sektoren. • Emissionen aus internationalem Flugverkehr unterliegen dzt. nicht dem Verpflichtungsregime des Kyoto-Protokolls • Neue EU-Richtlinie 2008/101/EG sieht die Einbeziehung des Flugverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem ab 2012 vor • EU tritt weiters für die Berücksichtigung des Flugverkehrs in ein internationales Klima-Regime ab 2013 ein (globale Zielsetzung für den gesamten Sektor)
Maßnahmen gem. Klimastrategie (2007) zur Erreichung des Kyoto-Ziels 2008-2012 • Steigerung der Gesamtenergieeffizienz im Gebäudebestand durch Verdreifachung der thermischen Sanierungsrate (2008-2012) • Forcierung des Niedrigenergie- und Passivhausstandards im Neubau • Steigerung des Anteils alternativer Kraftstoffe auf 10% bis 2010 • Mineralölsteuer-Anhebung 07/2007 – Beitrag zur Reduktion des Tanktourismus; • Weitere steuerliche Lenkungsmaßnahmen im Verkehr (insb. CO2- Differenzierung der NOVA) • Klima- und Energiefonds mit Dotierung von 500 Mio Euro 2007-2010 • Österreichisches JI/CDM-Programm: Ankaufs von Emissionsreduktions-einheiten aus Projekten im Ausland (9 Mio t CO2 p.a.). • Zuteilungsplan für den Emissionshandel 2008-2012: Reduktion der Emissionen von Energieerzeugung und Industrie um rd. 10% im Vergleich zu 2005/2006
Das Klimaziel Österreichs gemäß EU-Klima- und Energiepaket 2020 • Entscheidung des Europ. Parlaments und des Rates über die Aufteilung der Anstrengungen zwischen den Mitgliedstaaten zur Reduktion der Treibhausgasemissionen („Effort Sharing Decision“) • Reduktion bis 2020 in Sektoren außerhalb des Emissionshandels im EU-Durchschnitt: -10% gegenüber 2005 • Anteil Österreichs: -16% gegenüber 2005 • Richtlinie des Europ. Parlaments und des Rates über den EU-Emissionshandel ab 2013 • EU-weites Emissions-cap von -21% bis 2020 gegenüber 2005 • Keine Aufteilung der Verpflichtung zwischen Mitgliedstaaten! • In beiden Sektoren (ETS u. non-ETS) lineare Zielpfade 2013-2020
Emissionen außerhalb des Emissionshandels: Zielpfad 2013-2020