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Die Gymnasiale Oberstufe am CBG. Nach der GOSTV 2009 in der novellierten Fassung von 2018. Die Gymnasiale Oberstufe am CBG im Überblick. Allgemeines Sinn und Ziel der gymnasialen Ausbildung Gesetzliche Grundlagen und Hinweis zu Alternativen Das Kurssystem und die Belegverpflichtungen
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Die Gymnasiale Oberstufe am CBG Nach der GOSTV 2009 in der novellierten Fassung von 2018
Die Gymnasiale Oberstufe am CBG im Überblick • Allgemeines Sinn und Ziel der gymnasialen Ausbildung Gesetzliche Grundlagen und Hinweis zu Alternativen • Das Kurssystem und die Belegverpflichtungen • Gesamtqualifikation und Abitur • Klausuren
Sinn und Ziel der gymnasialen (Aus-)Bildung • Das Gymnasium als typisch deutsche Schulform • Aussage von Bildungsministerin Wanka (Wilhelm von Humboldt: Bildung als Charakterbildung) • Am CBG: Leistungsorientierung und Blick auf den Menschen (Charakter und Werte)
Gesetzliche Grundlagen • Das Brandenburger Schulgesetz (BrbgSchulG) 2. Die Gymnasiale Oberstufenverordnung (GOSTV 2009, novelliert 2018) 3. Die VV zur GOSTV 2009 4. Die VV Leistungsbewertung
Obligatorischer Hinweis: Im Land Brandenburg kann die Allgemeine Hochschulreife auch in einem dreijährigen Bildungsgang erworben werden an - Oberstufenzentren (OSZ: Palmnicken, Strausberg) - Gesamtschulen (GS Eisenhüttenstadt)
Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAFöG) Das BbgAFöG soll SuS aus Familien mit geringem Einkommen helfen, die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Informationen bei uns. Prüfungen im Einzelfall durch das Amt für Ausbildungsförderung. Förderhöhe: 100 Euro / Monat Alternative: BAföG
2. Das Kurssystem • Die GOST umfasst nur die Jgstn. 11 und 12 (Qualifikationsphase) 2. Jede Halbjahrsnote ist Teil der Abiturnote 3. Kurssystem anstelle von Klassensystem Im Rahmen fester Vorgaben wählt jeder SuS individuell Kurse. 4. Soziale Einheiten: Jahrgang und Tutorium
Die Aufgabenfelder und die Belegverpflichtungen AF I: Sprachlich, literarisch, künstlerisch Deutsch FSn: Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Latein, Künstl. Fächer: Kunst, Musik, Darstellendes Spiel BV: Deutsch, 2 Fremdsprachen, 1 musisches Fach Ausnahme bei Fremdsprachen: 1 FS mind. 6 J., 2. FS mind. 4 J. aufsteigend gelernt AF II: Gesellschaftswissenschaftlich Geschichte, Politische Bildung, Geografie, Philosophie BV: Geschichte und 1 weiteres GW-Fach AF III: Mathematisch-naturwissenschaftlich Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik BV: Mathematik, zwei weitere NWn inkl. IF Außerhalb der Aufgabenfelder: Sport Seminarfach (wissenschaftspropädeutisch zur Studienvorbereitung oder berufsorientiert) Jeder Schüler: 2 Leistungskurse (5-stündig) und 8 oder 9 Grundkurse (3-stündig) Ausnahmen: Latein und Mathematik (jew. 4-stündig) Kurswahl nicht mehr abänderbar(Ausnahme: 3 Wochen nach Beginn der Oberstufe) In der Qualifikationsphase nur Fächer, die in Jgst. 10 belegt wurden. Empfehlenswert ist es, ein 9 Grundkurse zu wählen (für die Gesamtqualifikation).
Schwerpunkte 1. Schwerpunkt Fremdsprachen 2 FSn, mindestens 1 FS ist LK (nur 1 NaWi nötig) 2. Schwerpunkt Naturwissenschaften Mathematik und 2 NaWi, eines dieser Fächer als LK (wenn 2 FSn, aus AF 2 nur Geschichte nötig)
Schwerpunkte 3. Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaften 2 GeWiinklus. Geschichte, 1 davon als LK Wenn nur 1 FS, zusätzlich Politische Bildung (nur 1 NaWi nötig) 4. Ohne Schwerpunkt a) LK 2 ist Kunst oder Musik b) LKe Deutsch und Mathematik c) Ein LK ist fortgeführte Fremdsprache, keine 2. Fremdsprache Wenn 2 FSn gelernt werden, kann im AF 2 oder im AF 3 ein Fach weniger belegt werden, also im AF 2 nur GE und im AF 3 zwei NaWi oder im AF 2 GE + GeWi und im AF 3 nur 1 NaWi Wenn nur 1 FS gelernt wird, muss im AF 2 Ge und eine weitere GeWi und im AF 3 zwei NaWi belegt werden
Belegverpflichtungen - 2 Leistungskurse (5-stündig) LK 1 muss sein: Deutsch, Mathematik oder Fremdsprache LK 2 frei wählbar • Mindestens 8, höchstens 9 Grundkurse (3- od. 4-stündig) • Summe: 34 – 39 Wochenstunden (7-8 Stunden pro Tag)
Kursangebot am CBG GOSTV: Das Kursangebot einer Schule muss so organisiert sein, dass eine individuelle Schwerpunktsetzung möglich ist. Die Entscheidung über das Kursangebot trifft der Schulleiter im Rahmen der Beschlüsse der Lehrerkonferenz. Praxis: I.d.R. mindestens 15 SuS
Abitur 3 schriftliche Prüfungen (Beide Leistungskurse und ein Grundkurs) 1 mündliche Prüfung (Grundkurs) Dabei gilt: - Alle 3 Aufgabenfelder müssen abgedeckt sein - Zwei der drei Fächer DE, MA, FS müssen enthalten sein - Alle Fächer müssen durchgängig seit der Jgst. 10 belegt worden sein Zusätzlich möglich: 5. Prüfungskomponente (Besondere Lernleistung)
Prüfungen in der GOST • Klausuren 11. Jgst. Insgesamt 7 Klausuren im Halbjahr 1 Klausur in jedem LK (also 2 Klausuren) 1 Klausur in 5 Grundkursen Dabei muss enthalten sein: DE, MA, FS, NW, GW 12. Jgst. Je 1 Klausur in jedem gewählten Abiturfach Summe: 4 Klausuren im Halbjahr 2. Anderer Leistungsnachweis in einem weiteren Fach möglich (Facharbeit, Präsentation, Projekt, Umfrage, Computerprogramm, Film drehen, Zeitungsartikel schreiben…) 3. Mündliche Leistungsfeststellung in der Fremdsprache auf EN (Gruppenprüfung in 12/1)
Gesamtqualifikation A: Ergebnisse der Qualifikationsphase (2/3) In den 4 Halbjahren: 40 (44) Kurse belegt 38 Kurse müssen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden (dabei die LKe in doppelter Wertung) * 40/46 B: Ergebnisse der Abiturprüfungen (1/3) Abiturprüfungsergebnisse aller 4 Prüfungsfächer * 5 Mindestanforderung für die Zulassung zum Abitur • 200 Punkte • In höchstens 4 LKn weniger als 5 Punkte • In höchstens 4 einzubringenden GKn weniger als 5 Punkte • Kein einzubringender Kurs mit 0 Punkten
Viel Theorie, die Praxis ist schöner. Non scholaesedvitaediscimus.