E N D
1. Der Elternabend Problem:
War für eine Sitzung gedacht, ist aber durch
Umorganisation jetzt gewissermaßen halbiert,
Also diese Sitzung ist doppelt besetzt… Problem:
War für eine Sitzung gedacht, ist aber durch
Umorganisation jetzt gewissermaßen halbiert,
Also diese Sitzung ist doppelt besetzt…
3. Reinhard Mey: „Der Elternabend“
4. TOP 1 – Rechtliche Rahmenbedingungen
5. Wer eine Pflicht hat, hat auch ein Recht… Recht auf Unterricht = in Deutschland Schulpflicht…
…demgegenüber steht das Recht auf Mitwirkung innerhalb der Organisation Schule (vgl. § 88ff. Niedersächsisches Schulgesetz)…
6. Falldiskussion: Status der Elternversammlung – Die Eltern der Klasse 7b beschließen auf dem Elternabend… … alle Kinder dürfen Handys mitnehmen…
… Trinken im Unterricht erlaubt…
… Wassertemperatur im Schwimmbad ist zu erhöhen…
… Geht das überhaupt?
7. …Elternvertretung in der Schule… Elternvertretung = Mitwirkung der Erziehungsberechtigten durch…
8. Ja… könnt ihr euch vorstellen, was damit jeweils gemeint ist… ?
Im Westen nichts Neues
Mit jeder neuen Studie / Publikation wird ein neuer Name gefunden…Ja… könnt ihr euch vorstellen, was damit jeweils gemeint ist… ?
Im Westen nichts Neues
Mit jeder neuen Studie / Publikation wird ein neuer Name gefunden…
9. …Rolle des (Klassen)-lehrers… … er beruft die erste Elternversammlung ein…
…ist ansonsten „Gast“ auf der Elternversammlung, die auch ohne ihn stattfinden kann…
… kann auf Wunsch die Moderation übernehmen…
…manchmal allerdings… Lernsoftware:
Bildungssoftware hingegen fassen wir etwas allgemeiner, da wir darunter alle Arten von Software verstehen, die sich Bildungszwecke verwenden lässt. Egal, ob sie nun speziell für (Aus)Bildungszwecke programmiert worden ist oder quasi bloß zur Veranschaulichung eines Sachverhalts“ (1994) –
Bildungssoftware: Das Programm ist quasi nur ein Baustein einer komplexen Lernumgebung (z.B. Sprachlabor, Lehrer, Videos, Bücher) Unter die Kategorie Bildungssoftware sind auch ganz allgemeine Werkzeuge wie ein Tabellenkalkulationsprogramm zu rechnen“ Lernsoftware:
Bildungssoftware hingegen fassen wir etwas allgemeiner, da wir darunter alle Arten von Software verstehen, die sich Bildungszwecke verwenden lässt. Egal, ob sie nun speziell für (Aus)Bildungszwecke programmiert worden ist oder quasi bloß zur Veranschaulichung eines Sachverhalts“ (1994) –
Bildungssoftware: Das Programm ist quasi nur ein Baustein einer komplexen Lernumgebung (z.B. Sprachlabor, Lehrer, Videos, Bücher) Unter die Kategorie Bildungssoftware sind auch ganz allgemeine Werkzeuge wie ein Tabellenkalkulationsprogramm zu rechnen“
10. Grundsätze und Ziele der Elternversammlung (Elternabend)… Baumgartner, einer der Forschgrößen in dem WissenschaftszweigBaumgartner, einer der Forschgrößen in dem Wissenschaftszweig
11. Erörterung von Inhalt Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften: … gilt insbesondere für diejenigen Fächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise berührt wird…
z.B.
… z.B. Sexualerziehung
… außerschulische Lernorte
… Klassenfahrten
12. Elternabend als eine Schnittstelle…
13. Fazit – Elternabend kann eine lohnende Veranstaltung sein… Elternabend ist ein ´Reputationsmacher´, für Eltern und Lehrer: „Wer einen gelungenen, aktiven, atmosphärisch positiven, methodisch, abwechslungsreichen Elternabend gestalten kann, dem traut man das auch in Bezug auf den Umgang mit Kindern und natürlich auch den Unterricht zu“
Beide Seite sollten den Anlass als Chance und nicht als Pflichtübung betrachten, nur so „bringt“ er dem Nachwuchs auch etwas.
begrenz gültig, gedacht sei an Überlistungs- und Ersatzstrategien)
begrenz gültig, gedacht sei an Überlistungs- und Ersatzstrategien)