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Pressekonferenz am 27.01.2006 zur Nachmeldung von Vorland- und Wasserflächen der Elbe bei Brunsbüttel / St. Margarethen als FFH-Gebiet. Gliederung. I. Ausgangslage II. Nachmeldeverfahren III. Auswirkungen auf den Industriestandort Brunsbüttel IV. Kritikpunkte an der Nachmeldung
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Pressekonferenz am 27.01.2006 zur Nachmeldung von Vorland- und Wasserflächen der Elbe bei Brunsbüttel / St. Margarethen als FFH-Gebiet
Gliederung • I. Ausgangslage • II. Nachmeldeverfahren • III. Auswirkungen auf den Industriestandort Brunsbüttel • IV. Kritikpunkte an der Nachmeldung • V. Beschluss des Kreistages
I. Ausgangslage • Verpflichtung des Landes zur Ausweisung von Schutzgebieten im Rahmen des Netzes NATURA 2000 (Vogelschutz-Richtlinie und FFH-Richtlinie) • Bisherige Meldeverfahren für FFH-Gebiete: - 1. Tranche (1996) mit 7 Gebieten in Dithmarschen - 2. Tranche (1999) mit 6 Gebieten in Dithmarschen - 3. Tranche (2003) mit 11 Gebieten in Dithmarschen - Tranche 3a (2004) mit 2 Gebieten in Dithmarschen • 1999 wurde das Vorland von St. Margarethen als Vogelschutz-gebiet gemeldet. • 2003 wurden Teile des SH Elbeästuars der EU als FFH-Gebiet gemeldet (Gebiet Nr. 2323-391). Es umfasst - abgesehen von einem Teilstück zwischen Brunsbüttel und St. Margarethen - den Bereich der Unterelbe bis Wedel.
I. AusgangslageÜbersichtskarte gemeldete Vogelschutz- und FFH-Gebiete im Raum Brunsbüttel
I. Ausgangslage •Schriftliche Mitteilung des Landes vom 29.11.1999, dass eine Meldung des Vogelschutzgebiets vor St. Margarethen als FFH-Gebiet nicht erfolgen wird •Vertrag zwischen den im Industriegebiet Brunsbüttel ansässigen Unternehmen und dem Land vom 29.11.1999 • Einvernehmen, dass das Deichvorland St. Margarethen als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden muss sowie • Feststellung, dass a)das Vogelschutzgebiet bei Einhaltung der allgemein geltenden Vorgaben des Immissions- und Wasserrechts nicht erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden würde und b) sich bei Einhaltung dieser Vorgaben weder in materieller Hinsicht noch hinsichtlich der Verfahrensgestaltung zusätzliche Anforderungen ergeben.
II. Nachmeldeverfahren Absicht der Landesregierung zur Nachmeldung des Gebiets Nr. 2119-391 „Elbe bei Brunsbüttel / St. Margarethen“
II. Nachmeldeverfahren - geplanter Verfahrensgang 08.11.2005 Kabinettsbeschluss - Absicht zur Nachmeldung wurde bekundet - Durchführung des Informations- und Beteiligungsverfahrens durch das MLUR 16.11.2005 Eingang des Erlasses vom 09.11.2005 zur Information über das Beteiligungsverfahren 21.11.2005 Veröffentlichung der Beteiligungsunterlagen im Amtsblatt und im Internet 02.01.2006 Ablauf der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen gegenüber dem MLUR Januar 2006 Auswertung der Stellungnahmen durch das MLUR 31.01.2006 Entscheidung des Kabinetts Februar 2006 Rückmeldung an die Einwender
II. Nachmeldeverfahren - Aktivitäten des Kreises 16.11.2005 Eingang des Erlasses vom 09.11.2005 zur Information über das Beteiligungsverfahren 06.12.2005Beschlussfassung imAgrar- und Umweltausschuss 08.12.2005 Beschlussfassung im Kreistag 08.12.2005 schriftl. Übermittlung der aus dem Kreistagsbeschluss ersichtlichen Bedenken an Herrn Minister von Boetticher 09.12.2005 Gespräch im MLUR mit Vertretern der Industrie 13.12.2005 ausführliche Stellungnahme an das MLUR
III. Auswirkungen der Nachmeldung auf den Industrie- standort Brunsbüttel mit 4.000 Arbeitsplätzen • Erschwernisse bei Genehmigungsverfahren - Erfordernis von Verträglichkeitsprüfungen (regelmäßige Voruntersuchungen, Verträglichkeitsprüfung, bei erheblicher Beeinträchtigung: Unzulässigkeit des Vorhabens, ggf. ausnahmsweise Zulassung) - Verlängerte Genehmigungsverfahren • Beachtung des Verschlechterungsverbots (im Einzelfall z. B. durch niedrigere Grenzwerte bei zusätzlichen Abwassereinleitungen, ggf. zusätzl. Reinigung oder Kühlung erforderlich) • FFH-Ausweisung wird von international tätigen Unternehmen als Standortnachteil bewertet
IV. Kritikpunkte an der Nachmeldung 1. Verfahrenskritik a) Nichteinhaltung der Zusage des MLUR von 1999, dass eine Meldung des Vogelschutzgebiets vor St. Margarethen als FFH-Gebiet aus fachlichen Gründen nicht erfolgen wird.(Vertrauensschaden) b) unzureichende Beteiligungsfrist Die Beteiligungsfrist betrug 1999 3 ½ Monate, für das laufende Verfahren stehen nur 1 ½ Monate zur Verfügung.
IV. Kritikpunkte an der Nachmeldung 2. Inhaltliche Kritik: Ungleichbehandlung gegenüber dem Industriegebiet Stade hinsichtlich der Festlegung eines Schutzstreifens - Im Bereich Brunsbüttel ist ein Schutzstreifen von 300 m (= 10 % der Flussbreite) zum „künstlich befestigten, technisch überprägten Elbufer“ vorgesehen. - Im Bereich Stade ist ein Schutzstreifen festgelegt, der a) eine Breite von bis zu 740 m umfasst (= 21% der Flussbreite) und b) über den Bereich einer starken Uferbebauung hinausgeht. Der Raum Brunsbüttel sollte mit dem Industriegebiet Stade gleichbe-handelt werden, d. h. Ausweitung des Schutzstreifens a) auf eine Breite von mind. 500 m und b) auf den über die starke Uferbebauung hinausgehenden industriell beeinflussten Bereich.
IV. Kritikpunkte an der Nachmeldung Ausweisung eines FFH-Gebiets im Raum Stade
V. Beschluss des Kreistages vom 08.12.2005 Ablehnung der Pläne der Landesregierung zur Nachmeldung des Gebiets Nr. 2119-391 „Elbe bei Brunsbüttel / St. Margarethen“ als FFH-Gebiet
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