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Probevorlesung an der Universität Trier. Grundrechte 2. Teil: Allgemeine Grundrechtslehren I. Rechtliche Dimensionen (…) 4. Teilhabe- und Anspruchsrechte. Übersicht zur heutigen Veranstaltung. Einführungsfälle Anspruchsrechte: „Hartz IV“ Teilhaberechte: „Numerus clausus“
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Probevorlesung an der Universität Trier Grundrechte 2. Teil: Allgemeine Grundrechtslehren I. Rechtliche Dimensionen (…) 4. Teilhabe- und Anspruchsrechte
Übersicht zur heutigen Veranstaltung • Einführungsfälle • Anspruchsrechte: „Hartz IV“ • Teilhaberechte: „Numerus clausus“ • Anspruchs- und Teilhaberechte im GG • Ausdrückliche Ansprüche • Teilhabe- und Leistungsdimensionen anderer Grundrechte • Systematisierungen • objektive Gehalte und subjektive Rechte • status negativus und status positivus • Zusammenfassung
1. Einführungsfällea. Anspruchsrechte „Hartz IV“ • BVerfG • 20.Oktober 2009
Merke: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ „Der Staat garantiert jedem Menschen das Existenzminimum.“ „Der Gesetzgeber muss das ALG II anhand des statistisch ermittelten Verbrauchs des unteren Quentils der Bevölkerung ohne Abschläge oder Abzüge von Einzelposten berechnen.“ 1. Einführungsfällea. Anspruchsrechte 1. Ableitung von subjektiven Ansprüchen i.V.m. Art. 20 I GG 2. Inhalt offen ??
1. Einführungsfälleb. Teilhaberechte „Numerus clausus“ • BVerfGE 33, 303 • 1972 • Problem: • Viel weniger Medizinstudienplätze als Bewerber
Merke: „Jeder Deutsche hat das Recht, seinen … Ausbildungsplatz frei zu wählen.“ „Der Staat ist verpflichtet, ausreichend Studienplätze zu schaffen.“ 1. Einführungsfälleb. Teilhaberechte 1. Objektive Wertordnung wg. sozialstaatlicher Entwicklung 2. Ableitung von subjektiven Ansprüchen ?? i.V.m. Art. 3 I GG nur bei evidentem Verstoß „Dies kann ein Bewerber einklagen.“ „Ein Bewerber hat Anspruch auf ein faires Zulassungsverfahren.“ 3. Inhalt offen 4. Zumindest gleiche Teilhabe
Ausdrückliche Ansprüche: Teilhabe an staatlichen Institutionen Art. 19 IV GG Art. 101 I 2 GG Art. 103 I GG Art. 33 II GG Art. 38 GG Teilhabe an gesellschaftlichem Leben Art. 3 II 2 GG Art. 6 V GG Anspruch Art. 6 IV GG Art. 16a GG Dimension anderer Grundrechte: Art. 12 GG „Numerus clausus“ Anspruch auf Konzession Art. 5 III GG gleiche Teilhabe der Professoren Art. 1 I GG i.V.m. Sozialstaat Existenzminimum Art. 2 II GG „Bioresonanztherapie“ 2. Anspruchs- und Teilhaberechte im GG
3. Systematisierungena. objektive Gehalte und subjektive Rechte
3. Systematisierungenb. status negativus und status positivus
4. Zusammenfassung • Das GG kennt neben den Abwehrrechten auch einige (eher wenige) Anspruchsrechte. • Aus den Grundrechten lassen sich auch Anspruchsdimensionen ableiten. • Nur im Ausnahmefall verdichtet sich ein Grundrecht zu einem konkreten Leistungsanspruch. • Häufiger kann man einem Grundrecht i.V.m. Art. 3 I GG einen Anspruch auf gleiche Teilhabe entnehmen. • Leistungs- und Teilhaberechte lassen sich als status positivus verstehen oder auch als subjektivrechtliche Seite der objektiven Schutzpflichten.