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Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren. Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007. Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen. Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten § 24 HG neu
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Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007
Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen • Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG • Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten§ 24 HG neu • Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalvorgängengem. LGG • Bevorzugte Berücksichtung von Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation § 7 Abs.2 LGG
Berufungsverfahren • Zentrales hochschulinternes Steuerungsinstrument für die Qualitätssicherung in Forschung und Lehre und für die Hochschulentwicklung • Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen der Universitäten erforderlich (Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Ausgestaltung von Berufungsverfahren 20.05.2005)
Berufungen: strategische Personalentwicklung • Profilbildung der Universität • Stärkung der Leistungsfähigkeit • Sicherung der Zukunftsfähigkeit • Qualität • Attraktivität
Überblick - Verfahrensablauf • Freigabe und Zuweisung der Stelle • Ausschreibung • Auswahl für die Vorstellung • Vorträge und Gespräche mit der BK • Auswahl für den Berufungsvorschlag • Begutachtung • Berufungsvorschlag • Weiteres Verfahren
Freigabe und Zuweisung der Stelle • Aufgabenstellung für die ProfessurStrukturplan des FachesFrauenförderplan (Feststellung der Unterrepräsentanz) • Ausstattung/ zur Verfügung stehende Ressourcen • Kompetenzanforderungenin Forschung, Lehre, Management Profil der auszuschreibenden Professur
Bildung der Berufungskommission • Geschlechtsparitätische Zusammensetzung gem. §9 Abs. 2 LGGin allen Statusgruppen • Beratende Mitglieder • Externe Mitglieder • Einbeziehung der Gutachtenden • Aufgaben der Berufungskommission
Ausschreibung • Öffentliche Ausschreibung, möglichst international • Benennung des Aufgaben- und Anforderungsprofils sowie der formalen Voraussetzungen • Hinweis, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sindFormel gem. Berufungsordnung
Auswahl für die Vorstellung • Wg. Unterrepräsentanz sind grundsätzlich gem. § 9 LGG mindestens gleich viele Frauen wie Männer einzuladen • Neue Kriterien über den Ausschreibungstext hinaus dürfen nicht eingeführt werden
Vorträge und Gespräch mit der BK • Öffentlicher Vortragmit anschließender Diskussion über den Vortrag • Vertrauliches Gespräch mit der BerufungskommissionForschungsprogramm/DrittmittelstrategieLehrerfahrung und Lehrkonzeptweitere Aspekte: Aufgaben in der Selbstverwaltung / FB-Management /Studiengang- entwicklung / Nachwuchsförderung / Internationalität
Auswahl für den Berufungsvorschlag • Listenfähigkeit • Anlegen gleicher Kriterien • Ausschlusskriterien
Begutachtung Bei der Auswahl der Gutachtenden beachten: • Frauen und Männer beteiligen • Gutachtende sollten weder mit den KandidatInnen noch mit dem berufenden Fachbereich in enger Verbindung stehen • Internationale GutachterInnen • Mitteilung des erwünschten Profils • Mitteilung der gewünschten Reihung?
Berufungsvorschlag • Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung Leistungsbewertung und Potentialeinschätzung • Auswertung der GutachtenAbgleich mit der Bewertung in der Kommission • Bei gleicher Qualifikation ist die Bewerberin bevorzugt zu berücksichtigen
Bewertung von Eignung und Leistung und Befähigung • Forschungsleistung:PublikationenDrittmittel • Prognostische EinschätzungFundiertes Forschungskonzept • Eignung für die LehreVortragLehrerfahrungQualifizierung für die LehreEvaluationsergebnisse
Bewertung von Eignung, Leistung und Befähigung • Weitere AnforderungenManagement- und FührungsqualifikationBefähigung zur KooperationAufbau eines SchwerpunktesStudiengangsentwicklungInternationalitätNachwuchsförderung
Weiteres Verfahren • Verabschiedung der Liste im FB • Beratung/ Behandlung im Senat • Erteilung des Rufes durch den Rektor • Berufungsverhandlungen • Dienstantritt
Kritik an der Berufungspraxis • Dauer der Verfahren • Mangelhafte Qualität • Intransparenz • Unzureichendes BewerberInnen-Management • Gender-Bias
Gender Bias bei Auswahlverfahren • Gutachterprobleme:mangelnde Sorgfaltfachliche InkompetenzBefangenheit • Kollegialitätsproblememangelnde DistanzKollegialitätsprinzip • Matthäus-Matilda-Effekt
Empfehlungen zur Qualitätssteigerung bei Berufungsverfahren • Bessere Einbindung in Strukturplanung und Profilbildung • QM über einen Berufungsbeauftragten, der verfahren begleitet • Transparenz und Beschleunigung, z.B. durch Konzentration der Verfahren und Einbeziehung internationaler Gutachter • Aktives Recruiting: Direktansprache • Berücksichtigung veränderter Anforderungen an Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer
Personalentwicklung für ProfessorInnen • Angebote für Neuberufene • Familienfreundlichkeit und Dual Career-Situationen • Bei Erstberufungen: Mentoring, Qualifizierung und Coaching