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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen

Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen. Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig: Freiwillige Anrechnung der BFS Bautechnik, keinen rechtlichen Anspruch

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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen

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  1. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Aufhebung der landesweiten VerbindlichkeitZukünftig: • Freiwillige Anrechnung der BFS Bautechnik, keinen rechtlichen Anspruch • Neben einem einjährigen Berufsfachschulangebotauch die duale Ausbildung in den 15 Bauberufen 1. Folie von 9

  2. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Duale Ausbildung (Stufenausbildungsverordnung für die 15 Berufe der Bautechnik) • 1. Jahr 20 (18) Wochen Berufsschule im Block 17 – 20 Wochen überbetriebliche Ausbildung (in Werkstätten der HWK, KHW, Lehrbauhöfe) 6 – 9 Wochen betriebliche Ausbildung • 2. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block 11 – 13 Wochen überbetriebliche Ausbildung (wie oben) • 3. Jahr 10 (8) Wochen Berufsschule im Block4 Wochen überbetriebliche Ausbildung (wie oben) 2. Folie von 9

  3. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Berufsfachschule Bautechnik • Bei ausreichender Schülerzahl Schwerpunktbildung • Mit den Schwerpunkten (Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau) oder Maurer, Fliesenleger, Straßenbauer • Stundentafel (pro Woche) : 9 Std. berufsübergreifender Lernbereich 9 Std. berufsbezogener Lernbereich (Theorie) 18 Std. berufsbezogener Lernbereich (Praxis) incl. mind. 4 Wo. betreute betriebliche Ausbildung auch Praktika in den Ferien 3. Folie von 9

  4. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Aufnahmevoraussetzung: Mind. HS – Abschluss Innerhalb der ersten 6 Wochen Überweisung in BEK/ BVJ möglich • Ausreichende Anzahl von Ausbildungsplätzen für BFS • Die praktische Ausbildung in den Baubetrieben werden von den Lehrkräften für Fachpraxis betreut. Die erbrachten Leistungen werden vom LFP beurteilt. • Ausweitung der praktischen Ausbildung nur im Rahmen des Ausbildungsrahmenplans mit Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis sowie LFP- Betreuung • Prüfung im berufsbezogenen Theorie- und Praxisbereich durch die Fachlehrer 4. Folie von 9

  5. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Unterricht in der Berufsfachschulklasse (pro Jahr): - 26 (20) Wochen gleichlaufender Unterricht für alle Bauberufe • - 18 (16) Wochen gleichlaufende Ausbildungsinhalte im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau • - 8 (4) Wochen berufsbezogene Vertiefung (betriebliche Ausbildung) • Zusätzlich nach freier Vereinbarung zwischen Schüler und Ausbildungsbetrieb Praktika in den Ferien (ohne schulische Betreuung) möglich 5. Folie von 9

  6. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • BFS Bautechnik: Was ist zu tun? • Das Genehmigungsverfahren für die BFS regelt das MK • Die Schule/ Fachgruppe entwickelt auf der Grundlage des Rahmenlehrplans und des Ausbildungsrahmenplans den Lehrplan für die Berufsfachschule Bautechnik (Fachtheorie und Fachpraxis) • Die Schulen stimmen sich mit den Nachbarschulen und Schulträgern über die Grundstufenbeschulung in den Einzelberufen ab • Mitteilung an die Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Ausbildungsbetrieben, Arbeitsagenturen, Lschb. 6. Folie von 9

  7. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Prüfung am Ende der BFS • Theorie : Jahrgangsabschlussarbeit • Praxis : Projektaufgabe je nach Berufsbereich • Aufgabenstellung mit den Ausbildungsvertretern abstimmen • Beurteilung durch die unterrichtenden Lehrkräfte • Ergebnisse gehen in die berufsbezogenen Lernbereiche anteilig mit • ein 7. Folie von 9

  8. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Lehrpläne • Ausbildungsrahmenplan § 6 ist in die Lehrpläne (Lernfelder) der BFS umzusetzen. Beratung mit Innungsvertretern für den berufsbezogenen Lernbereich Fachpraxis. • Rahmenlehrpläne sind in die Lehrpläne (Lernfelder) der Grundstufen- und Fachstufenausbildung umzusetzen (berufsbezogener Lernbereich Theorie) • Keine BGJ- Pläne mehr • Ausbildungspläne für die Schüler erstellen § 7 • Berichtshefte für die berufsbezogene Ausbildung (Fachtheorie u. Fachpraxis) einschließlich der Dokumentation der betrieblichen Ausbildung ist vom Schüler zu erstellen § 8 8. Folie von 9

  9. Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Schulstandorte/ Beschulung • Berufsfachschulstandorte genehmigen die Schulträger (vereinfachtes Verfahren) • Für schulpflichtige Schüler ist der Schulträger zuständig, Schwerpunktklassen nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträgern auch als Regionalklassen möglich • Duale Ausbildung für die Berufe der Stufenausbildung einschl. Dachdecker und Bauzeichner als Fachklassen (1.- 3. Lehrjahr) • Schulstandorte nach Abstimmung mit den Schulen und Schulträger: - keine Beschulung berufsübergreifend - keine Beschulung doppelt in der Fachstufe 1 (Erlass 1984 getrichen) - keine Beschulung mit der BFS zusammen (Blockzeiten BS/ ÜA) 9. Folie von 9

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