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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen. Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit Zukünftig: Freiwillige Anrechnung – keinen rechtlichen Anspruch
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Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Aufhebung der landesweiten Verbindlichkeit • Zukünftig: • Freiwillige Anrechnung – keinen rechtlichen Anspruch • Neben einem einjährigen Berufsfachschulangebot auch die duale Ausbildung in den 15 Bauberufen -1-
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Duale Ausbildung mit dreijährigem Lehrvertrag (18/9/9) (Stufenausbildungsverordnung für die 15 Berufe der Bautechnik) • 1. Jahr 20 Wochen Berufsschule 17 – 20 Wochen überbetriebliche Ausbildung 6 – 9 Wochen betriebliche Ausbildung • 2. Jahr 10 Wochen Berufsschule 11 – 13 Wochen überbetriebliche Ausbildung 23 - 25 Wochen betriebliche Ausbildung • 3. Jahr 10 Wochen Berufsschule 4 Wochen überbetriebliche Ausbildung 32 Wochen betriebliche Ausbildung -2-
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Berufsfachschule Bautechnik • 36 Wo. Schulische Ausbildung9 Std. berufsübergreifender Lernbereich 9 Std. berufsbezogener Lernbereich (Theorie) 18 Std. berufsbezogener Lernbereich (Praxis) 1 Std. Planungsunterricht pro Woche möglich • 4 Wo (160 Std.) betreute betriebliche Ausbildung in geeigneten Betrieben • In den Ferien Praktika möglich • Bei ausreichender Schülerzahl Schwerpunktbildung -3-
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Aufnahmevoraussetzung: • Mind. HS – Abschluss • Innerhalb der ersten 6 Wochen Überweisung in BEK/ BVJ möglich -4-
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Unterricht in der Berufsfachschulklasse: • 20 Wochen gleichlaufender Unterricht für alle Bauberufe • 16 Wochen gleichlaufende Ausbildungsinhalte im Hochbau, Ausbau oder Tiefbau • 4 Wochen berufsbezogene Vertiefung (betriebliche Ausbildung) • Zusätzlich nach freier Vereinbarung zwischen Schüler und Ausbildungsbetrieb Praktika in den Ferien (ohne schulische Betreuung) möglich -5-
Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik in Niedersachsen • Einrichten einer BFS: • Berufsfachschulstandorte genehmigen die Schulträger • Die Schule/ Fachgruppe entwickelt auf der Grundlage des Rahmenlehrplans und des Ausbildungsrahmenplans den Lehrplan für die Berufsfachschule Bautechnik (Fachtheorie und Fachpraxis) • Die Schulen stimmen sich mit den Nachbarschulen und Schulträgern über die Grundstufenbeschulung in den Einzelberufen ab • Mitteilung an die Kammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Ausbildungsbetriebe, Arbeitsagenturen, Lschb. -6-
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. • Ist eine parallele Einrichtung von BFS Klassen (z.B. BFS Ausbau) und von Grundstufenklassen (z.B. 1. Lehrjahr Zimmerer) an einem Schulstandort möglich? Ja, … wenn die entsprechenden Anmeldungen vorliegen. -7-
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. • Dürfen Auszubildende der dualen Ausbildung(z.B. Grundstufe Maurer) mit BFS Schülern (z. B.: BFS Hochbau) gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden? Ja, jedoch ist aus organisatorischen Gründen ein inhaltlicher Gleichlauf zwischen den beiden Schülergruppen kaum umsetzbar.Grundstufen Schüler: 20 Wo. Blockbeschulung + 17 – 20 Wo. ÜA + 6-9 Wo. Betrieb BFS Schüler: 2 Tage p. Wo. Theorie + 3 Tage Praxis + 4 Wo. betriebl. Ausbildung Vereinzelte Grundstufenschüler sollten nach Absprache mit Nachbarschulen und Schulträgern in reinen Grundstufenklassen gebündelt werden. -8-
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Welche Berufsfachschulen können prinzipiell angeboten werden? • (1) BFS Bautechnik • es brauchen keine Schüler abgewiesen werden • akzeptable Lerngruppengröße auch für kleinere Berufsschulen • keine Schwerpunktbildung. Unternehmen erkennen dies evtl. • nicht an, da BFS = BGJ • Schüler können theoretisch in allen Berufen die Anerkennung erhalten, da keine Schwerpunktbildung • Es können keine reine „Realschulklassen“ installiert werden -9-
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. • (2) BFS Bautechnik mit den Schwerpunkten (Hochbau, Ausbau, Tiefbau) • Schulen können nicht alle Schwerpunkte vorhalten, Schüler müssen evtl. an Nachbarschulen überwiesen werden • akzeptable Lerngruppengröße für „mittelgroße“ Berufsschulen (evtl. Beschulung mit Grundstufenschülern) • Unternehmen erkennen die Bfs eher an, da berufsnahe Schwerpunktbildung • Schüler finden jedoch bei einer anschließenden Berufsorientierung, die nicht dem gewählten Schwerpunkt entspricht, schwerer eine Anrechnung -10 -
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. • (3) BFS Bautechnik mit den Schwerpunkten (nach Ausbildungsberufen, z.B. Maurer) • Schulen können nicht alle Berufe vorhalten, Schüler werden an Nachbarschulen überwiesen. Evtl. reduzierte Stundenzahl, da intensive Beschulung in kleinen Lerngruppen möglich • akzeptable Lerngruppengröße nur für „große“ Berufsschulen (evtl. Beschulung mit Grundstufenschülern) • Unternehmen erkennen die Bfs an, da berufsnah • Schüler finden jedoch bei einer anschließenden Berufsorientierung, die nicht dem gewählten Beruf entspricht, eher keine Anrechnung • es müssten im Sinne der Schüler Vorverträge mit den Betrieben abgeschlossen werden -11 -
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Wie wird die betriebliche Ausbildung organisiert? • 160 Stunden, d.h. 4 Wochen während der Unterrichtszeit • Betreuung und Bewertung durch die LfFp. 0,5 Anrechnungsstunden pro Schüler • Schule regelt die betriebliche Ausbildung. Angebot in Absprache mit Innungen und Ausbildungsbetrieben. • Bei zu wenig Angeboten: Staffelung oder Schule bietet an -12 -
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. • der Schüler ist während der betrieblichen Ausbildung (Schulzeit) über die Schule (GUV) versichert. • Der Schüler ist beim freiwilligem Praktikum (Ferienzeit) über die Betriebe (Bau- BG) versichert -13 -
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Wie soll der Unterricht gestaltet werden? • Ziel: Kompetenzen vermitteln, die den lückenlosen Übergang in die erste Fachklasse einer dualen Ausbildung ermöglicht • Für den Theorieunterricht sind die Rahmenlehrpläne für die Berufsbildung in der Bauwirtschaft maßgeblich • Für den praktischen Unterricht sind die Ausbildungs- Rahmenpläne maßgeblich • Alle Abschluss- und Zwischenprüfungen beziehen sich auf diese beiden Ausbildungsgrundlagen • Werden Änderungen (Inhalte, Stunden) vorgenommen, sind diese mit den Vertretern der Bauwirtschaft ab zu klären -14 -
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. • Es werden neue Schullehrpläne (Ausbildungslehrpläne) erstellt • Die Schüler führen ein Berichtsheft, die betriebliche Ausbildungszeit wird dokumentiert -15 -
Fragen zur Neuordnung der beruflichen Grundbildung im Berufsfeld Bautechnik Nds. Wie sollen die Prüfungen gestaltet werden? • Theorie : Jahrgangsabschlussarbeit (90 Minuten) • Praxis: Praktische Aufgabe aus dem berufsbezogenen Lernbereich • Auswahl Beurteilung der Prüfung durch die unterrichtenden Lehrkräfte • Ergebnisse gehen in die berufsbezogenen Lernbereiche anteilig mit ein -16 -