280 likes | 458 Views
Kreisgymnasium Halle Abiturjahrgang 2014. Wichtige Informationen zur Qualifikationsphase und zum Abitur 2014. Abschlüsse und Berechtigungen. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Versetzung in die Stufe 10 = EF). Grundstruktur Q-Phase.
E N D
Kreisgymnasium Halle Abiturjahrgang 2014 Wichtige Informationen zur Qualifikationsphase und zum Abitur 2014
Abschlüsse und Berechtigungen Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Versetzung in die Stufe 10 = EF)
Grundstruktur Q-Phase 2Leistungskurse mit je 5 Wochenstunden UND 7Grundkurse mit je 3 (Spanisch und Latein 8 je 4) Wochenstunden UND 1 weiterer Grundkurs oder 1Vertiefungsfach In mindestens zwei Halbjahren der Qualifikationsphase müssen 10 Kurse belegt werden. Qualifikationsphase(Q1 und Q2) 34 Wochenstunden
Das Halbjahr Q2 Das 1. Quartal endet am 8. November 2013 Das 2.Quartal und damit das 1. Halbjahr endet am 20. Dezember 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Noten der SoMimitgeteilt werden. Klausuren können nach den Weihnachtsferien zurückgegeben werden. Die Laufbahnbescheinigungen werden am 24. Januar 2014 ausgegeben Überprüfung der Zulassung zum 2. Halbjahr der Q2! Das Schuljahr Q2 ist kurz!
Oberstufe: Das ist Pflicht Wochenstundenzahl: im Durchschnitt 34 Wochenstunden. (32 – 36 Wochenstunden pro Jahrgangsstufe) Mindestens 30 Grundkurse – mindestens 8 Leistungskurse In EF, Q1 und Q2 Insgesamt 102 Wochenstunden
Klausuren in der Qualifikationsphase Klausurverpflichtungen gelten für folgende Fächer: • Deutsch, Mathematik • fortgeführte Fremdsprache, neu einsetzende Fremdsprache Bei FS-Schwerpunkt muss keine NW schriftlich sein. Sie kann dann aber auch kein Abiturfach sein. • das zusätzliche Pflichtfach = • eine Naturwissenschaft • oder 2. Fremdsprache • In den Leistungskursen und dem 3. bzw. 4. Abiturfach müssen ab Q1.1 Klausuren geschrieben werden. • In Jahrgangsstufe Q2.2 werden nur noch in den ersten 3 Abiturfächern und in der ab Jahrgangsstufe EF neu einsetzenden Fremdsprache Klausuren geschrieben!
Klausuren in der Qualifikationsphase Klausuren im 2. Halbjahr der Q2 (nach den Weihnachtsferien) • sind Abiturvorklausuren unter Abiturbedingungen • sie werden nur in den ersten 3 Abiturfächern geschrieben: Leistungskurse und 3. Abiturfach • Außerdem müssen in der neu einsetzenden Fremdsprache Spanisch Klausuren geschrieben werden. • - Schüler mit Spanisch schreiben 4 Klausuren, die anderen 3 • Abiturbedingungen sind: • Zeit (LK 4 Zeitstunden + 15 Minuten; GK: 3 Zeitstunden) • Auswahl: In den Fächern mit Auswahl kommen 30 Minuten Auswahlzeit hinzu • Äußere Bedingungen: alphabetische Sitzordnung, Doppelbögen, … • Halbjahresüberschreitung bei den Themen
Punkte in der Qualifikationsphase 4- ist schon ein Defizit! 6: Kurs gilt als nicht belegt!
Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer Die Aufgabenfelder Aufgabenfeld I: sprachlich – literarisch – künstlerisch Aufgabenfeld II: gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld III: mathematisch – naturwissenschaftlich • Fächer ohne Aufgabenfeldzuordnung • Religionslehre • Sport
Pflichtfächer und Mindestbelegdauer G8 Deutsch Fremdsprache 1 ( bzw. 2 ) Musik/Kunst/Literatur Gesellschaftswissenschaft Je 2GK GE/SW Mathematik Naturwissenschaft 1 ( bzw. 2 ) Religionslehre/Philosophie Sport Grundkurs und/oder Vertiefungsfach (1-2) Grundkurs – PK / VK
Pflichtbelegung im gesellschafts-wissenschaftlichen Aufgabenfeld
Pflichtbelegung im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld Bei mehr Kursen, die beiden besten! • 2 Kurse Geschichte • 2 Kurse Sozialwissenschaften • 2 Kurse Religion oder Philosophie • 1 durchgehende Gesellschaftswissenschaft Wer Philosophie als durchgehende Gesellschaftswissenschaft und als Abiturfach wählt, muss als Ersatzfach für Religion 2 weitere Kurse wählen, da Philosophie nicht doppelt verwertet werden kann. Er/sie muss entweder Geschichte oder Sozialwissenschaften in 4 Kursen bis zum Ende der Q2/13 wählen oder 2 Kurse Erdkunde oder Pädagogik als Ersatzfach für Religion wählen.
Ins Abitur einzubringende Pflichtkurse 4 Kurse Deutsch Fremdsprache 1 ( bzw. 2 ) 4 K. ( bzw. + 2 K. FS2 aus Q2) Musik/Kunst/Literatur 2 Kurse Gesellschaftswissenschaft 4 Kurse Je 2GK GE/SW Je 2 Kurse GE und SW Mathematik 4 Kurse Mathematik Naturwissenschaft 1 ( bzw. 2 ) 4 K. (bzw. + 2 K. NW2 aus Q2) Religionslehre/Philosophie 2 Kurse Sport 4 Kurse
Einzubringende Kurse in Abiturfächern • In den 4 Abiturfächern müssen alle 4 Kurse ins Abitur eingebracht werden. • Das Prüfungsergebnis in diesen Abiturfächern wird unabhängig von den Vornoten berechnet (mal 5) • Es gibt eine Referenznote (Durchschnitt der 4 Halbjahresergebnisse in der Q-Phase), aus der die Abweichung von den Vornoten berechnet wird: • Bis 3,75 keine Abweichung • Ab 4,0 Abweichung nach oben oder unten– mündliche Prüfung
2. Fremdsprache in der Oberstufe • Wer die 2. Fremdsprache erst in der Oberstufe begonnen hat (gilt ggfs. für Schüler/innen die von der Realschule oder Gesamtschule zum Gymnasium gewechselt sind) • muss die beiden im 2. Jahr der Qualifikationsphase erbrachten Leistungen in der neueinsetzenden Fremdsprache ins Abitur einbringen.
Die vier Abiturfächer • Die vier Abiturfächer müssen die drei Aufgabenfelder abdecken. • Unter den vier Abiturfächern müssen zweider Fächer Deutsch, Mathematik oder eine Fremdsprache sein. • Das Aufgabenfeld I wird nur durch Deutsch oder eine Fremdsprache abgedeckt (nicht durch Kunst oder Musik). • Religion kann bei den Abiturfächern das Aufgabenfeld II abdecken. • Die Belegpflicht im gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld II bleibt unberührt.
Das dritte und das vierte Abiturfach Voraussetzungen: von Stufe EF an belegt von Q1.1 an mit Klausuren zu Beginn von Q2.1 endgültig festgelegt alle drei Aufgabenfelder müssen abgedeckt werden (Religion kann ges.-wiss. Fach vertreten)
Zulassung zur Abiturprüfung Block I: mindestens 200 Punkte! Bei35-37Kursen: nur 7 Kurse mit Defizit Bei 38-40 Kursen: nur 8 Kurse mit Defizit Nur 3 LKs mit Defizit erlaubt. 8 LK 4 LK Doppelte Wertung 4 LK Doppelte Wertung 30 GK 8 GK im 3. und 4. Abiturfach Einfache Wertung 22 weitere GK (Pflichtbelegung) Einfache Wertung Kein anzurechnender Kurs mit 0 Punkten Insgesamt mindestens 35, höchstens 40 Kurse
Die Abiturprüfung mind. zwei Fächer mit mind. 25 Punkten 1. Fach LK s 2. Fach LK s mind. ein LKmit mind. 25 Punkten 3. Fach GK s Gesamt: mind. 100 Punkte 4. Fach GK m
Die Gesamtqualifikation Block I: Leistungen aus Q1 und Q2 Block II: Abiturbereich 200 – 600 Punkte 100 – 300 Punkte Abiturdurchschnittsnote
Abitur-Prüfungen: Verlauf und Anforderungen Verlauf: LKs: 4 Zeitstunden + 15 Minuten + evtl. 30 Min. Auswahlzeit GKs: 3 Zeitstunden + evtl. 30 Min. Auswahlzeit Anforderungen: - Richtlinien und Lehrpläne - Pflichtvorgaben zum Zentralabitur 2014 - Pflicht zur Halbjahresüberschreitung • Verhalten und Ablauf: • wie in Klausuren • gestempeltes Schulpapier; alphabetische • Sitzordnung, Handy-Verbot • Sanktion von Täuschungshandlungen
Abitur-Prüfungen: formale Regeln Bei Krankheit: - Sofort die Schule benachrichtigen! - Attestpflicht: Das Attest muss am gleichen Tag bis 12 Uhr in der Schule vorgelegt werden. Bei Täuschungshandlungen: - Können zum Ausschluss von der gesamten Abiturprüfung führen. - Nachträglich festgestellt: Das Abitur kann aberkannt werden. • Handys, Smartphones und andere elektronische Geräte müssen abgegeben werden und werden im Oberstufenbüro deponiert. • Toilettenaufsicht • Ehrlichkeit liegt in Ihrem eigenen Interesse!
Die mündliche Prüfung: Typen • für einzelne • Abweichungsprüfungen • m : s = 1 : 2): bei Abweichungen • ≥4 Punkte vom Ǿ Q1.1 bis Q2.2 • 2. Bestehensprüfung • 3. freiwillige Prüfung zur Verbesserung des Notendurchschnitts für alle: im „vierten Fach“ (A4) Diese Note (in 5-facher Wertung) ist nicht mehr korrigierbar! Ratschläge: • Teilnahme bei freiwilligen Prüfungen reflektieren! • Simulationen durchführen, vor allem in GKs! - Hospitanten zulassen
Rücktritt und Wiederholung Wiederholung bei Nichtzulassung oder bei Nichtbestehen der Abiturprüfung Rücktritt auf Antrag; Konferenz entscheidet; Verlust der Versetzung Nichtversetzung Wiederholung Notwendige oder freiwillige Wiederholung; die Jahrgangsstufenkonferenz entscheidet Die Höchstverweildauer von 4 Jahren darf nicht überschritten werden -Sonderregelung bei Nichtbestehen der Abiturprüfung -
Wiederholung der Abiturprüfung Eine nicht bestandene Abiturprüfung kann einmal wiederholt werden.