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Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung

Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung Wie Sie die neuen Meldebestimmungen am besten umsetzen.  Hintergrund  Facts  FAQs  Empfehlung  Support. Sozialversicherung: Neue Pension, Berufsliste für Schwerarbeit Die Presse Schwerarbeit: Neue Regelung abgesegnet Die Presse

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Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung

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Presentation Transcript


  1. Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeitsverordnung Wie Sie die neuen Meldebestimmungen am besten umsetzen

  2. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Sozialversicherung: Neue Pension, Berufsliste für Schwerarbeit Die Presse Schwerarbeit: Neue Regelung abgesegnet Die Presse Nach Schwerarbeit in Pension Salzburger Nachrichten Schwerarbeit im Ministerrat Salzburger Nachrichten Die Pension für Schwerarbeiter Salzburger Nachrichten 89 mögliche Schwerarbeiter-Berufe Die Presse

  3. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Wie kam es zu dieser neuen Regelung? • Pensionsharmonisierung - Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2006 (SVÄG 2006) • Schwerarbeitspension nach § 4 Abs. 3 des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) sowie § 607 Abs. 14 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) • Inkrafttreten der Bestimmungen mit 1.1.2007

  4. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Schwerarbeitsverordnung taxative Aufzählung der besonders belastenden Berufstätigkeiten Inkrafttreten mit 1.1.2007 (BGBL II 104/2006)

  5. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Besonders belastende Tätigkeiten Schicht- oder Wechseldienst chemische oder physikalische Einflüsse Hitze oder Kälte schwere körperliche Arbeit Minderung der Erwerbsfähigkeit berufsbedingte Pflege Nachtschwer-arbeitsbeitrag

  6. Möglichkeiten der Beschäftigung HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Schicht- oder Wechseldienst auch während der Nacht § 1 Abs. 1 Z 1 der Schwerarbeitsverordnung • unregelmäßige Nachtarbeit • mindestens an sechs Arbeitstagen im Kalendermonat • zwischen 22 Uhr und 6 Uhr • jeweils im Ausmaß von mindestens sechs Stunden • keine überwiegende Arbeitsbereitschaft

  7. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Hitze oder Kälte § 1 Abs. 1 Z 2 der Schwerarbeitsverordnung Tätigkeiten die regelmäßig unter Hitze oder Kälte im Sinne des Artikels VII Abs. 2 Z 2 und 3 desNachtschwerarbeitsgesetzes geleistet werden

  8. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Hitze oder Kälte Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerarbeit durch Hitze 30 ° Celsius Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/Sekunde 50 %ige relativeLuftfeuchtigkeit Bedingungen müssen gemeinsam vorliegen • überwiegender Teil der Arbeitszeit • Schwerarbeit durch Hitze liegt auch dann vor, sofern die ange-führten Bedingungen wirkungsgleich oder ungünstiger sind

  9. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Hitze oder Kälte Klassische Hitzearbeitsplätze • Glas- und Papierindustrie • Aluguss • Hochofen-Bereich

  10. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Hitze oder Kälte Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerarbeit durch Kälte: • Überwiegender Aufenthalt in begehbaren Kühlräumen, wenn die Raumtemperatur niedriger als -21 Grad Celsius ist, oder • wenn der Arbeitsablauf einen ständigen Wechsel zwischen solchen Kühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen erfordert.

  11. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Hitze oder Kälte Klassische Kältearbeitsplätze • Tätigkeiten und Arbeitsplätze in Tiefkühlkostverteilzentren der Lebensmittelindustrie • Hochregallager • Logistikzentren • Verpackungs- und Kommissionierungsarbeiten

  12. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Chemische oder physikalische Einflüsse § 1 Abs. 1 Z 3 und § 2 der Schwerarbeitsverordnung Tätigkeiten unter chemischen oder physikalischen Einflüssen im Sinne des Artikels VII Abs. 2 Z 5, 6 und 8 des Nachtschwerarbeitsgesetzes, wenn dadurch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 10 % verursacht wurde.

  13. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Chemische oder physikalische Einflüsse Voraussetzungen für das Vorliegen von Schwerarbeit durch chemische oder physikalische Einflüsse: • Bei Verwendung von Arbeitsgeräten, Maschinen und Fahrzeugen, die durch gesundheitsgefährdende Erschütterungen auf den Körper einwirken. • Wenn regelmäßig und mindestens während vier Stunden der Arbeitszeit Atemschutzgeräte oder während zwei Stunden Tauchgeräte getragen werden müssen. • Bei ständigem gesundheitsschädlichen Einwirken von inhalativen Schadstoffen, die zu einer Berufskrankheit im Sinne der Anlage 1 zum ASVG führen können (z.B. Staublungenerkrankungen).

  14. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Schwere körperliche Arbeit § 1 Abs. 1 Z 4 der Schwerarbeitsverordnung Männer Verbrauch von 2000 Arbeitskilo-kalorien oder mehr/Arbeitstag Frauen Verbrauch von1400 Arbeitskilo-kalorien oder mehr/Arbeitstag Normalarbeitszeit Berufsliste Schwerarbeit

  15. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Schwere körperliche Arbeit … liegt nicht vor, wenn • die Arbeit mit Großgeräten wie z.B. Kräne, Bagger, LKW durchgeführt wird, • Planungs-, Organisations-, Kontroll- oder Aufsichtstätigkeiten bei der Arbeit überwiegen.

  16. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Berufsbedingte Pflege § 1 Abs. 1 Z 5 der Schwerarbeitsverordnung • entsprechende Ausbildung • besonderer Behandlungs- oder Pflegebedarf (zumindest Stufe 5 des Bundespflegegeld-gesetzes) • Einrichtungen, z.B.: Hospiz- oder Palliativmedizin

  17. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Minderung der Erwerbsfähigkeit § 1 Abs. 1 Z 6 der Schwerarbeitsverordnung • Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 % • Pflegegeldanspruch zumindest in der Höhe der Stufe 3

  18. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Nachtschwerarbeitsbeitrag § 1 Abs. 2 der Schwerarbeitsverordnung Zeiten, für die der Nachtschwerarbeitsbeitrag entrichtet wurde, gelten automatisch auch als Schwerarbeitszeiten.

  19. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Meldung der Schwerarbeitszeiten § 5 der Schwerarbeitsverordnung männliche Versicherte (Vollendung des 40. Lebensjahres) weibliche Versicherte (Vollendung des 35. Lebensjahres) erschwerendeArbeitsbedingungengem. § 1 Abs. 1 Z 1 – Z 2 sowie Z 4 – Z 6 Zeitraum/Zeiträume der erschwerenden Arbeitsbedingungen

  20. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Belastende Berufstätigkeiten, die vom Dienstgeber zu melden sind Schicht- oder Wechseldienst Hitze oder Kälte schwere körper-liche Arbeit berufsbedingtePflege

  21. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Belastende Berufstätigkeiten, die vom Dienstgeber nicht oder nicht zwingend zu melden sind erschwerende Arbeitsbedingungendurch chemische oder physikalische Einflüsse, die zu einer Minderungder Erwerbsfähigkeit führen Nachtschwer-arbeitsbeitrag Minderung der Erwerbsfähigkeitvon mindestens 80 %

  22. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Wann ist die Schwerarbeitsmeldung zu erstatten? • 1x im Jahr im Nachhinein • frühester Meldezeitpunkt: 1. Jänner des Folgejahres • spätester Meldezeitpunkt: Letzter Tag des Februars des Folgejahres

  23. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Schwerarbeitsmeldung Grundsätzlich ist die Schwerarbeitsmeldung via ELDA zu erstatten. Bei Vorliegen von Ausnahmegründen ist eine Papiermeldung möglich.

  24. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support Schwerarbeitsmeldung

  25. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schicht- oder Wechseldienst „Was bedeutet „überwiegende Arbeitsbereitschaft“?“ Grundsätzlich versteht man unter Arbeitsbereitschaft den Aufenthaltan einem vom Dienstgeber bestimmten Ort, mit der Verpflichtung zur jederzeitigen Aufnahme der Arbeit. Während der Arbeitsbereitschaft selbst wird jedoch keine Tätigkeit ausgeübt. Wird zwischen 22 Uhr und 6 Uhr weniger als drei Stunden tatsächlich gearbeitet, spricht man von überwiegender Arbeitsbereitschaft.

  26. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schicht- oder Wechseldienst „Ein Arbeitnehmer arbeitet zwischen 22 Uhr und 6 Uhr jeweils nur fünf Stunden. Er leistet aber mehr als die geforderten sechs Nachtschichten pro Kalendermonat. Kann dies als Schwerarbeit gewertet werden?“ Nein. Denn zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sind mindestens sechs Stunden Arbeitszeit pro Tag zwingend erforderlich.

  27. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schicht- oder Wechseldienst „Muss die Nachtschicht um 22 Uhr beginnen und um 6 Uhr enden?“ Nein. Die erforderlichen sechs Stunden müssen lediglich im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erbracht werden.

  28. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schicht- oder Wechseldienst „Wie ist vorzugehen, wenn in einem Monat an weniger als sechs Tagen Nachtarbeit geleistet wird?“ Eine Zusammenrechnung von Nachtschwerarbeitstagen gemäß Artikel XI Abs. 6 des Nachtschwerarbeitsgesetzes ist vorzunehmen.

  29. Möglichkeiten der Beschäftigung HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schicht- oder Wechseldienst Zusammenrechnung der Nachtschwerarbeitstage Beispiel 1erforderliche Nachtschichten geleistete Nachtschichten Jänner 10 Nachtschichten Februar 3 Nachtschichten Der Februar gilt als Schwerarbeitsmonat. 13 12

  30. Möglichkeiten der Beschäftigung HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schicht- oder Wechseldienst Zusammenrechnung der Nachtschwerarbeitstage(keine Durchrechnung der Normalarbeitszeit im Rahmen eines Durchrechnungszeitraumes von mehr als 3 Monaten) Beispiel 2erforderliche Nachtschichten geleistete Nachtschichten Juli 6 Nachtschichten August 6 Nachtschichten September 5 Nachtschichten Der September gilt nicht als Schwerarbeitsmonat 18 17 12 11

  31. Möglichkeiten der Beschäftigung HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schicht- oder Wechseldienst Zusammenrechnung der Nachtschwerarbeitstage (Durchrechnung der NAZ im Rahmen eines Durchrechnungszeitraumes von mehr als 3 Monaten) Beispiel 3 erforderliche Nachtschichten geleistete Nachtschichten Jänner 8 Nachtschichten Februar 5 Nachtschichten März 8 Nachtschichten April 6 Nachtschichten Mai 7 Nachtschichten Juni 4 Nachtschichten Der Juni gilt als Schwerarbeitsmonat 38 36 17 18 12 11

  32. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Hitze „Arbeiten, die regelmäßig unter Hitze im Sinne des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) geleistet werden gelten als Schwerarbeit. Liegt daher an heißen Sommertagen automatisch Schwerarbeit vor?“ Nein. Die Wetterlage (z.B. hohe Temperaturen) oder klimatische Verhältnisse sind für die Beurteilung nicht relevant. Die Hitzeeinwirkung muss durch den Arbeitsvorgang selbst verursacht werden. Die erforderlichen Messungen zur Feststellung, ob ein Hitzearbeitsplatz gegeben ist, sind daher an Tagen bzw. in Monaten mit Durchschnittstemperaturen vorzunehmen.

  33. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Hitze und Kälte „Wie sind die erforderlichen Kriterien (Luftfeuchtigkeit etc.) betreffend der Hitzebelastung nachzuweisen?“ Hitzemessungen und Gutachten sind jedenfalls erforderlich.

  34. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schwere körperliche Arbeit „In der Berufsliste zur Schwerarbeit sind jene Berufe angeführt, bei denen auf Grund der körperlich belastenden Tätigkeit Schwerarbeit anzunehmen ist - sofern kein Einsatz von Großgeräten erfolgt. Was heißt das genau?“ Bei vorwiegender Lenk- bzw. Fahrtätigkeit mit Großgeräten (LKW, Baukran oder Bagger, Radlader) kann grundsätzlich keine Schwerarbeit angenommen werden. Bei überwiegend manueller Tätigkeit im jeweiligen Berufsbild liegt dagegen Schwerarbeit vor.

  35. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schwere körperliche Arbeit „Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens arbeitet Vollzeit. Und zwar jeden Tag vier Stunden als Bauspengler und vier Stunden als Bauhilfsarbeiter. Beide Berufsgruppen sind in der „Schwerarbeitsliste“ angeführt. Kann diese Konstellation zu Schwerarbeit führen?“ Ja, sofern kein maschineller Einsatz mit Großgeräten vorliegt und auch nicht überwiegend Planungs-, Organisations-, Kontroll- oder Aufsichtstätigkeiten ausgeübt werden.

  36. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Schwere körperliche Arbeit • „Ein Arbeitnehmer, der Tätigkeiten verrichtet, die in der • Berufsliste 1 aufgelistet sind arbeitet Teilzeit (18 Std./Woche). • Ist eine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten?“ • Nein, die Normalarbeitszeit wird nicht erreicht. • Aufzeichnungen sind dennoch zu führen. • für Arbeitnehmer, die trotz Teilzeitarbeit überzeugt sind, Schwerarbeit zu verrichten, besteht die Möglichkeit, dies gegenüber dem Pensionsversicherungsträger nachzuweisen. • Klärung erfolgt im Zuge des Pensionsfeststellungsverfahrens.

  37. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Allgemein „Ein Arbeitnehmer leistet immer nur an fünf Tagen im Monat Schwerarbeit. Ist trotzdem eine Meldung zu erstatten?“ Nein. Eine Meldung ist nur dann zu erstatten, wenn an mindestens 15 Arbeitstagen im Monat Schwerarbeit geleistet wird.

  38. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Allgemein „Ist für fallweise Beschäftigte, freie Dienstnehmer und Lehrlinge auch eine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten?“ Ja, sofern die Voraussetzungen für Schwerarbeit gegeben sind.

  39. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Allgemein „Welche Aufzeichnungen hat der Dienstgeber zu führen?“ Benötigt werden Aufzeichnungen über die Art der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sowie die Dauer der täglichen/wöchentlichen Arbeitszeit (Normalarbeitszeit bzw. bei Teilzeit über die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit pro Tag/Woche).

  40. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Allgemein „Wie ist bei Arbeitsunterbrechungen durch Urlaub oder Krankenstand vorzugehen?“ „Ausfallsprinzip” aufrechte Pflichtversicherungin der Pensionsversicherung

  41. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Allgemein „Ein Dienstnehmer, der Schwerarbeit verrichtet, wird ins Ausland entsendet. Ist er für die Dauer seiner Entsendung weiterhin als Schwerarbeiter zu melden?“ Sofern bei einer Entsendung sowohl die Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung als auch die erschwerenden Arbeitsbedingungen weiterhin bestehen bleiben, ist der Dienstnehmerfortlaufend als Schwerarbeiter zu melden. In welchen Staat er entsendet wird, spielt keine Rolle. Die Beurteilung, ob auch im Ausland Schwerarbeit vorliegt, erfolgt nach österreichischem Recht.

  42. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Altersteilzeit „Ist beim „Blockzeitmodell“ der Altersteilzeit während der Arbeitsphase eine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten?“ Ja, sofern die Kriterien für das Vorliegen von Schwerarbeit gegeben sind.

  43. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Altersteilzeit „Ist beim „Blockzeitmodell“ der Altersteilzeit während der Freizeitphase eine Schwerarbeitsmeldung zu erstatten?“ Nein. Denn es handelt sich hier um das Aufbrauchen des in der Arbeitsphase eingearbeiteten Zeitguthabens. Das „Ausfallsprinzip“ kommt daher nicht zum Tragen.

  44. HintergrundFactsFAQsEmpfehlung Support FAQs Selbstständige „Gilt die Schwerarbeitsverordnung auch für Bauern und Gewerbetreibende?“ Ja! Die Regelungen betreffend Schwerarbeit gelten auch sinngemäß für Selbstständige. Diesbezügliche Auskünfte erteilt die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft bzw. die Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

  45. HintergrundFactsFAQs EmpfehlungSupport Aufzeichnungen • Trennung der einzelnen Berufsgruppen • Anforderungsprofil (welche Tätigkeiten sind von den einzelnen Berufsgruppen zu erbringen) • Zuordnung der einzelnen Beschäftigten • Dauer der einzelnen Tätigkeit • bei Schichtbetrieben Schichtpläne

  46. Infoblatt BMSK Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

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