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Ökonomie des Mittelalters (0 – 1500 ). I: „Kirchenväter“. II. Scholastiker. Wert- und Preislehre der Kirchenväter. Sichert (eigenen) Lebensunterhalt Ermöglicht Unterstützung anderer (und der Kirche) Schützt vor Müßiggang und Laster. Notwendig zu menschenwürdigem Leben
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Ökonomie des Mittelalters (0 –1500) I: „Kirchenväter“ II. Scholastiker
Sichert (eigenen) Lebensunterhalt Ermöglicht Unterstützung anderer (und der Kirche) Schützt vor Müßiggang und Laster Notwendig zu menschenwürdigem Leben Anreiz zu sparsamem und sorgsamem Umgang mit irdischen Gütern Weniger Streit um Nutzung als bei Gemeineigentum Thomas von Aquin zu Arbeit und Privateigentum: Lob der Arbeit Funktionen des Eigentums
Verhältnis zum Geld: • Vereinbartes Zahlungs- und Rechenmittel (nominalistische Geldauffassung) • Gelderwerb und Tausch nicht zum Zwecke des Gewinns erlaubt („propter lucem“) • Buridanus (1300-1358) und sein Schüler Oresmius (1320-1382) erkannten schon sogen. Greshamsches Gesetz • „Schlechtes Geld verdrängt das gute Geld“ (Sir Thomas Gresham, 1519 – 1549, Berater Elisabeth I., Gründer der Londoner Börse)
Justitia Commutativa(Tauschgerechtigkeit) • Justum pretium (gerechter Preis) => grundsätzlich im Wettbewerb zu finden • Aber: Aufklärungspflicht beider Seiten: - nach Maßgabe der Bedürfnisse (=>subjektive Wertlehre!) - unter Berücksichtigung der Kosten (labora et expenses, ohne Kapitalzins => aber keine Arbeitswertlehre!) • Bietet Verkäufer die Handschrift zu billig an => Käufer muß ihn darauf hinweisen! • Im Zweifel entscheidet Wertschätzung des Verkäufers
Beispiel: Justum pretium kann notfalls vom Staat erzwungen werden Luther: generelle staatliche Preisfestsetzung
Virtuositas (Nützlichkeit) Varitas (Seltenheit) Complacibilitas (subjektive Wertschätzung) Frommer Preis (niedrig) Interessenpreis (mittel) Strenger Preis (hoch) Antonin von Florenz (1389 – 1459) zum justum pretium 3 Bestimmungsgründe: 3 Stufen::
Justitia distributiva(Verteilungsgerechtigkeit) „Ein jeder lebe nach seinem Stande“ => Ständestaat, Hierarchie nach Gottesnähe Kirchenfürsten Weltlicher Adel Bauern,Gewerbe
Justitia generalis(gerechte Staatsgesetze) • Rechtsstaatsgedanke des Aristoteles • Maßstab vor allem: Bibel, Christliche Gebote • Hinterziehung gerechter Steuern (Kirchensteuer?) ist Sünde • Erhebung ungerechter Steuern (Weinsteuer?) aber auch!
Zusammenfassung und Kritik: • Verquickung religiöser Normen und ökonomischer Lehre (z.B. justum pretium, Zinsverbot) • Teilweise metaphysische Argumentation und Spitzfindigkeiten (z.B. Gottesbeweise) • Positive Ansätze einer Preis- und Werttheorie bei Albertus Magnus, einer Zinstheorie bei Thomas v. Aquin • Problematisierung des Staates, Subsidiaritätsprinzip • Positive Begründung von Eigentum und Fleiß