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Bewerbungstraining zur Vorbereitung auf Berufungsverfahren an Fachhochschulen. Rechtliche Rahmenbedingungen. Dr. Susanne Gunia Rechtsreferentin der Bundesvereinigung. Gliederung. Rechtsgrundlagen Aufgaben der Hochschullehrerinnen und -lehrer Lehre und Lehrverpflichtung Forschung
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Bewerbungstraining zur Vorbereitung auf Berufungsverfahren an Fachhochschulen Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Susanne Gunia Rechtsreferentin der Bundesvereinigung
Gliederung • Rechtsgrundlagen • Aufgaben der Hochschullehrerinnen und -lehrer • Lehre und Lehrverpflichtung • Forschung • Nebentätigkeit • Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung • Besoldung • Altersversorgung Rechtliche Rahmenbedingungen
Arbeits- versus Dienstverhältnis • Prof. im Angestelltenverhältnis an einer privaten FH: Arbeitsvertrag regelt ausschließlich und ab-schließend • Prof. im Beamtenverhältnis an einer staatlichen FH: Einschlägige Rechtsvorschriften sind: HRG, HG des Landes, LVVO, NebentätigkeitsVO, BBesG, LBesG LeistungsbezügeVO, Hochschulrili, BeamtVG, Beihilfevorschriften Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufgaben und deren selbständige Wahrnehmung Primäraufgaben sind: • Forschung • Lehre Sekundäraufgaben sind: • Prüfungen • Internationale Zusammenarbeit • Zusammenarbeit mit Wissenschaftsorganisationen • Wissens- und Technologietransfer Rechtliche Rahmenbedingungen
Lehre und Lehrverpflichtung • Lehre in allen Studiengängen • Fach: wissenschaftliche Qualifikation • Lehrgebiet (Berufungsurkunde) • Regellehrverpflichtung (i.d.R. 18 SWS)(Ausnahmen: Bayern, Sachsen-Anhalt) • Gruppengröße: Lehrvortrag: 60, Seminaristischer Unterricht: 35, Übung: 20, Seminar: 15, Praktikum:15 • Präsenzpflicht: persönliche Erreichbarkeit • Jahresurlaub nur in der vorlesungsfreien Zeit Rechtliche Rahmenbedingungen
Forschung • Kein Recht auf eine bestimmte Grundausstattung, sondern nur Recht auf Teilhabe an der vorhandenen Ausstattung der Hochschule • Forschungssemester zur Ausführung konkreter Forschungsvorhaben • Recht der Prof. auf Drittmittelforschung Rechtliche Rahmenbedingungen
Forschungs- und Praxissemester • Antrag i.d.R. nach 8 Semestern seit dem letzten Freisemester • Ordnungsgemäße Vertretung des Fachs in der Lehre muss sichergestellt sein • Kostenneutralität • Berichtvorlage nach Ablauf der Freistellung Rechtliche Rahmenbedingungen
Nebentätigkeit • Anzeigepflichtige, genehmigungsfreie Neben- tätigkeiten: unentgeltliche Tätigkeiten • Anzeigepflichtig sind entgeltlich ausgeübte - selbständige Gutachtertätigkeiten, die mit Lehr- und Forschungsaufgaben zusammenhängen- schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Nebentätigkeiten und Vortragstätigkeiten - Tätigkeiten zur Wahrung von Berufsinteressen in Gewerkschaften und Berufsverbänden • Genehmigungspflichtig: übrige Nebentätigkeiten Rechtliche Rahmenbedingungen
Nebentätigkeit • Anzeigepflichtige Nebentätigkeit: Untersagung durch den Dienstherrn, wenn dienstliche Pflichten verletzt werden • Genehmigungspflichtige Nebentätigkeit: Genehmigungsversagung, wenn die Möglichkeit einer Beeinträchtigung dienstlicher Interessen besteht Rechtliche Rahmenbedingungen
Kriterien Genehmigung • Tätigkeit innerhalb des Lehrgebietes • Pflege von Praxiskontakten • Entfernung von Dienstort und Ort der Nebentätigkeit • Präsenz an der Hochschule • Teilhabe an der Selbstverwaltung • Inanspruchnahme der Arbeitskraft ( 1/5- Regel) Rechtliche Rahmenbedingungen
Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung • Voraussetzungslose Antragsteilzeit: Teilzeitbeschäftigung (1/2 bis 1/1 Stelle),wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen • Teilzeit und Beurlaubung aus familiären Gründen:Kind unter 18 Jahre, wenn zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen (max. 2 Jahre) • Altersteilzeit • Beurlaubung bei Bewerberüberhang • Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes • Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Rechtliche Rahmenbedingungen
Besoldung- BesO C • Automatisches Aufsteigen in den Dienstaltersstufen Rechtliche Rahmenbedingungen
Besoldung- BesO W • Grundvergütung • Zulagen • Familienzuschlag: Stufe 1 (verheiratet) west: 105,28 EUR, ost: 97,38 EUR,Stufe 2 (1. Kind): 195,33 EURStufe 3 (2. Kind) west: 90,05 EUR, ost: 83,30 EURStufe 4 (3. und jedes weitere Kind) jeweils west: 230,58 EUR, ost: 213,29 EUR Rechtliche Rahmenbedingungen
Zulagen Rechtliche Rahmenbedingungen
Berufungszulagen • Berufungszulagen: i.d.R. unbefristet und dynamisiert • Kriterien: fachliche Qualifikation, Bewerberlage im jeweiligen Fach • Zuständig: Hochschulleitung auf Vorschlag des Fachbereichs • Orientierungsmaßstab: C2 /C3 –Besoldung • Stufenweise Vereinbarung möglich Rechtliche Rahmenbedingungen
W 2 Grundgehalt 3890,03 Euro Zielgröße C2-Endstufe 4806,50 Euro Berufungszulage 916,47 Euro Äquivalenzzulage als Sofortbetrag 313,98 Euro Berufungszulagen Beispiel: W 2, 41 Jahre Rechtliche Rahmenbedingungen
Besondere Leistungsbezüge Rechtliche Rahmenbedingungen
Forschungs- und Lehrzulage Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, die Mittel privater Dritter für Forschungs- oder Lehrvorhaben der Hochschule einwerben und diese Vorhaben durchführen, kann aus diesen Mitteln für den Zeitraum, für den Drittmittel gezahlt werden, eine nichtruhegehaltfähige Zulage vergeben werden, soweit der Drittmittelgeber Mittel für diesen Zweck ausdrücklich vorgesehen hat. Rechtliche Rahmenbedingungen
Säulen des Einkommens • Grundvergütung und Familienzuschlag • Berufungs- und/oder Bleibeleistungsbezüge • Besondere Leistungsbezüge • Funktionsleistungsbezüge • Forschungs- und Lehrzulage Rechtliche Rahmenbedingungen
Besoldungsunabhängiger Verhandlungs-spielraum bei der Berufungsvereinbarung: • Personelle Ausstattung der Professur:Zugriff auf einen wiss. Mitarbeiter oder stud. Hilfskraft • Räumliche Unterbringung:Standard: Gruppenarbeitszimmer • Sachliche Ausstattung • Einbeziehung des Fachgebiets in Lehr- und Forschungskonzeption des Fachbereichs im Zusammenhang mit evt. vorliegender Struktur-/Entwicklungsplanung • Modalitäten der Freistellung für ein Forschungs- oder Praxisfreisemester Rechtliche Rahmenbedingungen
Berufungsvereinbarung • Öffentlich-rechtlicher Vertrag • Zusagen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden !! Rechtliche Rahmenbedingungen
Altersversorgung Höhe des Ruhegehalts ist abhängig von: • Ruhegehaltsfähiger Dienstzeit (mind. 10 Jahre = Einstellungsvoraussetzung ) • Höhe der Dienstbezüge • Zusammentreffen mit Renten Bei 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit wird Höchstversorgung (75 % Endstufe) erreicht. Rechtliche Rahmenbedingungen
Altersversorgung Rf. Dienstzeit x 1,875 % = x % der ruhegehf. Bezüge Bei 40 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit wird Höchstversorgung (75 % Endstufe) erreicht: 40 x 1,875 % = 75 % der ruhegehaltsfähigen Bezüge Über die Höchstversorgung hinaus werden Renten angerechnet. Rechtliche Rahmenbedingungen
Altersversorgung Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten: • Beamtenverhältnis • Wehrdienst • Öffentlicher Dienst • Studium (max. 3 Jahre) • Promotion (max. 2 Jahre) • Anwaltliche Tätigkeit • Industriezeiten (5 Jahre: soll; weitere Zeiten: kann auf Antrag) (insgesamt max. 10 Jahre) Rechtliche Rahmenbedingungen