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Das System der Umsatzsteuer. Inland Gemeinschaftsgebiet Drittland - Sommersemester 2012 - Hinweis: genannte §§ ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das Umsatzsteuergesetz. 1. Das umsatzsteuerliche Prüfschema. 1. 1 Übersicht. Umsatzart Ort der Leistung Steuerbarkeit
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Das System der Umsatzsteuer Inland Gemeinschaftsgebiet Drittland - Sommersemester 2012 - Hinweis: genannte §§ ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das Umsatzsteuergesetz (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. Das umsatzsteuerliche Prüfschema (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 1 Übersicht • Umsatzart • Ort der Leistung • Steuerbarkeit • Steuerpflicht oder Steuerbefreiung • Bemessungsgrundlage • Steuersatz / Steuer • Entstehung der Steuer • Vorsteuer (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (1) 1.2.1 Lieferung (§ 3 Abs. 1 UStG) • Verschaffung der Verfügungsmacht • über einen Gegenstand • Wirtschaftliches Eigentum geht über • Häufig gleichzeitig Eigentumsübertragung im Sinne des BGB • Im Zweifel geht Übergang des wirtschaftlichen Eigentums vor (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (2) Einer Lieferung gleichgestellt sind: (§ 3 Abs. 1b UStG) • Entnahme eines Gegenstandes für private Zwecke • Unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstandes an Personal • Andere unentgeltliche Zuwendungen von Gegenständen • Voraussetzung: Gegenstand hat zum Vorsteuer- abzug berechtigt! (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (3) 1.2.2 Sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG) • Negativdefinition: keine Lieferung • Positives Tun • Dulden • Unterlassen (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 2 Umsatzart (4) Einer sonstigen Leistung gleichgestellt sind: (§ 3 Abs. 9a UStG) • Verwendung eines Gegenstandes für private Zwecke des Unternehmers oder seines Personals • Voraussetzung: Gegenstand hat zum Vorsteuer- abzug berechtigt! • Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung für private Zwecke des Unternehmers oder seines Personals (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 3 Ort der Leistung (1) 1.3.1 Ort einer Lieferung (i.W. § 3 Abs. 5a, 6, 7, 8 UStG) • Ruhende Lieferung: wo sich der Gegenstand bei Verschaffung Verfügungsmacht befindet (§ 3 Abs. 7) • Bewegte Lieferung: wo die Beförderung beginnt (§ 3 Abs. 6) • Unentgeltliche Lieferung: Ort des Unternehmens (§ 3 Abs. 5a iVm § 3 f UStG) • Einfuhr aus dem Drittland: Inland (§ 3 Abs. 8) • Innergemeinschaftlicher Erwerb: wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung / Versendung befindet (§ 3 d) • Sonderfälle: § 3c (Innergem. Versandhandel), § 3e (Schiff, Flugzeug, Bahn), § 3g (Gas, Elektrizität) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 3 Ort der Leistung (2) 1.3.2 Ort einer sonstigen Leistung (§ 3a UStG) • An einen anderen Unternehmer § 3a Abs. 2 UStG: wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (vorbehaltl. Abs. 3-7, §§ 3b, 3e, 3f UStG) • An einen Nicht-Unternehmer § 3a Abs. 1 UStG: wo der Unternehmer sein Unternehmen betreibt (vorbehaltl. Abs. 2-7, §§ 3b, 3e, 3f UStG) • Ausnahmen z.B.: Grundstücksleistungen, Kfz-Vermietung, Kunst & Kultur, Vermittlungen (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1.4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (1) 1.4.1 Unternehmer (§ 2 UStG) • Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit • Nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung v. Einnahmen (<-> Gewinn!) • Selbständige Ausübung • Natürliche Personen • Juristische Personen (z.B. GmbH) • Gesamthandsgemeinschaften (z.B. OHG, KG) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (2) 1.4.2 Im Inland (§ 1 Abs. 2 u. 2a UStG) Gemeinschaftsgebiet Dritt- länder Übriges Gem.gebiet Inland Ausland Deutschland Andere EU-Länder Nicht-EU-Länder (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (3) 1.4.2 Im Inland (§ 1 Abs. 2 u. 2a UStG) • Inland = i.W. das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 1 Abs. 2) • Gemeinschaftsgebiet = Inland + Gebiet der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (vgl. § 1 Abs. 2a S. 1 u. 2) • Drittlandsgebiet = Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist (vgl. § 1 Abs. 2a S. 3) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (3) 1.4.3 Gegen Entgelt d.h.: Leistungsaustausch erforderlich • Zwei Beteiligte • Leistung und Gegenleistung (i.d.R. Geld) • Verbundenheit von Leistung und Gegenleistung (fehlt z.B. bei echtem Mitgliedsbeitrag) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 4 Steuerbarkeit (§ 1 Abs. 1 UStG) (4) 1.4.4 Im Rahmen seines Unternehmens • Unternehmensbegriff § 2 Abs. 1 S. 2 UStG: nur ein Unternehmen • Davon abzugrenzen: Privatvermögen • Grenze: 10 % unternehmerische Nutzung: < 10 %: Privatvermögen > = 10 %: Unternehmensvermögen (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 5 Steuerpflicht oder Steuer- befreiuung • Grundsatz: Lieferung ist steuerpflichtig, falls keine Vorschrift zur Steuerbefreiung greift • Steuerbefreiung für grenzüberschreitende Umsätze (vgl. Punkte 3 und 4) • Steuerbefreiung bei Belastung Grunderwerb- Steuer (§ 4 Nr. 9a UStG) • Steuerbefreiung für Vermietungs- / Verpachtungs- umsätze (§ 4 Nr. 12 UStG) • Steuerbefreiung für bestimmte Berufe /Institutionen (z.B. Ärzte, Theater, Schulen) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 6 Bemessungsgrundlage (§ 10 f. UStG) (1) • BMG = Entgelt, d.h. „alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch ohne Umsatzsteuer“ (§ 10 Abs. 1 S. 2 UStG) • Beachte: Skonti (siehe Beispiel Unit 1-7) • Tausch: BMG = gemeiner Wert, ohne USt (§ 10 Abs. 2 S. 2 u. 3 UStG) • § 3 Abs. 1 b-Fälle: BMG = Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 6 Bemessungsgrundlage (§ 10 f. UStG) (2) • § 3 Nr. 9a Nr. 1-Fälle: BMG = entstandene Ausgaben soweit zum VSt-Abzug berechtigt, ohne USt (§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG) • § 3 Nr. 9a-Fälle Nr. 2: BMG = entstandene Ausgaben, ohne USt (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG) • § 11 Einfuhr: BMG = Zollwert (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 7 Steuersatz (§ 12 UStG) • USt = BMG x Steuersatz • Regelsteuersatz: 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) • Ermäßigter Steuersatz 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) z.B: für: • Lieferungen lt. Anlage 2 zum UStG, z.B. div. Grundlebensmittel, Bücher, Kunstgegenstände • Eintritt zu Theater, Konzerten, Museen • Kurzfristige Vermietung von Wohn- u. Schlafräumen zur Beherbergung von Fremden (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 8 Entstehung der Steuer (§ 13 UStG) • Lieferungen und Leistungen: • Vereinbartes Entgelt -> Ablauf des VAZ in dem Leistung ausgeführt wurde (Abs. 1 Nr. 1a S. 1) • Vereinnahmung Entgelt vor Erbringung Leistung: -> Ablauf des VAZ der Vereinnahmung (Abs. 1 Nr. 1a S. 4) • Gleichgestellte Sachverhalte: -> Ablauf des VAZ in dem Leistung ausgeführt wurde (Abs. 1 Nr. 2) • Innergemeinschaftliche Erwerbe: mit Ausstellung Rechnung, spätestens mit Ablauf des dem Erwerb folgenden Kalendermonats (Abs. 1 Nr. 6) • Einfuhrumsatzsteuer: Zeitpunkt Annahme Zollanmeldung durch die Zollstelle bei Überführung Ware (Abs. 2 iVm § 21 Abs. 2) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 9 Vorsteuerabzug § 15 UStG (1) • Nur für Unternehmer • Abgezogen werden können grundsätzlich: • Die geschuldete Steuer für Lieferungen / Leistungen die von einem anderen Unternehmer f. d. Unter- nehmen ausgeführt worden sind (Abs. 1 S. 1 Nr. 1) • Die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 1 Nr. 2) • Die Steuer für den innergemeinschaftlichen Erwerb (Abs. 1 Nr. 3) • Achtung: der Abzug nach Abs. 1 S. 1 Nr. 1 setzt das Vorliegen einer Rechnung iSd §§ 14, 14 a voraus! (vgl. Unit 1-7, S. 13 ff.) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
1. 9 Vorsteuerabzug § 15 UStG (2) • Vorsteuerabzug ist nicht möglich: • Gegenstand wird zu < 10 % für das Unternehmen genutzt (Abs. 1 S. 2) • Für Aufwendungen die unter das Abzugsverbot gem. EStG fallen (Abs. 1a) • Gegenstand / Sonstige Leistung wird für bestimmte steuerfreie Umsätze verwendet (Abs. 2 Nr. 1) • Achtung: Rückausnahme § 15 Abs. 3 für bestimmte steuerfreie Umsätze (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2. Umsätze im Inland (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.1 Lieferung (1) Fall: M verkauft in seinem Möbelgeschäft in Landshut gegen Barzahlung an die Hausfrau H einen Stuhl für € 119,00. Frage: Muss M aus diesem Verkauf Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten für den Kauf des Stuhls bezahlt hat? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.1 Lieferung (2) Lösung anhand des Prüfungsschemas: • Umsatzart: Lieferung (§ 3 Abs. 1) • Ort: Landshut / Inland (§ 3 Abs. 5a u. 7 S. 1) • Steuerbarkeit: • M = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1) • Umsatz wird im Inland ausgeführt • Gegen Entgelt • Im Rahmen des Unternehmens • => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.1 Lieferung (3) • Umsatz ist steuerpflichtig (keine Befreiungsvorschrift greift) • Bemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der Unternehmer erhält (€ 119,00), jedoch ohne USt (§ 10 Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: € 100,00 • Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1) • Umsatzsteuer: 19,00 € • USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1) • M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.2 Sonstige Leistung (1) Fall: Die Hausfrau H lässt sich von F in deren Friseursalon in Landshut die Haare schneiden, färben und eine Dauerwelle machen. Sie bezahlt dafür € 119,00. Frage: Muss F aus diesem Geschäft Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Was passiert mit der Umsatzsteuer, die sie an ihre Lieferanten bezahlt hat (z.B. für Farbe, Pflegemittel)? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.2 Sonstige Leistung (2) Lösung anhand des Prüfungsschemas: • Umsatzart: Sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 S. 1) • Ort: Landshut / Inland (§ 3 a Abs. 1) • Steuerbarkeit: • F = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1) • Umsatz wird im Inland ausgeführt • Gegen Entgelt • Im Rahmen des Unternehmens • => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.2 Sonstige Leistung (3) • Umsatz ist steuerpflichtig • Bemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der Unternehmer erhält (€ 119,00), jedoch ohne USt (§ 10 Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: € 100,00 • Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1) • Umsatzsteuer: 19,00 € • USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a S. 1) • F kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (1) Fall: M nimmt aus seinem Möbelgeschäft in Landshut einen Tisch mit nach Hause für sein Wohnzimmer. Bei seinem Großhändler hat er für den Tisch € 1.000 zzgl 19 % USt bezahlt. Frage: Muss M aus diesem Vorgang Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (2) Lösung anhand des Prüfungsschemas: • Umsatzart: Entnahme eines Gegenstandes durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke außerhalb des Unternehmens = einer Lieferung gleichgestellt (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1) • Gegenstand hat beim Kauf zum Vorsteuerabzug berechtigt (§ 3 Abs. 1b S. 2) • Ort: Landshut / Inland (§ 3 Abs. 5a iVm § 3 f S. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (3) • Steuerbarkeit: • M = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1) • Umsatz wird im Inland ausgeführt • Gegen Entgelt (Gleichstellung) • Im Rahmen des Unternehmens • => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1) • Umsatz ist steuerpflichtig (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.3 Einer Lieferung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 1b UStG) (4) • Bemessungsgrundlage = Einkaufspreis zzgl. Nebenkosten, jedoch ohne USt (§ 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 1); hier: € 1.000,00 • Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1) • Umsatzsteuer: € 190,00 • USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 2) • M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (1) Fall: Die Mutter von F lässt sich von F in deren Friseursalon in Landshut kostenlos die Haare schneiden, färben und eine Dauerwelle machen. F entstehen dabei Sachkosten in Höhe von € 25 (netto ohne USt). Frage: Muss F aus diesem Vorgang Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Was passiert mit der Umsatzsteuer, die sie an ihre Lieferanten bezahlt hat (z.B. für Farbe, Pflegemittel)? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (2) Lösung anhand des Prüfungsschemas: • Umsatzart: Unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung durch den Unternehmer für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen = einer sonstigen Leistung gleichgestellt (§ 3 Abs. 9a Nr. 2) • Ort: Landshut / Inland (§ 3 Abs. 5a iVm § 3 f S. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (3) • Steuerbarkeit: • F = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1) • Umsatz wird im Inland ausgeführt • Gegen Entgelt (Gleichstellung) • Im Rahmen des Unternehmens • => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1) • Umsatz ist steuerpflichtig (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
2.4 Einer sonstige Leistung gleichgestellter Sachverhalt (§ 3 Abs. 9 a UStG) (4) • Bemessungsgrundlage = entstandene Ausgaben ohne USt (§ 10 Abs. 4 Nr. 3 UStG) • Steuersatz: Regelsteuersatz 19 % (§ 12 Abs. 1) • Umsatzsteuer: € 4,75 • USt entsteht mit Ablauf des VAZ, in dem die Leistung ausgeführt worden ist (§ 13 Abs 1 Nr. 2) • M kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3. Umsätze mit einem Land des Gemeinschaftsgebietes (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (1) Fall: Die Münchner Feinkosthändler D liefert Weißwürste an den Wiener Feinkosthändler S. Frage: Muss D aus diesem Verkauf Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (2) Lösung anhand des Prüfungsschemas: • Umsatzart: Lieferung (§ 3 Abs. 1) • Ort: München / Inland (§ 3 Abs. 5a u. 6 S. 1) • Steuerbarkeit: • D = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1) • Umsatz wird im Inland ausgeführt • Gegen Entgelt • Im Rahmen des Unternehmens • => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (3) • Innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 1): • Gegenstand wurde vom Lieferer D in das übrige Gemeinschaftsgebiet (Österreich) befördert • Abnehmer S = Unternehmer • Für das Unternehmen des S • Erwerb unterliegt in Österreich der Umsatz- besteuerung (Aufgrund EU-Recht anzunehmen) • Steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 b iVm § 6a Abs. 1 (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.1 Lieferung in ein anderes EU-Land (4) • D kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) • Kein Ausschluss vom VSt-Abzug gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 wegen Abs. 3 Nr. 1 a (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (1) Fall: Die Münchner Feinkosthändler D erhält vom Wiener Feinkosthändler S eine Lieferung Sachertorten im Wert von € 100,00 (ohne USt). Frage: Muss D aus diesem Kauf Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Besteht für ihn die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (2) • Umsatzart: Innergemeinschaftlicher Erwerb § 1a: • § 1a Abs. 1 Nr. 1: Gegenstand gelangt bei der Lieferung an den Erwerber D von einem Mitgliedstaat (AT) in einen anderen (D) • § 1a Abs. 1 Nr. 2 a: • Erwerber D ist ein Unternehmer • Gegenstand wird für das Unternehmen erworben • § 1a Abs. 1 Nr. 3 a + b: • Lieferung erfolgt durch Unternehmer S • i.R.d. Unternehmens • keine Steuerbefreiung f. Kleinunternehmer • § 1a Abs. 3 nicht einschlägig (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (3) • Umsatzort: wo sich der Gegenstand am Ende befindet = München / Inland (§ 3d) • Steuerbarkeit: Der Umsatz ist steuerbar gem. § 1 Abs. 1 Nr. 5 iVm § 1a • Umsatz ist steuerpflichtig • Bemessungsgrundlage = Entgelt, d.h. alles, was der Unternehmer erhält (§ 10 Abs. 1 S. 1 u. 2); hier: € 100,00 • Steuersatz: ermäßigter Steuersatz 7 % (§ 12 Abs. 2, Anlage 2 lfd. Nr. 31) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
3.2 Lieferung aus einem anderen EU-Land (3) • Umsatzsteuer: 7,00 € • USt entsteht mit Ausstellung der Rechnung, spätestens mit Ablauf des auf den Erwerb folgenden Kalendermonat (§ 13 Abs. 1 Nr. 6) • Die USt kann als VSt abgezogen werden (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4. Umsätze mit einem Drittland (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.1 Lieferung in ein Drittland (1) Fall: Die Münchner Feinkosthändler D liefert Weißwürste im Wert von € 100,00 (ohne USt) an den Züricher Feinkosthändler C. Frage: Muss D aus diesem Verkauf Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Was passiert mit der Umsatzsteuer, die er an seinen Lieferanten bezahlt hat? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.1 Lieferung in ein Drittland (2) Lösung anhand des Prüfungsschemas: • Umsatzart: Lieferung (§ 3 Abs. 1) • Ort: München / Inland (§ 3 Abs. 5a u. 6 S. 1) • Steuerbarkeit: • D = Unternehmer, da gewerbliche Tätigkeit selbständig ausgeübt wird (§ 2 Abs. 1 S.1) • Umsatz wird im Inland ausgeführt • Gegen Entgelt • Im Rahmen des Unternehmens • => Der Umsatz ist steuerbar (§ 1 Abs.1 Nr. 1) (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.1 Lieferung in ein Drittland (3) • Ausfuhrlieferung (§ 6 Abs. 1): • Gegenstand wurde vom Unternehmer D in das Drittlandsgebiet (Schweiz) befördert • Steuerfrei gem. § 4 Nr. 1 a iVm § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) • D kann die beim Erwerb bezahlte USt bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 14 als VSt geltend machen (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) • Kein Ausschluss vom VSt-Abzug gem. § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 wegen Abs. 3 Nr. 1 a (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth
4.2 Lieferung aus einem Drittland (1) Fall: Die Münchner Feinkosthändler D erhält vom Züricher Feinkosthändler C eine Lieferung Käse im Zollwert von € 100,00 (ohne USt). Frage: Muss D aus diesem Kauf Umsatzsteuer abführen? Falls ja: wann entsteht die Umsatzsteuer und in welcher Höhe? Besteht für ihn die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs? (c) WP/StB Prof. Dr. Skopp u. StB K. Barth