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Das politische System der Schweiz. Allgemeines. Allgemeines. Die schweizerische Eidgenossenschaft (Confoederatio Helvetica) in 23 Stände aufgeteilt – 20 Kantone und 6 Halbkantone jeder Kanton hat seine eigene Verfassung und Regierung Versuch des Konkordanzprinzips
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Allgemeines • Die schweizerische Eidgenossenschaft (Confoederatio Helvetica) • in 23 Stände aufgeteilt – 20 Kantone und 6 Halbkantone • jeder Kanton hat seine eigene Verfassung und Regierung • Versuch des Konkordanzprinzips • Einbindung vieler Personen und Gruppen in den Entscheidungsprozess • nicht Mitglied der EU • außenpolitisch neutral • wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer über 18 Jahren • Frauenwahlrecht erst seit 1971
Die Schweizer Verfassung Bundes-präsident Bundes-kanzler Bundesgericht Bundesrat Bundeskanzlei Bundesversammlung Nationalrat Ständerat Volksentscheid Volk
Die Legislative • Das Parlament(die vereinigte Bundesversammlung) • besteht aus National- und Ständerat • Nationalrat vertritt allgemein das Volk (200 Mitglieder) • Ständerat vertritt die Kantone(46 Mitglieder) • vom Volk auf 4 Jahre gewählt • Verhältniswahl • Präsidenten der Räte leiten Verhandlungen und vertreten Rat in der Öffentlichkeit • kein Berufsparlament • 4-mal jährlich 3 wöchiges Plenum
Die Exekutive • Die Regierung(der Bundesrat) • besteht aus 7 Mitgliedern • vom Parlament auf 4 Jahre gewählt • Präsident auf 1 Jahr • Kollegialitätsprinzip • Bundeskanzler ist „achtes Ratsmitglied“ • nimmt beratend an den wöchentlichen Sitzungen teil • Bundesratsmitglieder stehen den Departements vor • vergleichbar mit Ministerien • Teil der Bundesverwaltung
Die plebiszitären Elemente • Möglichkeiten des Volkes direkt in die Politik einzugreifen • Volksinitiative • Gesetzesvorschlag wird formuliert und bei Bundeskanzlei angemeldet • 100.000 Unterschriften in 18 Monaten nötig, dann Prüfung durch Bundesrat und Parlament • Volksabstimmung • fakultatives Referendum – Möglichkeit Gesetzesverabschiedungen zu verhindern • Parlament veröffentlicht Gesetz • 50.000 Unterschriften in 100 Tagen • Volksabstimmung • obligatorisches Referendum • wenn ein Gesetzesentwurf:die Verfassung betrifft oderBeitritt zu bestimmten Organisationen • etwa 4-mal im Jahr über rund 20 Beschlüsse
Unterschiede auf kantonaler Ebene • Verfassungsunterschiede auf kantonaler Ebene • Volksabstimmung bei allen Themen möglich • in manchen Kantonen gibt es über jedes Gesetz eine Volksabstimmung • in Graubünden und den Appenzell Kantonen Mehrheitswahlrecht bei Parlamentswahl • der Regierungsrat (Exekutive) wird vom Volk direkt gewählt • Mehrheitswahlrecht
Beurteilung des Systems • Beurteilung • hoher Zeitaufwand bei Gesetzgebung • es dauert lange, ein Gesetz zu verabschieden • dafür große Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen • Bundesrat kann nicht abgewählt werden • Direktiorialsystem • Volk ist in fast alle Entscheidungen involviert • Volkswille wird präsenter • Parlament muss im Sinne des Volkes handeln ?
Quellen • www.swissworld.orgwww.parlament.chwww.chr.mergler.bnv-bamberg.de/initiativkreis/schweizer_verfassung.htmde.wikipedia.orgwww.gutach.de/allgemein/schweiz.htmwww.admin.ch • www.ch.ch • Neue Zürcher Zeitung, Ausgaben: 12. November 2003; 18. Mai 2009