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Entstehung, Organisation und Entwicklung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen. Hauptseminar: Menschenrechte und internationale Politik Dozenten: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Meyers, Dr. Dina Rossbacher
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Entstehung, Organisation und Entwicklung des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen Hauptseminar: Menschenrechte und internationale Politik Dozenten: Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Reinhard Meyers, Dr. Dina Rossbacher Referenten: Dennis Stratmann, Johannes Schildknecht, Thomas Reinert, Jonas Pfister
Gliederung • Der Menschenrechtsschutz in der UNO • Die Verhandlungen über den UN-Menschenrechtsrat • Der UN-Menschenrechtsrat • Universal Periodic Review (UPR) • Vergleich von Menschenrechtskommission und Menschenrechtsrat • Diskussion
Verbürgungen in der Charta WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN, […] unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen, […]
Verbürgungen in der Charta Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele: […] eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um […] die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen; Art. 1 Ziff. 3 UN Charta
Spannungsverhältnis Schutz des Individuums von staatlicher Gewalt Staatliche Interessen • Freiheitsrechte • wirtschaftliche, soziale, kulturelle Rechte • kollektive Rechte • souveräne Staatengleichheit • Interventionsverbot • Art. 2 Ziff. 1 / 7
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte • Am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung verkündet • Keine rechtliche Bindungswirkung wie alle Resolutionen der GV lediglich eine Empfehlung • AEMR als autoritative Interpretation des Menschenrechtsauftrags der UN
Menschenrechtsaktivitäten in der UN Generalversammlung ECOSOC • Rechtlich unverbindliche „Studien & Empfehlungen“ • Ausarbeitung verschiedener Dokumente, die später als Grundlage für verschiedene Konventionen dienten • Gem. Verpflichtung aus Charta fördert er den Respekt gegenüber den Menschenrechten • Empfehlungen sind rechtlich unverbindlich • Menschenrechtskommis-sion war ihm untergeordnet
Menschenrechtskommission • Arbeitete von 1946-2006 • Erarbeitete auf Anregung der Generalversammlung Entwürfe zu Übereinkommen • Völkermordkonvention von 1948 • Übereinkommen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau von 1979 • Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966 • Menschenrechtsrat trat die Nachfolge an
Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte Internationaler Pakt über bürgerliche und private Rechte • 3. Januar 1976 • Menschenrechtsschutz der 2. Generation • Staatenpflichten • Recht auf Arbeit, gerechte Arbeitsbedingungen und Entlohnung, auf Bildung von Arbeitnehmerverbindungen und einen angemessenen Lebensstandard… • 23. März 1976 • Umfasst grundlegende Freiheitsrechte • Abwehrrechte gegen den Staat • Recht auf Leben, Freiheit von Folter und Sklaverei, Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, Rechte des Kindes, Recht auf ein faires Gerichtsverfahren…
Die internationalen Menschenrechtspakte von 1966 • Bilden zusammen mit der AEMR die „International Bill of Human Rights“ • Beide Pakte sind eigenständige Konventionen unterliegen somit eigenen Regeln • Staaten können sich nur freiwillig binden • Somit ist ein strengeres Instrumentarium möglich, als dies bei der UN-Charta möglich ist • Unterscheidung: „charter-based“ vs. „treaty-based“
Übersicht über die Mechanismen zum Schutz der Menschenrechte im System der UNO
Entstehungskontext • Bedürfnis nach Schaffung einer neuen UN-Institu-tion zur Behandlung von Menschenrechten • Verhandlungen über Beschaffenheit des neuen Gremiums • Grds. Westliche Staaten G-77 USA Westliche StaatenG-77 Lat.amerika
Gliederung • Allgemeines • Errichtung des UN-Menschenrechtrates • Zusammensetzung • Aufgaben und Instrumente • Spezialverfahren • Beratender Ausschuss • Beschwerdeverfahren • Universelle Periodische Überprüfung
1. Allgemeines • Sitz: Genf (Palais des Nations) • Ziel: Schutz und Förderung aller Menschenrechte (MR) • Auftrag: Förderung der Einhaltung der von Staaten eingegangenen MR-Verpflichtungen
2. Errichtung • Errichtet am 15.03.2006 durch Resolution der UN-Generalversammlung: • 170 Stimmen dafür • 3 Enthaltungen • 4 Gegenstimmen • Nebenorgan der UN-Generalversammlung • Resolution enthält keine detaillierte Vorgaben für Arbeitsweisen des MR-Rates
3. Zusammensetzung • 47 Mitglieder (nach Regionalgruppen aufgeschlüsselt) 6 7 13 13 8
Zusammensetzung • Wahl der Mitglieder (Res. 60/251, Nr. 7) • Einzeln, unmittelbar und geheim durch Mehrheit der GV • Wählbar: Alle Mitglieder der UN • Ausschluss möglich mit 2/3 Mehrheit der GV (Res. 60/251, Nr. 8) • Leitung durch Präsident und Vizepräsident, „Ratsbüro“
4. Aufgaben und Instrumente • Aufgaben (Auswahl) • Mainstreaming der MR-Arbeit der UNO • Entwicklung von Konzepten und Politiken • Instrumente • Spezialverfahren • Beratender Ausschuss des MR-Rates • Beschwerdeverfahren • Universelle Periodische Überprüfung
a) Spezialverfahren (Special Procedures) • Von MR-Kommission übernommen • Länder- oder Themenspezifische Mandate • Beobachtung der jeweiligen MR-Situation • Verfassung von Studien • Berichterstattung ggü. GV • Beratung und Hilfe
Mandatsträger Von MR-Rat gewählt Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen Unabhängige Experten mit notwendigem Fachwissen Nominiert u.a. durch Regierungen, NGOs, IOs
b) Beratender Ausschuss (Advisory Committee) • Diskussions- und Fachgremium • Besteht aus 18 unabhängigen Experten (Proporz-system) • Aufgaben: Unterstützung durch Expertise und Studien • „Think Tank“ des MR-Rates
c) Beschwerdeverfahren (ComplaintProcedures) • Ziel: Identifizierung und Eindämmung von systematischen MR-Verletzungen
d) Universelle Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) • Durch Resolution 60/251 neu geschaffen • Überprüft die jedem Staat obliegenden und von ihm eingegangenen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Menschenrechte
IV. Universal Perodic Review(UPR) Ein wirksames Menschenrechtsschutz-instrument?
Ban Ki-moon, UN-Generalsekretär „The Universal Periodic Review has great potential to promote and protect human rights in the darkest corners of the world.“
Gliederung • Etablierung der UPR • Allgemeine Struktur & Organisation • Konkreter Ablauf • Wirksamkeit der UPR
1) Etablierung des UPR • Artikel 5 e der UN-Resolution 60/251 (15.03.2006) 5. Decides that the Council shall, inter alia: (e) Undertake a universal periodic review, based on objective and reliable information, of the fulfilment by each State of its human rights obligations and commitments in a manner which ensures universality of coverage and equal treatment with respect to all States; the review shall be a cooperative mechanism, based on an interactive dialogue, with the full involvement of the country concerned and with consideration given to its capacity-building needs; such a mechanism shall complement and not duplicate the work of treaty bodies; the Council shall develop the modalities and necessary time allocation for the universal periodic review mechanism within one year after the holding of its first session; Erste Sitzung im April 2008
2) Allgemeine Struktur & Organisation • Alle 192 Staaten der UN werden in einem 4 Jahreszyklus (1. Zyklus: 2008-2011) innerhalb der UPR hinsichtlich ihrer Menschenrechtslage kontrolliert 48 Staaten pro Jahr in jeweils 3 Sitzungen zu je 16 Staaten • Staaten sowohl als Kontrollobjekt als auch als eigenständiger Kontrolleur(wenn Mitglied in der UPR-Arbeitsgruppe)
Allgemeine Struktur und Organisation • UPR besteht aus drei Hauptdokumenten: • Nationaler Staatenbericht • Bericht des Büros des Hohen Kommissars für Menschenrechte • Weiterer Bericht des Hohen Kommissars bzgl. glaubwürdiger und verlässlicher Informationen von NGOs und anderweitig relevanten „stakeholders“
Beteiligte innerhalb des UPR-Prozesses • Staaten • Nichtregierungsorganisationen • Zivilgesellschaft • UN-Agenturen
Grundlagen der UPR Artikel 1 der Menschenrechtsrat-Resolution A/HRC/5/1 (18.06.2007) 1. The basis of the review is: (a) The Charter of the United Nations; (b) The Universal Declaration of Human Rights; (c) Human rights instruments to which a State is party; (d) Voluntary pledges and commitments made by States, including those undertaken when presenting their candidatures for election to the Human Rights Council (hereinafter “the Council”). 2. In addition to the above and given the complementary and mutually interrelated nature of international human rights law and international humanitarian law, the review shall take into account applicable international humanitarian law.
Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe 3 Stunden Sitzungsdauer
Troika • Bestehend aus drei Berichterstattern aus drei unterschiedlichen Regionen • Aufgaben: • Sammelt und ordnet die Fragen anderer Staaten vor der UPR-Sitzung und leitet diese an das Sekretariat weiter • Keine spezifische Rolle während des interaktiven Dialogs • Vorbereitung (unter Einbezug des zu untersuchenden Staates und mit der Hilfe des Sekretariats) sowie Vorstellung des Abschlussbericht der Arbeitsgruppe • Jeder untersuchte Staat hat eine andere Troika
4) Wirksamkeit des UPR Untersuchung der 7 UPR-Sitzungen von 2008 bis 2010: • Hohe Besuchsrate aller Staaten innerhalb der UPR-Sitzung • Die aktivsten Gruppen während der UPR-Sitzung waren jene aus der Region, aus welcher der zu untersuchende Staat stammt • Schwache Rolle der Troika, da nicht dialogführend
Wirksamkeit des UPR • Art der Empfehlungen im Verhältnis zu ihrer Häufigkeit
V. Vergleich von Menschenrechtskommission und Menschenrechtsrat
Von der Menschenrechtskommission zum Menschenrechtsrat Wichtige Neuerungen im Menschenrechtsrat: • Universal Periodic Review • Institutionelle Aufwertung durch Gleichstellung der UNHRC mit der Generalversammlung • Neuer Regionalschlüssel: Verminderter Einfluss westlicher Staaten • Möglichkeit zu schnellerer Reaktion durch 3x jährliche Sitzung und Sondersitzungen • Abwahl von MG ist möglich • Mehr Sichtbarkeit durch bessere Instrumente • UNHRC als Ort des Dialogs und Diskurses
Gleicher Inhalt mit neuem Namen ? Kritik an der Menschenrechtskommission: • Opportunismus und Selektivität • Blockbildung und Lähmung • Zusammensetzung • Zeitverzögerung • Umsetzungsdefizit
Gleicher Inhalt mit neuem Namen ? Kritik am Menschenrechtsrat: • „Staaten die MR verletzen sind im UNHRC in der Mehrheit“ • Politisches Gremium statt Beschützer und Vertreter von Opfern • Fokussierung auf Nahostkonflikt (Israel/OIC) • Umsetzungsdefizit
Aber : Erfolge der MR-Arbeit der UN: • Standard setting • Normsetzung • Fact finding • Erfolgreiche Instrumente: Sonderberichterstatter • „Fundament mit Schwächen“
Wie kann der Menschenrechtsschutz durch den UNHRC verbessert werden ? Vorschläge: • Unabhängige Beurteilung von MG durch regionale Expertengruppen • Verbesserung von Inklusion und Partizipation lokaler NGOs • Breitere Abdeckung von MR Fällen • Bessere Mittel zum Ausschluss / Ablehnung von MG • Effektive Nutzung von Tools wie dem UPR und deren Folgen