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Entwicklung des Arbeitsmarktes und Chancen/Risiken der Öffnung. Abteilung Arbeitsmarktpolitik der BASFI der Freien und Hansestadt Hamburg Referatsleiterin Grundsatz Hanne Stiefvater am 16.1.2012. Vorgehensvorschlag. Aktuelle Entwicklung Arbeitsmarkt Fachkräftepotential und -bedarfe
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Entwicklung des Arbeitsmarktes und Chancen/Risiken der Öffnung Abteilung Arbeitsmarktpolitik der BASFI der Freien und Hansestadt Hamburg Referatsleiterin Grundsatz Hanne Stiefvater am 16.1.2012
Vorgehensvorschlag • Aktuelle Entwicklung Arbeitsmarkt • Fachkräftepotential und -bedarfe • EU-Osterweiterung • Handlungsbedarf und -möglichkeiten Arbeitsmarktpolitik
Aktuelle Entwicklung am Arbeitsmarkt Arbeitsmarktpolitik
Aktuelle Entwicklung am Hamburger Arbeitsmarkt • Die Arbeitslosigkeit ist auf den niedrigsten Wert seit Dezember 1992 gesunken. Quote von 7,3% aktuell. • Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist in Hamburg während der Wirtschaftskrise fast durchgehend gestiegen – im Oktober 2011 wurde ein Wachstum von 2,4% gegenüber dem Vorjahresmonat verzeichnet. • Auch die Langzeitarbeitslosigkeit konnte summa summarum abgebaut werden – rechnet man den statistischen Effekt einer Maßnahmeteilnahme heraus. • Aber: Ältere haben nicht profitiert. • Prognosen sagen bundesweit – entsprechend für Hamburg eine Abkühlung der Konjunktur von zurzeit 3,0% (2011) auf ca. 0,5% 2012 voraus. Arbeitsmarktpolitik
Thema TT.MM.JJJJ Arbeitsmarktanalysen für Hamburg (I) • Bevölkerung nach Qualifikation und Alter in Hamburg, 2007 • => Fachkräftebedarf und -potentiale • Quelle: IAB Nord nach Auswertung der Mikrozensusdaten 2007 der Statistikämter
Arbeitsmarktanalysen für Hamburg (II) • Erwerbsquoten nach Geschlecht und Alter, 2010 • Quelle: IAB- Nord.
Profillagen der Arbeitslosen und Maßnahmenteilnehmer Die derzeit im Rechtskreis des SGB II erfassten rund 76.000 Arbeitslosen und Teilnehmer an Fördermaßnahmen verteilen sich auf die folgende Profillagen (mit „Profillagen“ werden die Nähe zum Arbeitsmarkt und der Bedarf an individueller Unterstützung beschrieben). Thema TT.MM.JJJJ 7 von 0
Potential durch Zuwanderung • Hamburg zählt ca. 850.000 Beschäftigte: • Leiharbeitnehmer in Hamburg • Ca. 30.000 • Osteuropäische Arbeitnehmer, für die die Grenze fällt: • BA rechnet mit 100.000 Arbeitnehmern aus Osteuropa p.a. • Zehntausende Leiharbeiternehmer erwartet. • Prognose für Hamburg • Arbeitsagentur erwartet 14.000 Menschen in Hamburg • in den kommenden 4 Jahren (2012-2014) Arbeitsmarktpolitik
Handlungsbedarfe der Stadt • Im Hinblick auf den Fachkräftebedarf: • Fachkräftestrategie und Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm • Förderung von Jugendlichen: Bsp. Jugendberufsagentur • Erhöhung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Bsp. KiTa • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse: Bsp. ZAA • Ältere Arbeitnehmer halten – ältere Arbeitslose integrieren • Im Hinblick auf die Risiken der Zuwanderung: • Risiken von Lohndumping und Billigkonkurrenz mindern • Bundesebene: Mindestlohn, Leiharbeit • Land: Mindestlöhne - Gestaltungsspielräume Arbeitsmarktpolitik
Minimierung der Risiken: Die AVE • Seit 1.Mai 2011 : • Vollständige Freizügigkeit für osteuropäische Arbeitnehmer • Damit Gefahr von Billigkonkurrenz & Lohndumping! • Klassischer Anwendungsbereich der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen • = Branchenbezogene Mindestlöhne • Zuständig: Im Prinzip das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, aber: • Regionale Mindestlöhne für Hamburg möglich • => Abteilung Arbeitsmarktpolitik. Kommentar: 2. Möglichkeit „Sittenwidrige Löhne“ (-) Arbeitsmarktpolitik
Geltung auch für ausländische Mitarbeiter??? • §3: Die Rechtsnormen eines bundesweiten Tarifvertrages finden unter den Voraussetzungen der §§ 4 bis 6 auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im räumlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrages beschäftigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zwingend Anwendung, wenn der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt ist oder eine Rechtsverordnung nach § 7 vorliegt. Eines bundesweiten Tarifvertrages bedarf es nicht, soweit Arbeitsbedingungen im Sinne des § 5 Nr. 2 oder 3 Gegenstand tarifvertraglicher Regelungen sind, die zusammengefasst räumlich den gesamten Geltungsbereich dieses Gesetzes abdecken. • = Für osteuropäische Unternehmen mit Sitz im Ausland gilt der Mindestlohn nur, wenn er bundesweit allgemeinverbindlich erklärt wurde (Rechtssicherheit). Arbeitsmarktpolitik Kommentar: Vgl. EuGH-Urteil(e) zu lokalen Mindestlöhnen
Untergrenze für Leiharbeiternehmer • Arbeitnehmerentsendegesetz sieht gleiche Löhne für gleiche Arbeit vor. • Aber: • Tarifverträge können diesen Grundsatz brechen!!! • Damit sind deutlich niedrigere Tariflöhne z.B. bei rumänischen Arbeitnehmern möglich. • Bundestag beschloss Lohnuntergrenze von 7,79 Euro Umsetzung erfolgte zum 1.1.2012. • Allgemeinverbindlichkeit / Mindestlohn daher inkl. • Leiharbeiternehmerbranche wünschenswert. Arbeitsmarktpolitik
Wie geht‘s? • Tarifvertrag schließen • ! Auch alte Tarifverträge können allgemeinverbindlich erklärt werden! • Gemeinsamen Antrag an die Behörde für Arbeit und Soziales stellen • Tarifausschuss Hamburg tagt • Voraussetzung: • Tarifvertrag erfasst 50% der Arbeitnehmer • „Öffentliches Interesse“= Schutzbedürftigkeit • Allgemeinverbindlicherklärung bewirkt Anwendbarkeit des Tarifvertrages für ganz Hamburg = branchenspezifischer Mindestlohn! Arbeitsmarktpolitik
Hintergrund • Von den bundesweit rund 73.000 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen sind zur Zeit 476 allgemeinverbindlich (245 Ursprungs- und 231 Änderungs- bzw. Ergänzungstarifverträge), darunter 173, die (auch) in den neuen Bundesländern gelten. • In Hamburg wurden 2011 zwei Tarifverträge allgemeinverbindlich erklärt: • Wach- und Sicherheitsgewerbe • Bäckereien. Arbeitsmarktpolitik
Ansprechpartner in Hamburg • Behörde für Arbeit und Soziales (BASFI) • Abteilung Arbeitsmarktpolitik • Hanne Stiefvater, Vorsitzende des Tarifausschusses Hamburg • Kontakt: • Hanne.Stiefvater@basfi.hamburg.de Arbeitsmarktpolitik
Vielen Dank! Arbeitsmarktpolitik Arbeitsmarktpolitik