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Erweiterung der rechtlichen und politischen Handlungsfähigkeit für Vertrauensleute gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen Situation in ver.di. Anlässe zum Auf- bzw. Ausbau der Vertrauensleute nach 1945: Verabschiedung des BetrVG 1952 bzw. des PersVG 1955
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Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Erweiterung der rechtlichen und politischen Handlungsfähigkeit • für Vertrauensleute • gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen • Situation in ver.di
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Anlässe zum Auf- bzw. Ausbau der Vertrauensleute nach 1945: • Verabschiedung des BetrVG 1952 bzw. des PersVG 1955 • die insbesondere seit 1966/67 und 1973/74 sich verschärfende krisenhafte Entwicklung in der BRD
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Rechtsstellung der VL • Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz (Koalitionsfreiheit) • Wahl im Betrieb • während der Arbeitszeit (strittig) • Rechte und Pflichten keine speziellen gesetzl. Regelungen • Vorteil: nicht an das Betriebswohl gebunden • Nachteil: kein Kündigungsschutz und VL-Tätigkeit nicht während Arbeitszeit
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • ILO 135 (Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation): „Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb“ • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) • § 75 BetrVG/§ 67 BpersVGs; § 28a BetrVG (Arbeitsgruppen) und § 80Abs. 2 Satz 3 BetrVG (Auskunftspersonen/sachkundige Personen) • Schutzabkommen durch Tarifvertrag
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Regelungen in ver.di • § 23 Satzung • Organe der Gewerkschaft: • „ver.di hat folgende Organe • 1. Organe der Ebenen • ..... • 2. Organe der Fachbereiche • a) auf betrieblicher/örtlicher Ebene: • (1) betriebliche Fachbereichs-/Vertrauensleuteversammlung (Betriebsgruppe)/örtliche Fachbereichsversammlung • ..........
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Regelungen in ver.di • § 27 Einberufung und Durchführung der Bezirkskonferenz(Satzung) • Abs. 2 Antragsrechte können stellen: • „a) die betriebliche Fachbereichs-/Vertrauensleuteversammlung/örtliche Fachbereichsversammlung, • b) der betriebliche Fachbereichs-/Vertrauensleutevorstand/örtliche Fachbereichsvorstand,.... • .....“
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Regelungen in ver.di • § 50 Betriebliche Fachbereichsarbeit (Satzung) • Richtlinie zur Betriebs- und Vertrauensleutearbeit • Richtlinie zur Aufstellung der KandidatInnen der Gewerkschaft ver.di für die Personalvertretungswahlen, die Wahlen der Betriebsvertretungen bei den Stationierungsstreitkräften sowie Betriebsratswahlen einschließlich der JAV-Wahlen (beschlossen vom Gewerkschaftsrat am 29.November 2005) • (hier Ziff. 2.3; 3.5; 4.3; 5 (Personalratswahlen u. Betriebsvertretungen) • Ziff. 6 (Betriebsratswahlen und JAV-Wahlen)
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Aufgaben der Vertrauensleute (Richtlinie für Betriebs- und Vertrauensleutearbeit) • Sie bringen den Willen und die Interessen der Mitglieder in die Organe und Gremien der ver.di ein • Informieren und beraten die Beschäftigten und insbesondere die Mitglieder über gewerkschaftliche Positionen, Forderungen, Ziele und Leistungen...... • Mitgliederwerbung • Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Interessenvertretungen
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Aufgaben der Vertrauensleute • Erarbeiten Vorschläge für gewerkschaftliche Wahlen im Bereich der Betriebsgruppe. Sie bestimmen mit bei der Erarbeitung von Vorschlägen für gewerkschaftliche Wahlen in ihrem Wirkungsbereich • Erarbeiten Vorschläge für Aufstellung von Kandidatenlisten der ver.i zur Wahl der gesetzlichen Interessenvertretungen • Unterstützen die ver.di-interne Vorbereitung der Wahlen der gesetzlichen Interessenvertretungen • Aktive Unterstützung der BR/PR bei Betriebs-/Personalversammlungen
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Aufgaben der Vertrauensleute • Die ver.di-Mitglieder in den gesetzlichen Interessenvertretungen unterstützen die Arbeit der gewählten Vertrauensleute und beziehen diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten in ihre Arbeit mit ein. • VL nehmen Bildungsangebote und Informationsangebote der ver.di wahr • VL beteiligen sich an der Durchführung der betriebsnahen Bildungsarbeit • VL nehmen ihre besondere Verantwortung für gewerkschaftliche Jugendarbeit im Betrieb wahr. • VL beteiligen sich an der Durchführung und Pflege einer kontinuierlichen gewerkschaftlichen Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Aufgaben der Vertrauensleuteversammlung • Erörterung und Planung der Aufgaben der VL • ggf. Wahl des Vorstands • Diskussionsbeiträge und Stellungnahmen für Betriebs-/Personalversammlungen vorbereiten • Vorschläge für die Wahl der gesetzl. Interessenvertretungen erarbeiten • VL-Versammlungen können für interessierte Mitglieder geöffnet werden. Stimmberechtigt aber nur VL.
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Aufgaben der betrieblichen( Betriebsgruppenvorstände, Vertrauensleutevorstände) und örtlichen Vorstände • Unterstützung der VL bei deren Aufgaben (organisatorische Regelungen; Festlegung von personellen Zuständigkeiten; Koordination der VL-Arbeit; umfassende Information der VL ermöglichen) • zur Erörterung von Einzelangelegenheiten oder Angelegenheiten, die nur einzelne Dienststellen oder Betriebsteile betreffen, können sie jederzeit Zusammenkünfte der VL einberufen • legen - unter Beteiligung der VL - Schwerpunkte der betrieblichen Gewerkschaftsarbeit fest.... • VL mit Informationsmaterialien der ver.di ausstatten und dafür sorgen, dass VL durch Teilnahme an betriebsnahen und bezirklichen Bildungsmaßnahmen für ihre Arbeit qualifiziert werden
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Aufgaben der betrieblichen( Betriebsgruppenvorstände, Vertrauensleutevorstände) und örtlichen Vorstände • Führen Mitgliederversammlungen und sonstige gewerkschaftliche Veranstaltungen in den Betrieben/Dienststellen durch und organisieren betriebliche gewerkschaftliche Öffentlichkeitsarbeit • Halten Kontakt mit gesetzlichen Interessenvertretungen und führen in wesentlichen Fragen auf der Grundlage gewerkschaftlicher Positionen eine inhaltliche Abstimmung und Koordination der Aktivitäten herbei • Schlagen Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Mitglieder von Tarifkommissionen vor, soweit in ihrem Zuständigkeitsbereich eigene Tarifverträge abgeschlossen werden. • Organisieren betriebsnahe Bildungsarbeit
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Aufgaben der betrieblichen( Betriebsgruppenvorstände, Vertrauensleutevorstände) und örtlichen Vorstände • Unterrichten den Bezirksfachbereich und den Bezirk über wesentliche Vorgänge, insbesondere Veränderungen in den Betrieben und Dienststellen • Führen die Vertrauensleuteliste für ihren Bereich • Beteiligen sich an der Aufstellung der unternehmensbezogenen Kandidatinnen und Kandidaten zu den Aufsichtsratswahlen • Vorstände können Arbeitskreise oder Projektgruppen auf Dauer oder Zeit bilden. Diese können auch für Nichtmitglieder geöffnet werden. SprecherInnen dieser Gruppen müssen ver.di-Mitglied sein.
Betriebliche Gewerkschaftsarbeit • Beratungsgremien der Vertrauensleute beim Bundesvorstand • sowie Landesbezirk, Bezirk • Vertrauensleutekonferenz • Bundesvertrauensleuteausschuss • Landesbezirksvertrauensleuteausschuss (bisher in Hessen, NRW und Bayern) • Bezirkliche Vertrauensleuteausschusse (Hochsauerlandkreis....)