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Dienstreisen mit kombiniertem Verkehr

Dienstreisen mit kombiniertem Verkehr. Bisher fanden Dienstreisen der Bundesverwaltung in der Schweiz entweder mit öffentlichem Verkehr (ÖV) oder mit dem Auto statt.

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Dienstreisen mit kombiniertem Verkehr

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Presentation Transcript


  1. Dienstreisen mit kombiniertem Verkehr • Bisher fanden Dienstreisen der Bundesverwaltung in der Schweiz entweder mit öffentlichem Verkehr (ÖV) oder mit dem Auto statt. • In vielen Fällen ist eine Kombination ÖV und Auto sinnvoll: Zuerst per Bahn und dann ab dem Bahnhof mit einem stundenweise gemieteten Mobility-Auto ans Endziel. • So können die Vorteile der Bahn auf längere Strecken (Kosten, Bequemlichkeit, Zeit, Ökologie) mit dem Vorteil des Autos (flexibel und rasch bis ans Endziel) verbunden werden.

  2. Was ist Mobility? • „Mobility CarSharing Schweiz“ ist eine Genossenschaft, die 1750 Autos an 1000 Standorten in der Schweiz besitzt. Die Autos können kurzfristig und auch nur für kurze Zeit gemietet werden. • Sehr viele Standorte befinden sich direkt an einem Bahnhof,so dass Mobility ideal mit dem öffentlichen Verkehr kombiniert werden kann. • Seit März 2006 hat die Eidgenössische Finanzverwaltung einen Rahmenvertrag mit Mobility abgeschlossen. • Damit können alle Mobility-Autos zu günstigen Konditionen für Dienstreisen der Bundesverwaltung eingesetzt werden.

  3. Wie funktioniert Mobility? • ReservierenDie Reservation eines Autos an einem der 1000 Standorte erfolgt rund um die Uhr per Telefon oder Internet. Die Reservationsdauer kann halbstundenweise (mindestens 1 Std.) festgelegt werden. • BenützenDas reservierte Auto wird mit der Mobility-Card des Benützers geöffnet (elektronischer Schlüssel). Nach der Fahrt wird das Auto wieder am gleichen Standort parkiert und abgeschlossen. • BezahlenDie Erfassung der Stunden- und Kilometerkosten erfolgt automatisch durch einen Bordcomputer. Mobility stellt monatlich detailliert Rechnung an die jeweilige Bundesstelle.

  4. Wie wird Mobility eingesetzt? Der Einsatz von Mobility-Autos ist ökonomisch und ökologisch in folgenden Fällen sinnvoll: • Längere Fahrten ohne schweres Handgepäck, die bisher mit dem Dienst-, Miet- oder Privatauto erfolgten und künftig kombiniert per ÖV und Mobility-Auto ab Bahnhof gemacht werden. • Kurzfahrten mit oder ohne schweres Handgepäck, die bisher mit einem Dienst-, Miet- oder Privatauto erfolgten und künftig wirtschaftlicher mit einer stundenweisen Benützung eines Mobility-Autos gemacht werden.

  5. Persönliche und übertragbare Mobility-Cards Jede Bundesstelle kann für ihre Mitarbeitenden persönliche oder übertragbare Mobility-Cards beschaffen: • Übertragbare Mobility-Cards für Mitarbeitende, die Mobility nicht oft benützen. Vorteil: kostengünstige Lösung. Nachteil: Administrativer Mehraufwand für amtsinterne Bestellung und Abrechnung der Karte. • Persönliche Mobility-Cards für Mitarbeitende, die Mobility relativ oft benützen. Vorteile: unkomplizierte Benützung, keine amtsinterne Bestellung und Administration der Karte notwendig. Die Bundesstelle entscheidet sich, ob sie für die persönlichen und über-tragbaren Mobility-Cards jährlich je CHF 40.- (normaler Versicherungs-Selbstbehalt) oder CHF 100.- (reduzierter Selbstbehalt) bezahlt. Private Verwendungen sind gemäss Rahmenvertrag nicht möglich.

  6. Vergleich der Kosten * Reisebeginn bei Bundeshaus. ** Die Kosten für fest zugeteilte Autos werden den Bundesstellen ab 2007voll verrechnet. Kostenbeispiel gem. TCS-Liste: Opel Vectra, 15000 km/a. *** Interne Verrechnung an die Bundesstellen: bisher Tagespauschale von CHF 50.- für Pw 5-Plätzer (ab 2007 Betrag noch offen). Diese Pauschalen sind Mitbenützungsbeiträge an die Kosten der Dienstautos aus dem militärischen Sollbestand. Die effektiven LBA-Kosten wurden im Rahmen des Projektes PPP Flottenmanagement VBS/PST A/LBA im August 2006 erhoben. **** Mobility-Auto der Kategorie Compact: (1) ab HB Zürich, (2) ab Winterthur, (3) ab Lausanne, (4) gesamte Strecke.

  7. Vergleich der Kosten CHF Erläuterungen und Präzi-sierungen siehe Folie 6

  8. Vergleich der Umweltbelastung * Reisebeginn bei Bundeshaus. ** Für Dienst-, Miet- und Privatauto wird ein CO2-Ausstoss von 190 g/km angenommen. *** Mobility-Auto der Kategorie Compact: (1) ab HB Zürich, (2) ab Winterthur, (3) ab Lausanne, (4) gesamte Strecke.Für das Mobility-Auto wird ebenfalls ein CO2-Ausstoss von 190 g/km angenommen. Beim CO2-Ausstoss für Bahnreisen wird von der Stromerzeugung SBB mit 87% eigener Wasserkraft ausgegangen.

  9. Vergleich der Umweltbelastung kg CO2 Erläuterungen und Präzi-sierungen siehe Folie 8

  10. Vergleich des Zeitbedarfs * Reisebeginn bei Bundeshaus. Reisezeiten der Autofahrten gemäss TwixRoute. ** Dienst-, Miet- oder Privatauto (exkl. Zeitbedarf zum Abholen des Autos beim Log Center LBA oder Vermieter). *** Mobility-Auto Kategorie Compact: (1) ab HB Zürich, (2) ab Winterthur, (3) ab Lausanne, (4) gesamte Strecke. Die Fahrzeit in der Bahn wird zu 90% als produktive Zeit angenommen (z.B. Sitzungsvorbereitung und -auswertung). Der Zeitbedarf zum Umsteigen ins Mobility-Auto, resp. in die Bahn ist eingerechnet.

  11. Vergleich des Zeitbedarfs Stunden Erläuterungen und Präzi-sierungen siehe Folie 10

  12. Wieso kombinierter Verkehr? Gegenüber reinen Autofahrten hat die Kombination von öffentlichem Verkehr und Mobility verschiedenste Vorteile: • Kosteneinsparung • Wesentlich geringere Umweltbelastung • Geringer unproduktiver Zeitbedarf • Erhöhte Sicherheit • Weniger Stau und Stress • Planbarkeit / Pünktlichkeit

  13. Rahmenvertrag der Bundesverwaltung Im Rahmenvertrag mit der Genossenschaft Mobility ist u.a. festgelegt: • Es gilt generell der günstigste Mobility-Tarif „Plus/Master“ (s. Folie 10) • Die Jahreskosten der Mobility-Cards sind stark reduziert (s. Folie 4) • Die Benutzung von Mobility-Leistungen und die Rechnungsstellung wird zwischen den einzelnen Bundesstellen und Mobility geregelt (s. Folie 11)

  14. Mobility-Tarife für die Bundesverwaltung - Werktags bedeutet: Mo-Do von 07-23 Uhr- Nachts bedeutet: Mo-So von 23-07 Uhr- Am Wochenende (Fr 15-23 Uhr und Sa+So 07-23 Uhr) gelten erhöhte Tarife

  15. Einführung von Mobility in der Bundesstelle Abschätzung des Bedarfs an persönlichen und unpersönlichen Mobility-Cards Unterzeichnung der „Anschlusserklärung“ durch die Bundesstelle Bestellung der benötigten Anzahl persönliche und unpersönliche Mobility-Cards Interne Information über die Mobility-Benützung

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